Um E-Mails oder andere digitale Dokumente unterschreiben zu können, gibt es die digitale Signatur. Dies erspart die Dokumente ausdrucken zu müssen, eigenhändig zu unterschreiben und wieder einzuscannen. Mit der digitalen Signatur kann elektronisch unterschrieben werden.
So funktioniert die digitale Signatur
Wenn du zum Beispiel einen Mietvertrag zugesandt bekommst, den du elektronisch unterschreiben möchtest, kannst du dafür deine digitale Signatur nutzen.
Dafür erstellt der Vermieter den Mietvertrag und verwendet eine Software (wie zum Beispiel Adobe oder DocuSign), mit der er dich um eine digitale Unterschrift ersuchen kann. Dabei nutzt das Programm ein spezielles Protokoll: die Public Key Infrastructure (PKI). Dadurch werden zwei Schlüssel erzeugt, der Public Key, der öffentliche Schlüssel und der Private Key, der persönliche Schlüssel.
Nun loggst du dich über dein Authentifizierungsprogramm (wie die Handy-Signatur) ein und bestätigst, dass du das den Mietvertrag unterzeichnen möchtest. Über die Authentifikation wird aus dem Private Key eine digitale Signatur. Mittels PKI wird der unterschriebene Mietvertrag mit einem Algorithmus verschlüsselt und mit einem Zeitstempel versehen.
So entstehen zwei Hashes, die einen ganz bestimmten Wert haben. Der eine Hash enthält deinen unterschriebenen Mietvertrag, der andere eine Kopie des öffentlichen Schlüssels. Nur wenn diese Werte zusammenpassen, ist die Signatur gültig. Wird das Dokument nachträglich verändert, oder hat jemand anderes unterzeichnet, stimmen die Werte nicht überein. Die Signatur ist dann ungültig.
( Artikel veröffentlicht: 14.09.2020 )