Kündigung wegen langsamen Internet

Kündigung wegen langsamen Internet

Dein Internet ist permanent langsam? Wir zeigen dir, wie du bei zu schwachem Internet kündigen kannst.

Gleich vorweg: Hier gibt es leider einige Hürden und es gestaltet sich meist alles andere als einfach. Wir gehen aber alle möglichen Schritte mit dir Punkt für Punkt durch, damit du aus deinem schlechten Vertrag rauskommst.

Grad bestellt und ultra-langsam

Hast du dein Internet gerade erst online bestellt? Dann kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Hast du dein Internet aus dem Ladenshop, sieht es leider schlecht aus. Denn ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Onlinebestellungen.

Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es in Österreich nicht. Immer wieder wird sich darauf berufen, weil wir es so gewohnt sind, da die meisten Geschäfte Umtausch und Rückgabe für 14 Tage gewähren – aber das ist kein Recht, auf dem du bestehen kannst, sondern nur eine freiwillige Kulanz im Geschäft.

Hingegen liegt bei im Internet abgeschlossenen Verträgen ein sogenannter Vertrag laut Fernabsatz vor, von dem nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) binnen 14 Tagen zurückgetreten werden kann. Das heißt wenn du über ein Vergleichsportal wie tarife.at zu einem Webshop eines Anbieters geleitet wirst, und dort einen Tarif bestellst, darfst du diesen auch wieder stornieren. Du hast ein Recht binnen 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

Dafür musst du deinem Anbieter eine Rücktrittserklärung schicken, zum Beispiel per Mail oder per Post. Ein Formular benötigst du dafür nicht, es reicht wenn du es ganz allgemein formulierst. Gründe musst du dafür keine angeben. Zum Beispiel kannst du den Musterbrief von der Arbeiterkammer verwenden.

Gleichzeitig handelt es sich hierbei aber nur um ein eingeschränktes Rücktrittsrecht. Das bedeutet, unter gewissen Umständen kann dir der Anbieter dieses auch verweigern. Zum Beispiel weil du explizit auf dein Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss verzichtet hast. Außerdem kann es an Bedingungen geknüpft sein, wie etwa eine Stornogebühr (veraltet auch Reugeld genannt).

Kein Netz? Kann ich kündigen?

Auch schlechte Netzabdeckung beim Mobilfunkinternet ist leider kein allgemeiner Grund für einen Rücktritt. Wenn du auf einer offiziellen Netzabdeckungskarte deines Anbieters keine Netzabdeckung hast, hast du dort keinen Anspruch im Internet surfen zu können. Achte daher immer auf die Netzabdeckungskarten.

Beachte aber, dass diese Karten immer nur für den Nutzen im Freien gilt – also für die sogenannte Outdoorabdeckung. Ob du Netz in Innenräumen, wie Häusern oder Wohnungen hast, also Indoorabdeckung hast, wird damit nicht gemessen.

Die Verfügbarkeit der drei größten österreichischen Netzanbieter findest du hier:

Internet Anbieter Netzabdeckung
A1 A1 Netze
Magenta Magenta Netze
Drei Drei Netze
Vor Vertragsabschluss prüfst du am besten in unserer SpeedMap wie schnell die Geschwindigkeiten vor Ort sind. Diese ist rechtlich zwar nicht bindend, aber ein gutes Indiz, wie schnell Kunden tatsächlich surfen können und ob es ausreichend Empfang gibt.

Früher ging es, jetzt ist mein Internet langsam – was tun?

Dein Internet war früher besser und ist nun nur noch langsam? Prüfe zuerst ob der Fehler nicht bei dir liegt. Etwa auf welchem WLAN-Kanal dein Router arbeitet oder probiere einen Neustart deines Modems. Weitere Tipps findest du im Ratgeber 10 Tipps für schnelleres Internet Zuhause.

Prüfe auch deinen Tarif: Ist dein Tarif plötzlich stärker genutzt als früher? Wenn du nun im Homeoffice sitzt, deine Kinder währenddessen Videos und Spiele streamen und dein Partner gleichzeitig im Videocall ist, während früher gerade einmal ab und zu ein Film gestreamt wurde, dann könnte die Bandbreite einfach zu gering dafür sein. In dem Fall brauchst du vielleicht einfach einen stärkeren Tarif mit mehr Mbit/s. Solltest du unsicher sein, wieviel du brauchst, schau doch in unseren Ratgeber Wieviel Mbit/s? Welche Bandbreite braucht mein Internet?.

Auch könnte es sich um eine Störung der Leitung handeln – hier solltest du beim Anbieter direkt nachfragen. Eventuell spinnt auch dein Modem und du solltest es durch ein neues ersetzen. Gelegentlich tauscht dir dein Anbieter es in solchen Fällen auch aus.

Hilft das alles nichts, wirf einen Blick in deine AGB und schau nach, ob du kündigen kannst, oder ob du noch eine Mindestbindungsfrist abwarten musst. Ist deine Mindestbindung verstrichen, dann kündigst du am besten einfach und schnell mit einer rechtsgültigen Kündigung, die du hier erstellen kannst. Das spart Zeit und Nerven.

Hängst du noch in einer Bindungsfrist, wird es schwieriger. Denn hier musst du für gewöhnlich den Vertrag absitzen.

Mindestbandbreite – soviel Internet muss sein

Wieviel Mindestbandbreite wird dir denn vertraglich zugesichert? Dies steht in den Entgeltbestimmungen deines Tarifs. Und nein, leider ist das nicht die Höchstgeschwindigkeit, mit der dein Tarif beworben wird.

Beim Festnetzinternet stehen in den Entgeltbestimmungen die Datenraten, die du mindestens erreichen musst und normalerweise erreichen solltest. Du findest sie meist im Punkt „Leistungsbeschreibung“ oder „Bandbreitengarantie“. Bei Mobilfunkinternet muss angeführt sein, inwiefern die Geschwindigkeit abweichen darf.

Nicht immer kann die Maximalgeschwindigkeit eines Tarifs erreicht werden. Auch hier spielen die Auslastung und die Leitungen eine wesentliche Rolle. So kann dir beispielsweise bei 100 Mbit/s-Internet mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, die Rate darf aber nicht unter 25 Mbit/s fallen. Doch dies ist nur ein Beispiel, denn das Verhältnis der unterschiedlichen Tarife variiert sehr stark. Mehr dazu in unserem Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?.

Ist dein Tarif langsam, aber innerhalb der zugesicherten Mindestbandbreite, kannst du hier nur zusehen, dass du so bald wie möglichst kündigst und dir einen besseren Tarif holst. Ist dein Tarif aber ständig langsamer als er sein dürfte, hast du das Recht deinen Vertrag zu beenden.

Wie kann ich nachweisen, dass nicht genug Internet ankommt?

Fällt dein Internet regelmäßig aus oder erreicht nicht die vertraglich zugesicherte Mindestbandbreite, solltest du eine zertifizierte Messung machen. Eine solche findest du hier beim offiziellen Netztest der RTR.

Kontaktiere damit deinen Anbieter und versuche die Sache zu klären. In vielen Fällen wird dir dein Anbieter kulant entgegen kommen und den Vertrag frühzeitig beenden. Lass dir allerdings nicht gleich in einen neuen Vertrag mit einer anderen Technik aufschwatzen, sondern vergleiche zuerst lieber Geschwindigkeit und Preise bei uns.

Der Anbieter weigert sich mir entgegenzukommen – was tun?

Sollte dein Anbieter stur schalten und dich aus deinem Vertrag nicht frühzeitig entlassen, kannst du immer noch die RTR zu Rate ziehen. Denn diese steht dir bei einem Schlichtungsverfahren kostenlos zur Seite und vertritt dein Anliegen.

Die RTR ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH und ist Förderin und Schlichtungsstelle für alle Anliegen rund um Rundfunk-, Telekommunikation und Postmarkt. Sie ist deine Interessensvertretung beim Internet.

Wie du ein solches Verfahren startest, liest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.

( Artikel veröffentlicht: 17.06.2021 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Kündigung wegen langsamen Internet

Das kann an vielen Dingen liegen. Meistens ist ein langsamer oder schlechter Internetempfang der Grund.


Bei Konflikten, wie zum Beispiel mit einem Telefonanbieter, einem Kabelfernsehnetz oder einem Paketversand kann die RTR zur Hilfe gerufen werden. In einem Schlichtungsverfahren schlägt sie Lösungen vor, zu denen beide Konfliktparteien zustimmen können um den Konflikt zu beenden. Ein Schlichtungsverfahren ist immer kostenlos. Zusätzlich besteht trotzdem auch immer noch die Möglichkeit vor Gericht zu gehen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren.


Alle Angaben für dein Internet sind daher stets Maximalangaben, die du aber technisch mindestens einmal am Tag erreichen können solltest. Diese ist in der Werbung und auf den Seiten der Anbieter deutlich zu sehen und gibt das Downloadvolumen an: Also ein 100 Mbit/s-Internet lässt dich höchstens 100 Mbit/s Download Speed erreichen. Damit es nicht zu Verwechslungen kommen kann und weil sie sich im Sprachgebrauch so eingebürgert haben, übernehmen wir diese Angaben. Wir geben dir aber außerdem den Upload Speed an.

Beim Festnetzinternet findest du in den Entgeltbestimmungen außerdem die Datenrate, die du normalerweise erreichst. Diese solltest du zu 95 Prozent eines Tages erreichen können. Du findest sie meist im Punkt „Leistungsbeschreibung“ oder „Bandbreitengarantie“.

Schließlich gibt es auch noch die Mindestrate, die dir unter normalen Betriebsumständen zugesichert werden. Je nach verwendeter Technik und nach Anbieter kann die Normalbandbreite und die zugesicherte Mindestbandbreite sehr unterschiedlich sein.

So kann dir etwa beim Kabel bei 100 Mbit/s-Internet normalerweise mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, die Rate darf aber nicht unter 25 Mbit/s fallen. Doch dies ist nur ein Beispiel, denn das Verhältnis der unterschiedlichen Tarife variiert sehr stark.


Ein Rücktritt weil dir die Leistung des Internets nicht ausreicht, kann sich schwierig gestalten. Denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht in Österreich – außer du buchst deinen Tarif über das Internet, etwa mit einem Vergleichsportal wie tarife.at. Denn nur bei online geschlossenen Verträgen darfst du binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktreten, da sie unter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fallen. Ansonsten ist es kompliziert, denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht bei schlechter Netzabdeckung.

Im Notfall solltest du die Schlichtungsstelle der RTR zu Rate ziehen. Hier wird im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens geprüft, ob ausreichend Gründe für eine Kündigung vorliegen oder nicht. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.


Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es in Österreich leider nicht. Immer wieder wird sich darauf berufen, weil wir es so gewohnt sind, da die meisten Geschäfte Umtausch und Rückgabe für 14 Tage gewähren – aber das ist kein Recht, auf dem du bestehen kannst, sondern nur eine freiwillige Kulanz im Geschäft.

Hast du hingegen gerade erst online bestellt? Dann kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Denn ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Onlinebestellungen.


Auch schlechte Netzabdeckung ist leider kein allgemeiner Grund für einen Rücktritt. Wenn du auf einer offiziellen Netzabdeckungskarte deines Anbieters keine Netzabdeckung hast, hast du dort keinen Anspruch im Internet surfen zu können. Achte daher immer auf die Netzabdeckungskarten. Beachte aber, dass diese Karten immer nur für den Nutzen im Freien gilt – also für die sogenannte Outdorrabdeckung. Ob du Netz in Innenräumen, wie Häusern oder Wohnungen hast, also Indoorabdeckung hast, wird damit nicht gemessen.


Dein Internet war früher besser und ist nun nur noch langsam? Prüfe zuerst ob der Fehler nicht bei dir liegt. Etwa auf welchem WLAN-Kanal dein Router arbeitet oder probiere einen Neustart deines Modems. Weitere Tipps findest du im Ratgeber 10 Tipps für schnelleres Internet Zuhause.

Prüfe auch deinen Tarif: Ist dein Tarif plötzlich stärker genutzt als früher? Wenn du nun im Homeoffice sitzt, deine Kinder währenddessen Videos und Spiele streamen und dein Partner gleichzeitig im Videocall ist, während früher gerade einmal ab und zu ein Film gestreamt wurde, dann könnte die Bandbreite einfach zu gering dafür sein. In dem Fall brauchst du vielleicht einfach einen stärkeren Tarif mit mehr Mbit/s. Solltest du unsicher sein, wieviel du brauchst, schau doch in unseren Ratgeber Wieviel Mbit/s? Welche Bandbreite braucht mein Internet?.

Auch könnte es sich um eine Störung der Leitung handeln – hier solltest du beim Anbieter direkt nachfragen. Eventuell spinnt auch dein Modem und du solltest es durch ein neues ersetzen. Gelegentlich tauscht dir dein Anbieter es in solchen Fällen auch aus.

Hilft das alles nichts, wirf einen Blick in deine AGB und schau nach, ob du kündigen kannst, oder ob du noch eine Mindestbindungsfrist abwarten musst. Ist deine Mindestbindung verstrichen, dann kündigst du am besten einfach und schnell mit einer rechtsgültigen Kündigung, die du hier erstellen kannst. Das spart Zeit und Nerven. Hängst du noch in einer Bindungsfrist, wird es schwieriger. Denn hier musst du für gewöhnlich den Vertrag absitzen.


Wieviel Mindestbandbreite wird dir denn vertraglich zugesichert? Dies steht in den Entgeltbestimmungen deines Tarifs. Und nein, leider ist das nicht die Höchstgeschwindigkeit, mit der dein Tarif beworben wird.

Beim Festnetzinternet stehen in den Entgeltbestimmungen die Datenraten, die du mindestens erreichen musst und normalerweise erreichen solltest. Du findest sie meist im Punkt „Leistungsbeschreibung“ oder „Bandbreitengarantie“. Bei Mobilfunkinternet muss angeführt sein, inwiefern die Geschwindigkeit abweichen darf.

Nicht immer kann die Maximalgeschwindigkeit eines Tarifs erreicht werden. Auch hier spielen die Auslastung und die Leitungen eine wesentliche Rolle. So kann dir beispielsweise bei 100 Mbit/s-Internet mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, die Rate darf aber nicht unter 25 Mbit/s fallen. Doch dies ist nur ein Beispiel, denn das Verhältnis der unterschiedlichen Tarife variiert sehr stark. Mehr dazu in unserem Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?.

Ist dein Tarif langsam, aber innerhalb der zugesicherten Mindestbandbreite, kannst du hier nur zusehen, dass du so bald wie möglichst kündigst und dir einen besseren Tarif holst. Ist dein Tarif aber ständig langsamer als er sein dürfte, hast du das Recht deinen Vertrag zu beenden.