Dein Internet ist permanent langsam? Wir zeigen dir, wie du bei zu schwachem Internet kündigen kannst.
Gleich vorweg: Hier gibt es leider einige Hürden und es gestaltet sich meist alles andere als einfach. Wir gehen aber alle möglichen Schritte mit dir Punkt für Punkt durch, damit du aus deinem schlechten Vertrag rauskommst.
Grad bestellt und ultra-langsam
Hast du dein Internet gerade erst online bestellt? Dann kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Hast du dein Internet aus dem Ladenshop, sieht es leider schlecht aus. Denn ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Onlinebestellungen.
Hingegen liegt bei im Internet abgeschlossenen Verträgen ein sogenannter Vertrag laut Fernabsatz vor, von dem nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) binnen 14 Tagen zurückgetreten werden kann. Das heißt wenn du über ein Vergleichsportal wie tarife.at zu einem Webshop eines Anbieters geleitet wirst, und dort einen Tarif bestellst, darfst du diesen auch wieder stornieren. Du hast ein Recht binnen 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Dafür musst du deinem Anbieter eine Rücktrittserklärung schicken, zum Beispiel per Mail oder per Post. Ein Formular benötigst du dafür nicht, es reicht wenn du es ganz allgemein formulierst. Gründe musst du dafür keine angeben. Zum Beispiel kannst du den Musterbrief von der Arbeiterkammer verwenden.
Kein Netz? Kann ich kündigen?
Auch schlechte Netzabdeckung beim Mobilfunkinternet ist leider kein allgemeiner Grund für einen Rücktritt. Wenn du auf einer offiziellen Netzabdeckungskarte deines Anbieters keine Netzabdeckung hast, hast du dort keinen Anspruch im Internet surfen zu können. Achte daher immer auf die Netzabdeckungskarten.
Beachte aber, dass diese Karten immer nur für den Nutzen im Freien gilt – also für die sogenannte Outdoorabdeckung. Ob du Netz in Innenräumen, wie Häusern oder Wohnungen hast, also Indoorabdeckung hast, wird damit nicht gemessen.
Die Verfügbarkeit der drei größten österreichischen Netzanbieter findest du hier:
Internet Anbieter | Netzabdeckung |
---|---|
A1 | A1 Netze |
Magenta | Magenta Netze |
Drei | Drei Netze |
Früher ging es, jetzt ist mein Internet langsam – was tun?
Dein Internet war früher besser und ist nun nur noch langsam? Prüfe zuerst ob der Fehler nicht bei dir liegt. Etwa auf welchem WLAN-Kanal dein Router arbeitet oder probiere einen Neustart deines Modems. Weitere Tipps findest du im Ratgeber 10 Tipps für schnelleres Internet Zuhause.
Auch könnte es sich um eine Störung der Leitung handeln – hier solltest du beim Anbieter direkt nachfragen. Eventuell spinnt auch dein Modem und du solltest es durch ein neues ersetzen. Gelegentlich tauscht dir dein Anbieter es in solchen Fällen auch aus.
Hilft das alles nichts, wirf einen Blick in deine AGB und schau nach, ob du kündigen kannst, oder ob du noch eine Mindestbindungsfrist abwarten musst. Ist deine Mindestbindung verstrichen, dann kündigst du am besten einfach und schnell mit einer rechtsgültigen Kündigung, die du hier erstellen kannst. Das spart Zeit und Nerven.
Hängst du noch in einer Bindungsfrist, wird es schwieriger. Denn hier musst du für gewöhnlich den Vertrag absitzen.
Mindestbandbreite – soviel Internet muss sein
Wieviel Mindestbandbreite wird dir denn vertraglich zugesichert? Dies steht in den Entgeltbestimmungen deines Tarifs. Und nein, leider ist das nicht die Höchstgeschwindigkeit, mit der dein Tarif beworben wird.
Nicht immer kann die Maximalgeschwindigkeit eines Tarifs erreicht werden. Auch hier spielen die Auslastung und die Leitungen eine wesentliche Rolle. So kann dir beispielsweise bei 100 Mbit/s-Internet mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, die Rate darf aber nicht unter 25 Mbit/s fallen. Doch dies ist nur ein Beispiel, denn das Verhältnis der unterschiedlichen Tarife variiert sehr stark. Mehr dazu in unserem Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?.
Ist dein Tarif langsam, aber innerhalb der zugesicherten Mindestbandbreite, kannst du hier nur zusehen, dass du so bald wie möglichst kündigst und dir einen besseren Tarif holst. Ist dein Tarif aber ständig langsamer als er sein dürfte, hast du das Recht deinen Vertrag zu beenden.
Wie kann ich nachweisen, dass nicht genug Internet ankommt?
Fällt dein Internet regelmäßig aus oder erreicht nicht die vertraglich zugesicherte Mindestbandbreite, solltest du eine zertifizierte Messung machen. Eine solche findest du hier beim offiziellen Netztest der RTR.
Kontaktiere damit deinen Anbieter und versuche die Sache zu klären. In vielen Fällen wird dir dein Anbieter kulant entgegen kommen und den Vertrag frühzeitig beenden. Lass dir allerdings nicht gleich in einen neuen Vertrag mit einer anderen Technik aufschwatzen, sondern vergleiche zuerst lieber Geschwindigkeit und Preise bei uns.
Der Anbieter weigert sich mir entgegenzukommen – was tun?
Sollte dein Anbieter stur schalten und dich aus deinem Vertrag nicht frühzeitig entlassen, kannst du immer noch die RTR zu Rate ziehen. Denn diese steht dir bei einem Schlichtungsverfahren kostenlos zur Seite und vertritt dein Anliegen.
Die RTR ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH und ist Förderin und Schlichtungsstelle für alle Anliegen rund um Rundfunk-, Telekommunikation und Postmarkt. Sie ist deine Interessensvertretung beim Internet.
Wie du ein solches Verfahren startest, liest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.
Weiterführende Links
- Zertifizierter RTR Netztest
- Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?
- Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten
- Ratgeber 10 Tipps für schnelleres Internet Zuhause
- Ratgeber Wieviel Mbit/s? Welche Bandbreite braucht mein Internet?
( Artikel veröffentlicht: 17.06.2021 )