Die Vorratsdatenspeicherung (VDS), auch Mindestspeicherfrist genannt, verpflichtet Anbieter von Kommunikationsdiensten bestimmte Daten für eine gewisse Zeit zu speichern. Dies dient sowohl der Kriminalistik, kann aber auch als politisches Instrument oder für die Erstellung von Nutzerprofilen verwendet werden. Üblicherweise werden dabei Daten wie Einzelverbindungsnachweise, IP-Adresse und ähnliches gespeichert.
Vorratsdatenspeicherung Österreich
In Österreich waren Netzbetreiber laut Telekommunikationsgesetz (TKG) bis 1. Juli 2014 verpflichtet Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Sowohl der Österreichische Verfassungsgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben jedoch beschlossen, dass dies nicht zulässig ist, da hier jedermanns Daten gespeichert werden. Nun gibt es die Vorratsdatenspeicherung nur noch gegen Verdächtige, wenn der Verdacht einer schweren Straftat besteht oder die nationale Sicherheit bedroht ist.
Eine Rufdatenrückerfassung gibt es aber immer noch. Hier werden die Rufdaten (wie Telefondienst, Rufnummer, Standort, Datum und Uhrzeit) durch den Anbieter bis zu drei Monate gespeichert, danach müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Bei gegebenem Anlass darf die Strafverfolgungsbehörde darauf zugreifen.
Gefahren der Datenspeicherung
Eine besondere Gefahr geht durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem dadurch aus, dass hier Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. So ist es möglich zum Beispiel bestimmte Vorlieben, politische Ansichten oder auch Bewegungsprofile zu erstellen.
Befürworter der Datenspeicherung sehen den Schutz vor Terroranschlägen und im Kampf gegen schwere Verbrechen. Ermittlern ist es durch Auswertung der Daten leichter möglich Verdächtige oder auch konkrete Beweise zu finden.
( Artikel veröffentlicht: 05.11.2020 )