Beim Einzelverbindungsnachweis handelt es sich um die aufgeschlüsselte Übersicht aller verbrauchten Einheiten für Festnetz, Mobilfunk und Internet. Meist dient der Einzelverbindungsnachweis auch als Rechnungsaufschlüsselung.
Alle verbrauchten Minuten, SMS, MMS und Interneteinheiten sind hier aufgelistet. Zusätzlich sind weitere Daten angegeben wie Zeit, welche Einheiten verbraucht wurden oder wohin ein Gespräch geführt wurde. Mitunter werden manche Daten, wie zum Beispiel Telefonnummern, zu denen du angerufen hast, aufgrund des Datenschutzgesetzes zum Teil anonymisiert abgedruckt.
Recht auf Rechnung
Für den Einzelverbindungsnachweis darf laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs kein zusätzliches Entgelt erhoben werden. Außerdem müssen die Teilnehmerentgelte laut Österreichischem Telekommunikationsgesetz grundsätzlich in Form eines detaillierten Entgeltnachweises dargestellt werden. Es muss für dich nachvollziehbar sein, wann welches Gespräch geführt wurde, es dürfen nicht einfach alle Gespräche pro Tarifzone zusammengefasst werden. Mindestens angegeben muss auf deiner Rechnung folgendes sein:
-
Abrechnungszeitraum
-
monatliches Grundentgelt und zusätzliche monatliche Entgelte (zum Beispiel für ein Smartphone)
-
einmalige Entgelte (wie zum Beispiel Herstellungskosten )
-
Einzelinformationen über die jeweils hergestellte Verbindung oder Gesamtanzahl der Verbindungen
-
Verbindungsentgelte aufgeschlüsselt nach Verbindungstyp
-
sonstige Verbindungen wie Auslandsverbindungen, Verbindungen zu Mobilfunknetzanschlüssen, Verbindungen zu Mehrwertdiensterufnummern, Internetverbindungen
-
Gesamtrechnungsbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) und angefallene Umsatzsteuer
Einsicht durch Staat
Einzelverbindungsnachweise gehören zu den sogenannten Verkehrsdaten der Telekommunikation und dürfen nicht nur für die Abrechnung gespeichert werden, sondern auch für eine Rufdatenrückerfassung. Dies ist die Auswertung von Daten ohne Einwilligung des Teilnehmers auf Ersuchen von kriminalpolizeilichen Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten zum Zweck der Amts- und Rechtshilfe.
Einzelverbindungsnachweis bekommen
Wir listen dir für drei Provider auf, wie du zu einem Einzelverbindungsnachweis kommst.
A1 Einzelverbindungsnachweis
Möchtest du für deine A1 Rechnung einen Einzelverbindungsnachweis, kannst du diese unter A1 Online Rechnung finden. Den Einzelverbindungsnachweis gibt es für Festnetz als auch Mobilfunk. Die Einsicht ist online für sechs Monate möglich.
Zu finden ist er unter “Letzte Rechnung”. Öffne dort den “Einzelverbindungsnachweis”. Auf der linken Seite findest du das Rechnungsarchiv.
Magenta Einzelverbindungsnachweis
Deinen Magenta Einzelverbindungsnachweis findest du unter Magenta Rechnung. Hier siehst du die Rechnungen und die Einzelverbindungsnachweise.
Drei Einzelverbindungsnachweis
Bei Drei kannst du per Drei Formular deinen Einzelverbindungsnachweis beantragen. Auch in der Drei Kundenzone kannst du die Rechnungen der letzten sechs Monate einsehen.
( Artikel veröffentlicht: 07.05.2020 )