Einzelverbindungsnachweis

Beim Einzelverbindungsnachweis handelt es sich um die aufgeschlüsselte Übersicht aller verbrauchten Einheiten für Festnetz, Mobilfunk und Internet. Meist dient der Einzelverbindungsnachweis auch als Rechnungsaufschlüsselung.

Alle verbrauchten Minuten, SMS, MMS und Interneteinheiten sind hier aufgelistet. Zusätzlich sind weitere Daten angegeben wie Zeit, welche Einheiten verbraucht wurden oder wohin ein Gespräch geführt wurde. Mitunter werden manche Daten, wie zum Beispiel Telefonnummern, zu denen du angerufen hast, aufgrund des Datenschutzgesetzes zum Teil anonymisiert abgedruckt.

Du suchst deine Einzelverbindungsnachweise? Diese findest du meist auf der Webseite oder der App deines Anbieters. Du kannst sie aber auch anfordern, zum Beispiel unter A1 Online Rechnung, Magenta Rechnung oder unter Drei Formular.

Recht auf Rechnung

Für den Einzelverbindungsnachweis darf laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs kein zusätzliches Entgelt erhoben werden. Außerdem müssen die Teilnehmerentgelte laut Österreichischem Telekommunikationsgesetz grundsätzlich in Form eines detaillierten Entgeltnachweises dargestellt werden. Es muss für dich nachvollziehbar sein, wann welches Gespräch geführt wurde, es dürfen nicht einfach alle Gespräche pro Tarifzone zusammengefasst werden. Mindestens angegeben muss auf deiner Rechnung folgendes sein:

  • Abrechnungszeitraum

  • monatliches Grundentgelt und zusätzliche monatliche Entgelte (zum Beispiel für ein Smartphone)

  • einmalige Entgelte (wie zum Beispiel Herstellungskosten )

  • Einzelinformationen über die jeweils hergestellte Verbindung oder Gesamtanzahl der Verbindungen

  • Verbindungsentgelte aufgeschlüsselt nach Verbindungstyp

  • sonstige Verbindungen wie Auslandsverbindungen, Verbindungen zu Mobilfunknetzanschlüssen, Verbindungen zu Mehrwertdiensterufnummern, Internetverbindungen

  • Gesamtrechnungsbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) und angefallene Umsatzsteuer

Aus Umweltschutzgründen wird der Einzelverbindungsnachweis häufig digital per E-Mail versandt, und nicht mehr ausgedruckt auf Papier.

Einsicht durch Staat

Einzelverbindungsnachweise gehören zu den sogenannten Verkehrsdaten der Telekommunikation und dürfen nicht nur für die Abrechnung gespeichert werden, sondern auch für eine Rufdatenrückerfassung. Dies ist die Auswertung von Daten ohne Einwilligung des Teilnehmers auf Ersuchen von kriminalpolizeilichen Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten zum Zweck der Amts- und Rechtshilfe.

Einzelverbindungsnachweis bekommen

Wir listen dir für drei Provider auf, wie du zu einem Einzelverbindungsnachweis kommst.

A1 Einzelverbindungsnachweis

Möchtest du für deine A1 Rechnung einen Einzelverbindungsnachweis, kannst du diese unter A1 Online Rechnung finden. Den Einzelverbindungsnachweis gibt es für Festnetz als auch Mobilfunk. Die Einsicht ist online für sechs Monate möglich.

Zu finden ist er unter “Letzte Rechnung”. Öffne dort den “Einzelverbindungsnachweis”. Auf der linken Seite findest du das Rechnungsarchiv.

Magenta Einzelverbindungsnachweis

Deinen Magenta Einzelverbindungsnachweis findest du unter Magenta Rechnung. Hier siehst du die Rechnungen und die Einzelverbindungsnachweise.

Drei Einzelverbindungsnachweis

Bei Drei kannst du per Drei Formular deinen Einzelverbindungsnachweis beantragen. Auch in der Drei Kundenzone kannst du die Rechnungen der letzten sechs Monate einsehen.

( Artikel veröffentlicht: 07.05.2020 )

Jetzt Handytarife finden!



Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Einzelverbindungsnachweis

Beim Einzelverbindungsnachweis handelt es sich um die aufgeschlüsselte Übersicht aller verbrauchten Einheiten für Festnetz, Mobilfunk und Internet. Meist dient der Einzelverbindungsnachweis auch als Rechnungsaufschlüsselung.


Nein, da Internettelefonie nur über die Datenpakete abgerechnet werden. Sie sind Teil des Postens für Internetverbindungen und werden nicht extra aufgeschlüsselt.


Nur in Form der Rufdatenrückerfassung. Dies ist die Auswertung von Daten ohne Einwilligung des Teilnehmers auf Ersuchen von kriminalpolizeilichen Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten zum Zweck der Amts- und Rechtshilfe.


Ja, das hast Du. Laut Österreichischem Telekommunikationsgesetz hast Du ein Recht auf eine Rechnung, die in Form eines detaillierten Entgeltnachweises dargestellt werden muss.