Grundversorgung bedeutet in Österreich, dass ein Energieversorger dazu verpflichtet ist, die Energielieferung an Haushaltskunden sicherzustellen. Hier wird auch von Universaldiensten gesprochen. Zahlst Du Deine Rechnungen nicht, darf Dir aber trotzdem Strom und Gas abgedreht werden.
Du möchtest einen Grundversorgungstarif für Strom und Gas beantragen? Hier in unserem Ratgeber Sozialtarif und Grundversorgung für Strom und Gas gibt es alle Infos.
Jede Person in Österreich hat ein Recht darauf mit Strom und Gas versorgt zu werden, also ein Recht auf Grundversorgung mit Energie. Dafür gibt es Universaldienste - dies sind Unternehmen, die verpflichtet sind eine Grundversorgung an lebenswichtigen Dienstleistungen zu erbringen. Es gibt Universaldienste nicht nur für Strom und Gas, sondern auch für Telekommunikation, Post, Verkehr, Wasserversorgung und Abfallentsorgung.
Die Pflicht zur Grundversorgung ist für Strom im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) § 30 geregelt, beim Gas im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) § 124. Du musst dies beim Anbieter direkt beantragen. Einen Musterbrief zur Beantragung zur Grundversorgung findest Du hier bei der E-Control.
Eine Vorauszahlung zur Sicherheit darf Dir abverlangt werden, diese darf die Höhe einer Teilbetragszahlung für einen Monat aber nicht übersteigen. Nach sechs Monaten ohne Zahlungsverzug muss Dir diese Zahlung wieder zurückerstattet werden.
Der Grundversorgungstarif ist aber nicht gratis oder besonders billig. Er darf gesetzlich nur nicht höher sein als jener Tarif, mit dem die größte Anzahl der Kund:innen versorgt werden.
Gesicherter Vertrag
Universaldienstunternehmen sind verpflichtet mit allen Menschen einen Vertrag abzuschließen. Man nennt dies auch Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie Dich nicht willkürlich ablehnen dürfen. An die AGB und allgemeine Voraussetzungen (wie etwa, dass Du bereit bist für die Dienstleistung zu zahlen) bist Du aber natürlich trotzdem gebunden. Deine Bonität dürfen auch Universaldienste prüfen und Dir gegebenenfalls Auflagen stellen, damit Du den Vertrag erhältst.
Strom und Gas zu einem Grundversorgungstarif
Sollte bei Dir Strom und Gas abgeschaltet worden sein, weil Du zum Beispiel Deine Rechnungen nicht bezahlt hast, dann darf auch ein Universaldienst dies tun. Allerdings hast Du einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Anlage wieder eingeschaltet oder die Abschaltung gar nicht durchgeführt wird. Mit dem Grundversorgungsvertrag entsteht ein neues, vom ursprünglichen Energieliefervertrag unabhängiges Vertragsverhältnis. Voraussetzungen dafür sind die Berufung darauf und die Entrichtung eines Geldbetrages im Voraus. Die Grundversorgung ist daher ein Recht auf Energieversorgung gegen eine Kaution.
Wer hat Anspruch auf Grundversorgung?
Jede:r in Österreich hat Anspruch auf Grundversorgung. Du musst Dich bei Deinem Versorger nur auf das Recht auf Grundversorgung berufen, schon erhältst Du einen Grundversorgungstarif. Man darf aber Auflagen von Dir verlangen, wie etwa, dass Du eine Kaution hinterlegen musst und kein aktiver Energievertrag an Deiner Adresse mehr läuft.
Doch Achtung, diese Grundversorgungstarife sind nicht automatisch billiger. Wenn Du keine Wahl hast, kannst Du den Grundversorgungstarif aber immer erhalten.
Die Grundversorgung ist also für Notfälle gedacht, damit niemand ohne Strom und Gas wohnen muss. Sie ist aber nicht gratis oder kostengünstiger.
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( Zuletzt aktualisiert: 10.03.2026. Ursprünglich veröffentlicht: 05.01.2023 )