Energiegemeinschaft

Du willst mit anderen gemeinsam Energie erzeugen und verkaufen? Dann gründe doch eine Energiegemeinschaft oder schließ Dich einer an.

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Was genau ist eine Energiegemeinschaft?

Sobald zwei Leute sich zusammenschließen, um Strom zu produzieren und gemeinsam zu verwerten, kann man schon von einer Energiegemeinschaft sprechen. In Österreich gibt es drei Modelle dafür:

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

GEAs waren die erste Form von Energiegemeinschaften in Österreich. Diese sind seit 2017 erlaubt. Meist handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern. Die Bewohner:innen betreuen und nutzen die Anlage gemeinschaftlich. Das bedeutet, dass der gewonnene Strom eingespeist und auf die Teilnehmer:innen gerecht aufgeteilt wird.

Übrigens müssen sich nicht alle einig sein. Jede Partei in einem Gebäude mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage hat die freie Wahl, sich zu beteiligen. Der genutzte Strom muss dabei nicht ausschließlich aus dieser Anlage kommen, sondern es gibt zur gemeinsamen Erzeugungsanlage zusätzlich noch die Energieversorgung über das öffentliche Stromnetz. Jede Partei kann so für den Reststrombezug weiterhin den günstigsten Energielieferanten wählen.

Durch den direkten Verbrauch von Strom aus der Gemeinschaftsanlage sparen die Teilnehmer:innen Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Bei der EEG geht es nicht nur um die gemeinschaftliche Verwertung von Strom, sondern auch von Wärme oder Gas. Die Energie muss dafür aus einer erneuerbaren Quelle stammen und in die Netze der Netzbetreiber eingespeist werden.

Mitglieder können hier nicht nur Privatpersonen sein, sondern zum Beispiel auch Gemeinden, Vereine oder KMUs. Sinn ist nicht der große Gewinn durch die Energieerzeugung, sondern vor allem die eigenständige und unabhängige Versorgung im lokalen Bereich. Diese operieren in den Netzebenen 6 und 7 im Niederspannungsnetz. Es gibt aber auch EEGs im Regionalbereich, die in höheren Netzebenen (4 und 5) miteinbeziehen.

Für EEG gibt es eine Befreiung der Elektrizitätsabgabe, eine Reduktion der Netzentgelte und den Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags. Ein Teil der Netzentgelte vermindert sich für den Bezug aus der Energiegemeinschaft um 28, 57 oder 64 Prozent, je nach Systemnutzungsentgelte-Verordnung.

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Für BEGs gelten ähnliche Regelungen wie für EEGs, der Unterschied liegt vor allem darin, dass sie nur Strom verwerten dürfen und nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt sind. Auch bei ihnen darf die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen. Finanziell gibt es beim BEG weniger Anreize, doch können sie wie die anderen Formen die Unabhängigkeit stärken und die lokale Wirtschaft fördern.

Vorteile von Energiegemeinschaften

Energiegemeinschaften sind ein aktiver Teil in der Energiewende. Denn je kleinteiliger und nachhaltiger Energie erzeugt wird, desto besser ist dies für die Umwelt. Der Strom von Energiegemeinschaften wird meist durch Solarkraft, Windkraft oder Wasserkraft erzeugt und ist damit allein schon umweltfreundlich. Außerdem muss Strom nicht mit hohen Verlusten quer durch Europa verschickt werden, sondern wird vor Ort verbraucht. Damit wird Energie gespart. Dazu kommt, dass die Regionen dadurch autarker werden und wir so weniger abhängig von Märkten für Erdöl und Erdgas sind, aber natürlich auch eigenständiger in Bezug auf den internationalen Strommarkt.

Energiegemeinschaft anschließen

Du kannst Dich auch einer Energiegemeinschaft anschließen, so es welche in Deiner Nähe gibt. Diese findest Du hier bei der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Rechtliche Grundlagen

Das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ermöglicht es seit 2017 einer Gemeinschaft Strom zu erzeugen und zu verwerten.

Wenn Du ein solches Modell gründen möchtest, schau doch hier zu den Unterlagen für Gründung und häufigen Betriebsmodellen oder aber telefonisch oder per E-Mail direkt bei der E-Control.

( Artikel veröffentlicht: 14.12.2023 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Energiegemeinschaft

Sobald zwei Leute sich zusammenschließen, um Strom zu produzieren und gemeinsam zu verwerten, kann man schon von einer Energiegemeinschaft sprechen. In Österreich gibt es drei Modelle dafür: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). Energiegemeinschaften sind ein aktiver Teil in der Energiewende. Denn je kleinteiliger und nachhaltiger Energie erzeugt wird, desto besser ist dies für die Umwelt.


GEAs waren die erste Form von Energiegemeinschaften in Österreich. Diese sind seit 2017 erlaubt. Meist handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern. Die Bewohner:innen betreuen und nutzen die Anlage gemeinschaftlich. Das bedeutet, dass der gewonnene Strom eingespeist und auf die Teilnehmer:innen gerecht aufgeteilt wird.

Übrigens müssen sich nicht alle einig sein. Jede Partei in einem Gebäude mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage hat die freie Wahl, sich zu beteiligen. Der genutzte Strom muss dabei nicht ausschließlich aus dieser Anlage kommen, sondern es gibt zur gemeinsamen Erzeugungsanlage zusätzlich noch die Energieversorgung über das öffentliche Stromnetz. Jede Partei kann so für den Reststrombezug weiterhin den günstigsten Energielieferanten wählen.

Durch den direkten Verbrauch von Strom aus der Gemeinschaftsanlage sparen die Teilnehmer:innen Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen.


Eine EEG ist eine Form der Energiegemeinschaft. Bei der EEG geht es nicht nur um die gemeinschaftliche Verwertung von Strom, sondern auch von Wärme oder Gas. Die Energie muss dafür aus einer erneuerbaren Quelle stammen und in die Netze der Netzbetreiber eingespeist werden.

Mitglieder können hier nicht nur Privatpersonen sein, sondern zum Beispiel auch Gemeinden, Vereine oder KMUs. Sinn ist nicht der große Gewinn durch die Energieerzeugung, sondern vor allem die eigenständige und unabhängige Versorgung im lokalen Bereich. Diese operieren in den Netzebenen 6 und 7 im Niederspannungsnetz. Es gibt aber auch EEGs im Regionalbereich, die in höheren Netzebenen (4 und 5) miteinbeziehen.

Für EEG gibt es eine Befreiung der Elektrizitätsabgabe, eine Reduktion der Netzentgelte und den Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags. Ein Teil der Netzentgelte vermindert sich für den Bezug aus der Energiegemeinschaft um 28, 57 oder 64 Prozent, je nach Systemnutzungsentgelte-Verordnung.


Eine BEG ist eine Form der Energiegemeinschaft. Für BEGs gelten ähnliche Regelungen wie für EEGs, der Unterschied liegt vor allem darin, dass sie nur Strom verwerten dürfen und nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt sind. Auch bei ihnen darf die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen. Finanziell gibt es beim BEG weniger Anreize, doch können sie wie die anderen Formen die Unabhängigkeit stärken und die lokale Wirtschaft fördern.


Energiegemeinschaften sind ein aktiver Teil in der Energiewende. Denn je kleinteiliger und nachhaltiger Energie erzeugt wird, desto besser ist dies für die Umwelt. Der Strom von Energiegemeinschaften wird meist durch Solarkraft, Windkraft oder Wasserkraft erzeugt und ist damit allein schon umweltfreundlich. Außerdem muss Strom nicht mit hohen Verlusten quer durch Europa verschickt werden, sondern wird vor Ort verbraucht. Damit wird Energie gespart. Dazu kommt, dass die Regionen dadurch autarker werden und wir so weniger abhängig von Märkten für Erdöl und Erdgas sind, aber natürlich auch eigenständiger in Bezug auf den internationalen Strommarkt.