In Österreich gab es für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Ökotarife das Ökostromgesetz (ÖSG). Dieses wurde 2021 durch das EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) abgelöst.
Den gesamten Rechtstext findest Du hier im RIS.
Einer der wichtigsten Punkte des Ökostromgesetzes, sowie auch des neuen EAG, ist die Abnahmepflicht zu festen Einspeisetarifen. Dies bedeutet, dass es eine Sicherheit gibt, um eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen, da die OEMAG verpflichtet ist den produzierten Strom zu kaufen. Dies wird auch Kontrahierungszwang genannt. Du kannst Deinen Strom natürlich auch anderen Anbietern verkaufen, aber immer auch der OeMAG zu festgelegten Einspeisetarifen. Den aktuellen Marktpreis findest Du hier auf der Seite der OeMAG.
Mehr Infos zum Thema findest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik: Strom einspeisen und verkaufen.
Geschichte des Ökostromgesetzes
2002 wurde das erste Ökostromgesetz beschlossen, das dann 2003 erstmalig in Kraft trat. Darin wurde erstmals bundesweit die Abnahme von Ökostrom geregelt. Bis dahin erfolgten Förderregelungen für Ökoenergien in den Elektrizitätsgesetzen der Länder. Mit dem Ökostromgesetz begann die Ausbauphase der Windkraft in Österreich.
2006 erfolgte die erste Novellierung und damit der fast völlige Stillstand weiterer Windkraftanlagen, da es keine Abnahmepflicht für den Strom gab. 2008 wollte man diese Unsicherheiten wieder zurücknehmen und so verabschiedete man mit Oktober 2009 eine neue Novelle.
2012 erfolgte eine erneute Novellierung, die im Juli 2016 kleine Anpassungen erhielt. Erstmals wurden 2012 Ausbauziele für erneuerbare Energien formuliert. Im Juli 2021 wurde das Erneuerbaren Ausbau Gesetz beschlossen, das das Ökostromgesetz ablöste. Mit dem EAG wird bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerbaren Ausbau zur Verfügung gestellt, um das Ziel, bis 2030 den Stromverbrauch zu 100% aus erneuerbaren Energien zu decken, realisieren zu können.
( Artikel veröffentlicht: 23.04.2024 )