Ökostromgesetz

In Österreich gab es für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Ökotarife das Ökostromgesetz (ÖSG). Dieses wurde 2021 durch das EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) abgelöst.

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Den gesamten Rechtstext findest Du hier im RIS.

Einer der wichtigsten Punkte des Ökostromgesetzes, sowie auch des neuen EAG, ist die Abnahmepflicht zu festen Einspeisetarifen. Dies bedeutet, dass es eine Sicherheit gibt, um eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen, da die OEMAG verpflichtet ist den produzierten Strom zu kaufen. Dies wird auch Kontrahierungszwang genannt. Du kannst Deinen Strom natürlich auch anderen Anbietern verkaufen, aber immer auch der OeMAG zu festgelegten Einspeisetarifen. Den aktuellen Marktpreis findest Du hier auf der Seite der OeMAG.

Mehr Infos zum Thema findest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik: Strom einspeisen und verkaufen.

Geschichte des Ökostromgesetzes

2002 wurde das erste Ökostromgesetz beschlossen, das dann 2003 erstmalig in Kraft trat. Darin wurde erstmals bundesweit die Abnahme von Ökostrom geregelt. Bis dahin erfolgten Förderregelungen für Ökoenergien in den Elektrizitätsgesetzen der Länder. Mit dem Ökostromgesetz begann die Ausbauphase der Windkraft in Österreich.

2006 erfolgte die erste Novellierung und damit der fast völlige Stillstand weiterer Windkraftanlagen, da es keine Abnahmepflicht für den Strom gab. 2008 wollte man diese Unsicherheiten wieder zurücknehmen und so verabschiedete man mit Oktober 2009 eine neue Novelle.

2012 erfolgte eine erneute Novellierung, die im Juli 2016 kleine Anpassungen erhielt. Erstmals wurden 2012 Ausbauziele für erneuerbare Energien formuliert. Im Juli 2021 wurde das Erneuerbaren Ausbau Gesetz beschlossen, das das Ökostromgesetz ablöste. Mit dem EAG wird bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerbaren Ausbau zur Verfügung gestellt, um das Ziel, bis 2030 den Stromverbrauch zu 100% aus erneuerbaren Energien zu decken, realisieren zu können.

( Artikel veröffentlicht: 23.04.2024 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Ökostromgesetz

In Österreich gab es für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Ökotarife das Ökostromgesetz (ÖSG). Dieses wurde 2021 durch das EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz) abgelöst. Einer der wichtigsten Punkte des Ökostromgesetzes, sowie auch des neuen EAG, ist die Abnahmepflicht zu festen Einspeisetarifen. Dies bedeutet, dass es eine Sicherheit gibt, um eine Photovoltaikanlage errichten zu lassen, da die OEMAG verpflichtet ist den produzierten Strom zu kaufen. Dies wird auch Kontrahierungszwang genannt.


Ökostrom ist Energie, die durch erneuerbare Energien, wie Sonnenlicht, Wind oder Wasserkraft erzeugt wird. Dieser Strom ist umweltfreundlich und CO2-frei. Ökostrom macht in Österreich den Löwenanteil der Energieerzeugung aus – und das schon lange vor einer Zeit, in der man sich über Umweltschutz Gedanken gemacht hat. Dies liegt daran, dass die Stromerzeugung zu rund zwei Dritteln aus der Wasserkraft generiert wird. In jüngerer Zeit kommen nun auch immer stärker die Wind- und Sonnenergie hinzu.


In Österreich gibt es zwei wichtige und glaubhafte Ökostromzertifikate: Das Österreichische Umweltzeichen und das Zertifikat der Umweltorganisation Global 2000. Beide signalisieren auf den ersten Blick, dass es sich bei einem Angebot um zu hundert Prozent echten Ökostrom handelt.

Leider gibt es auch andere, die keine verbindliche Sicherheit bieten. Hier gibt es das Problem von Greenwashing, bei denen manche Stromanbieter hinter den Kulissen mit Wasserkraftzertifikaten handeln, die verbergen, dass sie eigentlich keinen grünen Strom produzieren. Durch den Zukauf dieser Wasserkraftzertifikate dürfen sie den Strom offiziell als Ökostrom anbieten. Besonders undurchsichtig läuft dies, wenn der Handel über Tochtergesellschaften abgewickelt wird. Bei den beiden genannten Siegeln muss man hingegen kein Greenwashing befürchten, hier gibt es strenge Kontrollen.