Photovoltaik: Strom einspeisen und verkaufen

Photovoltaik: Strom einspeisen und verkaufen

Mit Sonnenkraft zu Geld: Wer mit einer Photovoltaik-Anlage Strom erzeugt, kann diesen in das Stromnetz einspeisen. Wie das funktioniert, ob es sich lohnt und welche Vergütung man erhält, liest Du hier.

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Gleich vorweg: Reich werden kann man mit einer Photovoltaikanlage am Hausdach nicht. Die Vergütung für Strom macht laut OeMAG 12,464 Cent pro kWh (Stand 4. Quartal 2023,bei einer Anlagen-Engpassleistung kleiner 500 kW) aus und ist damit eher gering entlohnt. Die Abnahme des in PV-Anlagen erzeugten Stroms erfolgt entweder durch ein Energieversorgungsunternehmen oder durch die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG).

Wie funktioniert die Stromeinspeisung?

Im Frühling, Sommer und Herbst produziert eine Solaranlage gerade in den Mittagsstunden viel mehr Strom, als der Haushalt üblicherweise benötigt. Dieser überschüssige Strom kann in einer PV-Batterie für in der Nacht gespeichert werden oder aber gleich ins Netz eingespeist. Du verkaufst also Deinen überschüssigen Strom weiter. Auch gibt es die Möglichkeit den Strom der Anlage komplett einzuspeisen. Je nach Einspeisung und nach Stromversorger bekommst Du einen unterschiedlichen Betrag, der pro Kilowattstunde (kWh) definiert ist.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Volleinspeisung: Gerade wenn die PV-Anlage auf einer freien Fläche steht und nicht am Haus angebracht ist, ist eine Volleinspeisung üblich. Hier wird der gesamte PV-Strom, den die Anlage erzeugt in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Haushalt oder Betrieb entnimmt seinen Strom dann wie üblich vom Stromanbieter, ein direkter Eigenverbrauch liegt nicht vor.

  • Überschusseinspeisung: Mit einer mit dem Haus verbundenen PV-Anlage ist eine Überschusseinspeisung die üblichere Variante. Hier wird der erzeugte Strom zuerst an den Haushalt abgegeben und genutzt. Aller Strom, der darüber hinaus produziert wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Gerade in den Mittagsstunden ist die Stromerzeugung besonders hoch, dann ist eine Einspeisung üblich.

Lohnt sich der Verkauf von Strom?

Reich wird man durch eine Photovoltaikanlage leider nicht, aber es ist auch kein Verlustgeschäft. Die Einspeisevergütung bei Überschuss für Strom macht nur 12,464 Cent pro kWh (Stand 4. Quartal 2023) aus, während die Stromanbieter umgekehrt rund 37,66 Cent pro Kilowattstunde verlangen. Vereinzelt gibt es aber auch bessere Tarife, je nach Netzbetreiber. Immerhin ist der Preis aber gestiegen, denn 2022 lag er noch bei 8,6 Cent pro kWh. Wir können zwar nicht sehen, was die Zukunft bringen wird, aber sich eine PV-Anlage nur für die Vergütung zu kaufen, zahlt sich erst nach Jahren aus.

Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2000 gibt es eine Einspeisevergütung für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien (Sonnenlicht, Wind, Wasser). Mit dem neuen EEG 2023 wird nun zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden. Dabei können gleichzeitig mehrere Anlagen betrieben werden, etwa eine volleinspeisend und eine überschusseinspeisend. Berechnet wird es an Hand der Nennleistung PV-Anlage (kWp).

Die meisten Stromanbieter nehmen den überschüssigen PV-Strom von ihren Kunden nur dann ab, wenn diese vom jeweiligen Energieversorger bei Bedarf auch den restlichen Strom beziehen. Darüber hinaus bieten viele Versorger auch unterschiedliche Preise für die Überschusseinspeisung an. Auch wird der Preis für die Überschusseinspeisung meist höher vergütet, wenn man gleichzeitig über denselben Anbieter sogenannten Normalstrom abnimmt.

Wie bezieht man einen Einspeisetarif für die PV-Anlage?

Sinnvoll ist es den Einspeisetarif für die Anlage bei dem Anbieter zu haben, bei dem man Strom auch bezieht. Viele Anbieter nehmen einen als Einspeiser auch nur an, wenn man auch Stromkunde ist.

Wer sich nun wundert, warum man Strom beziehen sollte, wenn man doch über eine Solaranlage verfügt: Solaranlagen können viel Strom produzieren, aber doch nur dann, wenn die Sonne scheint. Das bedeutet ohne PV-Batterie kannst Du meist nur bis rund 40 Prozent Deines Strombedarfs damit decken, der Rest wird ins Netz eingespeist. In der Nacht oder in den dunklen Wintermonaten benötigst Du deswegen Strom von einem Anbieter.

Außerdem kann auch die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage ein Ausschlusskriterium sein. Bei Anlagen von 50 kWp oder mehr, werden einige Stromabnehmer den Strom nicht kaufen.

Liste der Energieversorger & Stromkäufer

Liste an Anbietern mit Einspeisetarifen auch für Nichtbestandskund:innen: Manche haben zusätzlich eigene Tarife für Bestandskund:innen.

Liste an Anbietern mit Einspeisetarifen für regionale Kund:innen:

  • Energie AG (in ganz Österreich nur für Bestandskund:innen, in OÖ auch für alle Netzkund:innen)
  • Stadtwerke Hartberg (nur in Niederösterreich, Steiermark und dem Burgenland)
  • TIWAG (nur für Netzkund:innen)
  • VKW (nur in Vorarlberg ohne Kleinwalsertal)

Liste an Anbietern mit Einspeisetarifen nur für Bestandskund:innen:

Wem verkauf ich meinen Strom am besten?

Üblicherweise ist die OeMAG eine gute Stelle und finanziell ergiebig. Doch Du solltest zusätzlich aber auch prüfen, zu welchen Konditionen Dein Landesversorger und Dein Energielieferant Strom ankaufen. Schnapp Dir dann das beste Angebot.

Balkonkraftwerk & Guerilla-Einspeisung

Du hast nur eine kleine Wohnung oder schlichtweg nicht das Geld für eine große PV-Anlage für das Hausdach? Es gibt auch die Möglichkeit eine kleine PV-Anlage zu betreiben. Das Problem war bei diesen Balkonkraftwerken lange Zeit die rechtliche Grauzone. Die Rede war dann oftmals von einer Guerilla-Einspeisung. Mittlerweile ist der Netzzugang solcher auch Kleinsterzeugeranlagen genannten Solarstrom-Anlagen in Österreich rechtlich geregelt. So bedarf es für eine rechtskonforme Inbetriebnahme eines modernen Stromzählers, einer formlosen Anmeldung und - in bestimmten Städten wie Wien - der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Als Leistung eines solchen Balkonkraftwerkes dürfen höchstens 0,8 kVA (also 800 Watt) ins Netz eingespeist werden.

Vergütung für Photovoltaik Strom: Anforderungen

Damit der Solarstrom in das Stromnetz eingespeist werden kann, muss eine Reihe von rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt werden.

Rechtliche Bestimmungen

Bei kleinen PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 5 kWp wird der überschüssige Strom in der Regel über den Hausanschluss eingespeist. Bei größeren Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp hingegen muss ein Antrag auf Einspeisung bzw. Netzanschluss gestellt werden. Die Überprüfung der Antragstellung kann dabei bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen – deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um den Antrag zu kümmern.

Der lokale Energieversorger führt daraufhin eine Netzverträglichkeitsüberprüfung durch und stellt fest, ob der Hausanschluss für eine PV-Anlage verwendet werden kann. Während das bei kleineren und mittleren PV-Anlagen meistens der Fall ist, muss bei größeren Anlagen der Netzanschluss erst angepasst werden.

Technische Voraussetzungen

Neben den gesetzlichen Bestimmungen müssen PV-Anlagen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um den Strom problemlos einspeisen zu können. So sollten Photovoltaikanlagen mit den folgenden Komponenten ausgestattet sein.

  • Wechselrichter: Eine PV-Anlage erzeugt Gleichstrom, Du kannst aber nur Wechselstrom verkaufen. Damit Du Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln kannst, benötigst Du den Wechselrichter.

  • Einspeisezähler: Der Gesetzgeber verlangt einen Einspeisezähler, damit genau berechnet werden kann, wieviel Strom Du ins Netz einspeist. Solche Einspeisezähler erhält man kostenpflichtig vom Netzbetreiber, Sie werden im Zählerkasten aufbewahrt. Außerdem gibt es für Einspeisezähler eine separate Einspeise-Zählnummer, die bei einem Wechsel angegeben werden muss.

  • Einspeisemanagement: Der Energiemanager (auch Smart Meter genannt) ist für PV-Anlagen verpflichtend. Damit kann die Netzeinspeisung bei Überlastung der PV-Anlage reduziert werden. Zudem wird bei größeren Anlagen ab einer Nennleistung von 100 kWp eine zusätzliche Funktion benötigt: Es muss möglich sein, die aktuelle Einspeisung an den Netzbetreiber zu senden.

( Zuletzt aktualisiert: 18.12.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 18.01.2023 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Photovoltaik: Strom einspeisen und verkaufen

An Kosten muss für eine PV-Anlage mit etwa 2.000 bis 3.000 Euro pro kWp gerechnet werden, für einen durchschnittlichen Haushalt läge eine 5 kWp-Anlage etwa bei 12.500 Euro.


Reich wird man damit nicht, aber es ist ein gutes Zubrot. Die Einspeisevergütung bei Überschuss für Strom macht 2023 nur 14,457 Cent pro kWh aus, während die Stromanbieter umgekehrt rund 37,66 Cent pro Kilowattstunde verlangen. Vereinzelt gibt es aber auch bessere Tarife, je nach Netzbetreiber. Immerhin ist der Preis aber gestiegen, denn 2022 lag er noch bei 8,6 Cent pro kWh. Wir können zwar nicht sehen, was die Zukunft bringen wird, aber sich eine PV-Anlage nur für die Vergütung zu kaufen, zahlt sich nicht aus.

Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2000 gibt es eine Einspeisevergütung für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien (Sonnenlicht, Wind, Wasser). Mit dem neuen EEG 2023 wird nun zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden. Dabei können gleichzeitig mehrere Anlagen betrieben werden, etwa eine volleinspeisend und eine überschusseinspeisend. Berechnet wird es an Hand der Nennleistung PV-Anlage (kWp).

Die meisten Stromanbieter nehmen den überschüssigen PV-Strom von ihren Kunden nur dann ab, wenn diese vom jeweiligen Energieversorger bei Bedarf auch den restlichen Strom beziehen. Darüber hinaus bieten viele Versorger auch unterschiedliche Preise für die Überschusseinspeisung an. Auch wird der Preis für die Überschusseinspeisung meist höher vergütet, wenn man gleichzeitig über denselben Anbieter sogenannten Normalstrom abnimmt.


Du kannst Deinen Strom meistens an Deinen Landesversorger, an Deinen Energielieferanten oder auch an einen anderen Anbieter verkaufen. Oder aber Du verkaufst ihn an die OeMAG.


Die OeMAG ist die österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom und Förderin für Ökostromanlagen. Sie ist verpflichtet Strom aus Ökostromeinspeisungen abzunehmen und zu vergüten.Du hast eine genehmigte PV-Anlage? Dann muss Dir die OeMAG den eingespeisten Strom abkaufen, wenn Du das wünscht. Die OeMAG hat nämlich die Verpflichtung, die von anerkannten Ökostromanlagen in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrommengen zu den Fördertarifen abzunehmen und finanziell abzugelten. Grundlage dafür liefert das Ökostromgesetz (§§ 12ff Ökostromgesetz 2012 ÖSG 2012). Die eingespeisten Ökostrommengen werden zu Marktpreisen an Stromhändler weitergeliefert.

Du findest mehr Infos hier auf der Webseite der OeMAG.


Der Marktpreis wird quartalsweise von der E-Control festgelegt und beträgt derzeit 12,464 Cent/kWh (Stand 4. Quartal 2023).

Laut OeMag betrug im Jahr 2022 die Einspeisemenge für Ökostromanlagen ca. 3,01 Terawattstunden (3.005.948.241 Kilowattstunden). Dabei stammte die meiste Energie aus Windkraftanlagen (1,56 tWh). 0,49 tWH stammte aus Kleinwasserkraftwerken und 0,62 tWh aus Photovoltaik. Die restliche Einspeisemenge stammt aus sonstigen Ökostromanlagen, wie Biomasse, Deponiegas oder Geothermie.


Ja, mit einem Stromspeicher. Mit einer Photovoltaikanlage kannst Du rund 30 bis 40 Prozent des erzeugten Stroms direkt nutzen. Bist Du aber daran interessiert, möglichst autark zu sein, dann lohnt sich ein Stromspeicher für die Solaranlage. So kannst Du dann meist rund 80 Prozent des Eigenbedarfs an Strom decken.

Erzeugt die PV-Anlage durch die Sonneneinstrahlung im Laufe des Tages Strom, wird dieser dem momentanen Bedarf des Haushaltes zur Verfügung gestellt. Was darüber hinaus durch die Photovoltaikanlage produziert wird, wird in den Stromspeicher geladen. Ist dieser randvoll geladen, speist die Anlage automatisch den überschüssigen Strom in das öffentliche Netz. Du bekommst dafür eine (meist geringe) Vergütung.


Du hast nur eine kleine Wohnung oder schlichtweg nicht das Geld für eine große PV-Anlage für das Hausdach? Es gibt auch die Möglichkeit eine kleine PV-Anlage zu betreiben. Das Problem war bei diesen Balkonkraftwerken lange Zeit die rechtliche Grauzone. Die Rede war dann oftmals von einer Guerilla-Einspeisung. Mittlerweile ist der Netzzugang solcher auch Kleinsterzeugeranlagen genannten Solarstrom-Anlagen in Österreich rechtlich geregelt. So bedarf es für eine rechtskonforme Inbetriebnahme eines modernen Stromzählers, einer formlosen Anmeldung und - in bestimmten Städten wie Wien - der Einhaltung von Bandschutzbestimmungen. Als Leistung eines solchen Balkonkraftwerkes dürfen höchstens 0,8 kVA (also 800 Watt) ins Netz eingespeist werden.