Mit Sonnenkraft zu Geld: Wer mit einer Photovoltaik-Anlage Strom erzeugt, kann diesen in das Stromnetz einspeisen. Wie das funktioniert, ob es sich lohnt und welche Vergütung man erhält, liest Du hier.
Gleich vorweg: Reich werden kann man mit einer Photovoltaikanlage am Hausdach nicht. Die Vergütung für Strom monatlich und im Nachhinein durch die e-Control festgesetzt, Du findest die aktuelle Vergütung hier bei der OeMAG.
Wie funktioniert die Stromeinspeisung?
Im Frühling, Sommer und Herbst produziert eine Solaranlage gerade in den Mittagsstunden (etwa von 10 bis 15 Uhr) viel mehr Strom, als der Haushalt üblicherweise benötigt. Dieser überschüssige Strom kann in einer PV-Batterie für in der Nacht gespeichert werden oder aber gleich ins Netz eingespeist. Du verkaufst also Deinen überschüssigen Strom weiter. Auch gibt es die Möglichkeit den Strom der Anlage komplett einzuspeisen. Je nach Einspeisung und nach Stromversorger bekommst Du einen unterschiedlichen Betrag, der pro Kilowattstunde (kWh) definiert ist.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
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Volleinspeisung: Gerade wenn die PV-Anlage auf einer freien Fläche steht und nicht am Haus angebracht ist, ist eine Volleinspeisung üblich. Hier wird der gesamte PV-Strom, den die Anlage erzeugt in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Haushalt oder Betrieb entnimmt seinen Strom dann wie üblich vom Stromanbieter, ein direkter Eigenverbrauch liegt nicht vor.
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Überschusseinspeisung: Mit einer mit dem Haus verbundenen PV-Anlage ist eine Überschusseinspeisung die üblichere Variante. Hier wird der erzeugte Strom zuerst an den Haushalt abgegeben und genutzt. Aller Strom, der darüber hinaus produziert wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Gerade in den Mittagsstunden ist die Stromerzeugung besonders hoch, dann ist eine Einspeisung üblich.
Lohnt sich der Verkauf von Strom?
Reich wird man durch eine Photovoltaikanlage leider nicht, aber es ist auch kein Verlustgeschäft. Seit Jänner 2024 wird der Preis durch die e-control monatlich im Nachhinein festgelegt und orientiert sich stärker am Marktpreis.
Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2000 gibt es eine Einspeisevergütung für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien (Sonnenlicht, Wind, Wasser). Mit dem neuen EEG 2023 wird nun zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden. Dabei können gleichzeitig mehrere Anlagen betrieben werden, etwa eine volleinspeisend und eine überschusseinspeisend. Berechnet wird es an Hand der Nennleistung PV-Anlage (kWp).
Die meisten Stromanbieter nehmen den überschüssigen PV-Strom von ihren Kunden nur dann ab, wenn diese vom jeweiligen Energieversorger bei Bedarf auch den restlichen Strom beziehen. Darüber hinaus bieten viele Versorger auch unterschiedliche Preise für die Überschusseinspeisung an. Auch wird der Preis für die Überschusseinspeisung meist höher vergütet, wenn man gleichzeitig über denselben Anbieter sogenannten Normalstrom abnimmt.
Wie bezieht man einen Einspeisetarif für die PV-Anlage?
Sinnvoll ist es den Einspeisetarif für die Anlage bei dem Anbieter zu haben, bei dem man Strom auch bezieht. Viele Anbieter nehmen einen als Einspeiser auch nur an, wenn man auch Stromkunde ist.
Wer sich nun wundert, warum man Strom beziehen sollte, wenn man doch über eine Solaranlage verfügt: Solaranlagen können viel Strom produzieren, aber doch nur dann, wenn die Sonne scheint. Das bedeutet ohne PV-Batterie kannst Du meist nur bis rund 40 Prozent Deines Strombedarfs damit decken, der Rest wird ins Netz eingespeist. In der Nacht oder in den dunklen Wintermonaten benötigst Du deswegen Strom von einem Anbieter.
Außerdem kann auch die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage ein Ausschlusskriterium sein. Bei Anlagen von 50 kWp oder mehr, werden einige Stromabnehmer den Strom nicht kaufen.
Liste der Energieversorger & Stromkäufer
Liste an Anbietern mit Einspeisetarifen auch für Nichtbestandskund:innen: Manche haben zusätzlich eigene Tarife für Bestandskund:innen.
- AAE Naturstrom (eigene Tarife für Bestandskund:innen)
- AWATTAR
- efriends
- Energie Steiermark
- go green energy (eigene Tarife für Bestandskund:innen)
- KELAG (eigene Tarife für Bestandskund:innen)
- oekostrom AG (eigene Tarife für Bestandskund:innen)
- OeMAG
- ourpower (eigene Tarife für Bestandskund:innen)
Liste an Anbietern mit Einspeisetarifen für regionale Kund:innen:
- Energie AG (in ganz Österreich nur für Bestandskund:innen, in OÖ auch für alle Netzkund:innen)
- Stadtwerke Hartberg (nur in Niederösterreich, Steiermark und dem Burgenland)
- TIWAG (nur für Netzkund:innen)
- VKW (nur in Vorarlberg ohne Kleinwalsertal)
Liste an Anbietern mit Einspeisetarifen nur für Bestandskund:innen:
- Avia
- Burgenlandenergie
- Energie Graz
- Energie Ried
- Franz
- EVN
- Linz AG
- Salzburg AG
- Tulln Energie
- Verbund
- Voltino
- Wels Strom
- Wien Energie
- X-Powr
Wem verkauf ich meinen Strom am besten?
Üblicherweise ist die OeMAG eine gute Stelle und finanziell ergiebig. Doch Du solltest zusätzlich aber auch prüfen, zu welchen Konditionen Dein Landesversorger und Dein Energielieferant Strom ankaufen. Schnapp Dir dann das beste Angebot.
Balkonkraftwerk & Guerilla-Einspeisung
Du hast nur eine kleine Wohnung oder schlichtweg nicht das Geld für eine große PV-Anlage für das Hausdach? Es gibt auch die Möglichkeit eine kleine PV-Anlage zu betreiben. Das Problem war bei diesen Balkonkraftwerken lange Zeit die rechtliche Grauzone. Die Rede war dann oftmals von einer Guerilla-Einspeisung. Mittlerweile ist der Netzzugang solcher auch Kleinsterzeugeranlagen genannten Solarstrom-Anlagen in Österreich rechtlich geregelt. So bedarf es für eine rechtskonforme Inbetriebnahme eines modernen Stromzählers, einer formlosen Anmeldung und - in bestimmten Städten wie Wien - der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Als Leistung eines solchen Balkonkraftwerkes dürfen höchstens 0,8 kVA (also 800 Watt) ins Netz eingespeist werden.
Vergütung für Photovoltaik Strom: Anforderungen
Damit der Solarstrom in das Stromnetz eingespeist werden kann, muss eine Reihe von rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt werden.
Rechtliche Bestimmungen
Bei kleinen PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 5 kWp wird der überschüssige Strom in der Regel über den Hausanschluss eingespeist. Bei größeren Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp hingegen muss ein Antrag auf Einspeisung bzw. Netzanschluss gestellt werden. Die Überprüfung der Antragstellung kann dabei bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen – deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um den Antrag zu kümmern.
Der lokale Energieversorger führt daraufhin eine Netzverträglichkeitsüberprüfung durch und stellt fest, ob der Hausanschluss für eine PV-Anlage verwendet werden kann. Während das bei kleineren und mittleren PV-Anlagen meistens der Fall ist, muss bei größeren Anlagen der Netzanschluss erst angepasst werden.
Technische Voraussetzungen
Neben den gesetzlichen Bestimmungen müssen PV-Anlagen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um den Strom problemlos einspeisen zu können. So sollten Photovoltaikanlagen mit den folgenden Komponenten ausgestattet sein.
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Wechselrichter: Eine PV-Anlage erzeugt Gleichstrom, Du kannst aber nur Wechselstrom verkaufen. Damit Du Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln kannst, benötigst Du den Wechselrichter.
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Einspeisezähler: Der Gesetzgeber verlangt einen Einspeisezähler, damit genau berechnet werden kann, wieviel Strom Du ins Netz einspeist. Solche Einspeisezähler erhält man kostenpflichtig vom Netzbetreiber, Sie werden im Zählerkasten aufbewahrt. Außerdem gibt es für Einspeisezähler eine separate Einspeise-Zählnummer, die bei einem Wechsel angegeben werden muss.
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Einspeisemanagement: Der Energiemanager (auch Smart Meter genannt) ist für PV-Anlagen verpflichtend. Damit kann die Netzeinspeisung bei Überlastung der PV-Anlage reduziert werden. Zudem wird bei größeren Anlagen ab einer Nennleistung von 100 kWp eine zusätzliche Funktion benötigt: Es muss möglich sein, die aktuelle Einspeisung an den Netzbetreiber zu senden.
Weiterführende Links
- Eigene Photovoltaik und Solaranlagen: Sinnvoll oder Spielerei?
- PV-Batterie: Solarstrom speichern und unabhängig sein
( Zuletzt aktualisiert: 04.06.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 18.01.2023 )