Music was my first loooooooooove… Für alle, denen es ähnlich geht, gibt es Musik-Flatrates zum bestehenden Tarif. Das heißt, dass der Datenverbrauch von Musikstreamingdiensten nicht von deinem Datenvolumen abgezogen werden. Selbst wenn du dein Datenvolumen bereits aufgebraucht hast und kein Zusatzdatenpaket erwerben möchtest, kannst du dann immer noch Musik hören. Für welche Musik-Streaming-Anbieter die Flatrate genutzt werden kann, hängt dabei von deinem Mobilfunkanbieter ab.
Nicht nur Musik, sondern auch Hörbücher und Podcasts
Dabei gelten Musikflatrates nicht nur für Musik, sondern alles, was im Musikstreaming läuft. Je nachdem welche Musikstreaming-Anbieter in deiner Musikflatrate enthalten sind, kannst du damit auch Hörbücher und Podcasts hören, ohne dein Datenvolumen zu belasten.
Datenverbrauch beim Streaming
Ob sich so eine Flatrate für dich auszahlt, kommt ganz darauf an, wieviel Musik du streamst. Beim reinen Musikstreaming wird nicht viel Datenvolumen verbraucht. Außerdem lässt sich bei den meisten Streaming-Anbietern die Qualität einstellen. Je höher, desto höher ist auch der Datenverbrauch. Mit der niedrigsten Einstellung kannst du zum Beispiel bei Spotify über einen Tag lang Musik durchgehend hören, und hast trotzdem nur ein Gigabyte verbraucht. Mit der höchsten sind es immerhin fast zehneinhalb Stunden, bis 1 GB Musik durchgehört ist. Bei Apple Musik ist der Verbrauch minimal höher, bei den meisten Internet-Radios etwas geringer.
Anbieter | Verbrauch in 1 Stunde | Verbrauch von 1 GB |
---|---|---|
Spotify | 40 – 100 MB | 1d 1h 40min – 10h 24min |
Apple Music | bis 120 MB | 8h 32min |
Internet-Radio | 21 – 84 MB | 2d 46min – 12h 11min |
Musik auch ohne Guthaben
Auch für Wertkartenhandys gilt das, selbst wenn das Guthaben bereits aufgebraucht ist. Da für Musikstreaming-Dienste kein Datenvolumen verrechnet wird, kannst du selbst ohne Guthaben Musik streamen. Ähnliche Flatrates gibt es auch für andere Apps, wie zum Beispiel eine Chat Flatrate für sämtliche Instant Messaging Dienste.
( Zuletzt aktualisiert: 26.06.2020. Ursprünglich veröffentlicht: 12.03.2020 )