Kündigung - Häufig gestellte Fragen

Du willst mit deinem Anbieter Schluss machen? Das ist nie schön – aber umso wichtiger ist es, dass alle offenen Fragen geklärt sind. Kündigungen können ein langwieriges und nervenkostendes Unterfangen sein – das muss nicht sein! Und damit du bestens gerüstet bist, findest du hier die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Kündigung. Wenn du noch eine Frage haben solltest, schreib‘ uns doch einfach über das Kontaktformular, damit wir dir direkt helfen können.

Um deinen Vertrag zu kündigen, musst Du eine schriftliche und unterschriebene Kündigung an Drei senden. Beim Erstellen der Kündigung hilft Dir der Kündigungsgenerator von tarife.at, diesen findest Du hier. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat.


Eine NÜVI kann, im Falle einer Kündigung, der Vertragsinhaber bei seinem alten Anbieter beantragen. Es gibt auch Anbieter mit Wechselservice, die die Rufnummernportierung gänzlich für dich übernehmen.


Um Deinen Vertrag zu kündigen, musst Du eine schriftliche und unterschriebene Kündigung an Magenta (T-Mobile) schicken. Beim Erstellen der Kündigung hilft Dir der Kündigungsgenerator von tarife.at, diesen findest Du hier. Beachte die Kündigungsfrist, die ein Monat beträgt.


Um Deinen Vertrag zu kündigen, musst Du eine schriftliche und unterschriebene Kündigung an A1 schicken. Beim Erstellen der Kündigung hilft Dir der Kündigungsgenerator von tarife.at, diesen findest Du hier. Die Kündigungsfrist bei A1 beträgt ein Monat.


Bei den von HoT angebotenen Tarifen handelt es sich um Wertkarten, die nicht gekündigt werden müssen. Wenn Du eine automatische Aufladung aktiviert hast, kannst Du diese im Kundenmenü von HoT.at deaktivieren.


Um Deinen Vertrag zu kündigen, musst Du eine schriftliche und unterschriebene Kündigung an Deinen Anbieter schicken. Beim Erstellen der Kündigung hilft Dir der Kündigungsgenerator von tarife.at, diesen findest du hier. Dort findest Du auch die Adressen der jeweiligen Anbieter. Die Kündigung kann ausschließlich vom Vertragsinhaber vorgenommen werden und muss unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen.


Ja, eine Portierung der Rufnummer löst deinen bestehenden Vertrag auf. Wenn du deinen alten Vertrag behalten möchtest, musst du dies deinem alten Anbieter explizit mitteilen.


Die NÜVI ist für 90 Tage gültig, wenn du nicht gekündigt hast. Wenn du gekündigt hast, gilt sie hingegen nur noch für einen Monat. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.


Die meisten Anbieter fordern eine schriftliche Kündigung mit rechtsgültiger Unterschrift - dazu zählt neben der eigenhändigen Unterschrift auch die digitale Unterschrift, wenn eine Kündigung digital signiert wurde (etwa über die Bürgerkarte oder über die Handysignatur). Telefonisch kann die Kündigung in der Regel nur angestoßen werden, woraufhin der Anbieter Dir die notwendigen Unterlagen für eine Kündigung zukommen lassen kann. Eine rechtsgültige Kündigung hat aber schriftlich zu erfolgen.


Rechtlich gesehen ist es nicht notwendig, die Kündigung per Brief zu senden - die einzige Bedingung ist, dass es schriftlich geschieht. Theoretisch ist demnach auch eine Kündigung per Fax, Kontaktfomular oder E-Mail zulässig, solange die Kündigung entweder eigenhändig unterschrieben oder digital signiert wird. Häufig ergibt sich aber das Problem der Beweisbarkeit, dass ein Fax / eine E-Mail nicht zugestellt wurde. Durch einen eingeschriebenen Brief kannst Du immer beweisen, dass die Kündigung tatsächlich beim Anbieter eingelangt ist. Die Sendeverfolgungsnummer findest Du auf Deiner Post-Rechnung.


Wenn du deinen Vetrag bei UPC kündigen möchtest, musst du eine schriftliche und von dir unterschriebene Kündigung an deinen Anbieter schicken. Solltest du Hilfe beim Verfassen der Kündigung benötigen findest du unseren tarife.at Kündigungsgenerator hier. Am besten sendest du deine Kündigung per Post an UPC, die Adresse wird dir im letzen Schritt des Generators angezeigt.


Am besten schickst Du eine schriftliche und von Dir unterschriebene Kündigung per Post an Red Bull MOBILE. Wenn Du Hilfe beim Verfassen des Kündigungsschreiben benötigst dann kannst Du dieses hier, direkt auf tarife.at, erstellen und ausdrucken. Bedenke, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist.


Die Kündigung deines Vertrages musst du in schriftlicher Form an Tele2 senden, am besten per Post. Wichtig ist, dass du die Kündigung unterschreibst bevor du sie verschickst. Solltest du Hilfe beim Erstellen des Kündigungsschreibens benötigen findest du hier unseren tarife.at Kündigungsgenerator. Dort findest du auch die Adresse, an die du deinen Brief schicken musst.


Um deinen Vertrag zu kündigen, musst du eine schriftliche und von dir unterschriebene Kündigung an deinen Anbieter schicken. Am besten, du versendest die Kündigung per Post, die Adresse und einen Kündigungsgenerator findest du hier. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, erkundige dich aber für verbindliche Informationen zu deinem Vertrag bei tele.ring.


Unseren tarife.at Kündigungsgenerator findest Du hier. Am besten sendest Du die ausgedruckte Kündigung per Post an Yesss - vergiss nicht, sie vorher zu unterschreiben. Die Adresse, an die Du die Kündigung schicken musst, findest Du ebenfalls im Kündigungsgenerator. Beachte, dass es eine Kündigungsfrist von einem Monat gibt.


Bei eety telefonierst Du mit einer Wertkarte, das heißt Du musst nicht kündigen, wenn Du Deinen Anbieter wechseln möchtest. Deine eety SIM-Karte ist für 12 Monate nach der letzten Aufladung gültig und wird danach automatisch deaktiviert.


Wir haben auf tarife.at einen Kündigungsgenerator für dich erstellt, diesen findest Du hier. Wähle einfach Deinen jeweiligen Anbieter aus und die Kontaktdaten werden Dir im letzten Schritt angezeigt. Falls Du Hilfe beim Erstellen Deiner Kündigung benötigst, kannst Du diese dort auch gleich als PDF- oder Word-Vorlage herunterladen. WICHTIG: Vergiss nicht Deine Kündigung zu unterschreiben!


Üblicherweise beträgt die Bindungsdauer bei einem Handyvertrag mit Gerät 24 Monate. Um bei Deinem jeweiligen Vertrag aber sicher zu gehen, nutze einfach unseren Handytarife Vergleich oder erkundige dich bitte direkt bei dem Anbieter Deiner Wahl. Bedenke außerdem, dass Dein Vertrag nicht automatisch nach der Bindungsdauer ausläuft, sondern aktiv gekündigt werden muss. Solltest Du Hilfe beim Erstellen Deines Kündigungsschreibens benötigen findest Du unseren Kündigungsgenerator hier.


Nein, Wertkartentarife stellen keine andauernden Verträge dar und müssen daher nicht gekündigt werden. Sofern Du noch Guthaben auf der Wertkarte hast, kannst Du dieses einfach nach Ablauf einer durch den Anbieter vorgegebenen Zeit zurückfordern. Üblicherweise beträgt diese Wartezeit 1 Jahr ab der letzten Nutzung oder ab der letzen Aufladung.


Bei Fernseh- und Internetverträgen kann die Kündigungsfrist sehr unterschiedlich aussehen. Gerade bei PayTV gibt es oft ganz eigene Fristen. So kannst Du zum Teil oft nur nach zwölf Monaten und danach nur noch halbjährlich kündigen, häufig ist die Kündigungsfrist ein bis drei Monate, manchmal auch noch länger. Die Kündigungsfrist findest Du in den AGB. Ein gültiges Kündigungsschreiben kannst Du auf unserer Seite tarife.at für Handys, Fernsehen oder Internet mit wenigen Klicks erstellen.

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