Nüvi - Häufig gestellte Fragen
Wenn du deine Rufnummer von einem Anbieter zu einem neuen Anbieter übernehmen möchtest, benötigst du dafür die NÜVI. Sie enthält all jene Informationen, die dein neuer Anbieter benötigt, um die Rufnummer übernehmen und verwalten zu dürfen. Hier findest du die am häufigsten gestellten Fragen – wenn du noch eine Frage hast, die nicht beantwortet wird, zögere nicht, uns zu kontaktieren!
Eine NÜVI kann, im Falle einer Kündigung, der Vertragsinhaber bei seinem alten Anbieter beantragen. Es gibt auch Anbieter mit Wechselservice, die die Rufnummernportierung gänzlich für dich übernehmen.
NÜVI steht für Nummernübertragungsinformation, diese wird benötigt, um deine Rufnummer von deinem alten zu deinem neuen Anbieter zu übernehmen. Der Antrag für die NÜVI muss noch während des bestehenden Vertragsverhältnisses zum alten Anbieter erfolgen und der Wechsel kann bis zu zwei Wochen nach Vertragsende durchgeführt werden. Um ein Dokument zur Anforderung der NÜVI zu erstellen, kannst du unseren tarife.at-Generator benutzen, diesen findest du hier .
Der Antrag für die NÜVI muss während eines aufrechten Vertragsverhältnisses an deinen alten Anbieter gestellt werden. Wichtig ist, dass nur der Vertragsinhaber die NÜVI beantragen kann. Wenn du einen Antrag stellen möchtest und ein Formular benötigst, findest du unseren Generator hier
Hat man die NÜVI bereits beantragt und erhalten, kann bis 14 Tage nach Vertragsende die alte Rufnummer übertragen werden.
In den meisten Fällen muss die NÜVI entweder persönlich oder schriftlich und unterschrieben vom abgehenden Anbieter beantragt werden - manche Anbieter stellen sie aus Kulanz auch auf telefonische Nachfrage aus. Persönlich kann die NÜVI bei jedem Shop des alten oder des neuen Anbieters beantragt werden. Wenn du die NÜVI beim neuen Anbieter holen möchtest, musst du bei diesem eine Vollmacht unterzeichnen, damit er in deinem Namen die NÜVI anfordert. Wenn du nicht extra in einen Shop gehen möchtest, kannst du dir hier einen Antrag auf eine schriftliche Zusendung der NÜVI erstellen.
Nein - du kannst die Rufnummer von deinem bestehenden Anbieter zu einem neuen Anbieter übernehmen. Dazu benötigst du eine “NÜVI”, die es deinem neuen Anbieter erlaubt, die Rufnummer von deinem bestehenden Anbieter zu übernehmen. Details zur Rufnummermitnahme findest du hier.
Ja, eine Portierung der Rufnummer löst deinen bestehenden Vertrag auf. Wenn du deinen alten Vertrag behalten möchtest, musst du dies deinem alten Anbieter explizit mitteilen.
Seit 2022 darf die Rufnummernübertragung keine Kosten verursachen. Früher hat dies bis zu 10 Euro ausgemacht.
Die NÜVI ist für 90 Tage gültig, wenn du nicht gekündigt hast. Wenn du gekündigt hast, gilt sie hingegen nur noch für einen Monat. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.
Auch von Wertkarten können Rufnummern kostenlos portiert werden. Um die NÜVI zu beantragen, brauchst Du meist den PUK (nicht den PIN!) der Wertkarte. Ansonsten ist das Verfahren ident mit jener einer Vertragsrufnummer.
Wenn du deine Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen möchtest, musst du dir zuerst eine NÜVI bei deinem alten Anbieter besorgen. Dieser Antrag muss während eines laufenden Vertragsverhältnisses gestellt werden. Sobald der neue Anbieter den Antrag erhält, dauert es mindestens drei Tage bis deine Rufnummer übernommen wird. Möglichst sollte dein gewünschtes Datum aber berücksichtigt werden und eine allfällige Diensteunterbrechung möglichst kurz gehalten werden.
Ja, du kannst deine Rufnummer kostenfrei zu spusu mitnehmen. spusu hat einen eigenen Wechselservice und übernimmt die Portierung deiner Rufnummer und Kündigung deines alten Antrags für dich.