Wenn du von einem bestehendem Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln und dabei deine bestehende Telefonnummer inklusive Anbietervorwahl behalten möchtest, spricht man von einer Rufnummer Portierung, welche ohne größere Schwierigkeiten durchzuführen ist. Wir erklären wie es geht in nur zwei Schritten.
Unser NÜVI-Antrag Generator ermöglicht es dir kostenlos und in wenigen Sekunden, einen rechtsgültigen Antrag einer NÜVI zu erstellen, den du anschließend an deinen Anbieter senden kannst. Die passenden Adressen werden dir gleich direkt im Generator angezeigt. Bitte schicke deinen Antrag nicht an uns. Wir dürfen ihn aus rechtlichen Gründen nicht übermitteln.
Schritt 1: Die NÜV-Information
Die Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi) ist vom bestehenden Anbieter einzuholen. Dies kann entweder über eine direkte Aufforderung an den alten Anbieter (am besten via Brief) geschehen, andererseits kann die NÜVi auch offline von einem Shop deines bestehenden, oder von deinem neuen Anbieter eingeholt werden. In jedem Fall ist ein amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel der Reisepass) mitzubringen. Eine NÜVI-Anfrage an deinen Anbieter muss dieser binnen 20 Minuten zurücksenden.
Schritt 2: Antrag auf Übernahme stellen
Anschließend wird die NÜVI an den neuen Anbieter übermittelt oder – sofern möglich – direkt im Bestellvorgang des Online-Shops abgefragt. Deine Rufnummer wird meistens nicht sofort übernommen, da es vorgesehene Zeitfenster für solche Übernahmen gibt. Wenn du wünschst, kann die Übernahme auch zu einem späteren Datum erfolgen, solltest du noch bei deinem alten Anbieter bleiben möchten. Dein bestehender Anbieter weist dir nach der Übernahme kostenfrei eine Ersatznummer zu, solange der bestehende Vertrag weiterläuft. Bitte beachte, dass du den bestehenden Handyvertrag eigens kündigen musst - ein Antrag auf Rufnummernportierung kündigt den bestehenden Vertrag nicht automatisch!
Du kannst aber unter Kündigen bei uns ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben erstellen, das auch eine NÜVI beinhaltet. Dann geht Rufnummernmitnahme und Kündigung in einem Aufwasch!
Seit dem 1. Juli 2012 entfällt bei einem Anruf die automatische Information für den Anrufenden, dass die Nummer übertragen wurde – dies kannst du jedoch auf Wunsch wieder aktivieren lassen.