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Häufige Fragen zur Kündigung bei A1

Richtig Kündigen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Handytarifen?

Die Kündigungsfrist beträgt maximal 1 Monat, allerdings werden Kündigungen bei vielen Anbietern stets erst zum Monatsletzten gültig. Wenn Du also beispielsweise Deine Kündigung am 10. März absendest, würde Dein Vertrag trotzdem erst am 30. April enden.

Kann ich für eine verstorbene Person kündigen?

Nach dem Tod des Vertragsinhabers sind die gesetzlichen Erben berechtigt, die Internet- und Handyverträge des Verstorbenen zu kündigen. In diesem Fall füllst Du dennoch die Daten des verstorbenen Vertragsinhabers in die Kundendaten ein, und fügst in das Textfeld “Anmerkung” hinzu, dass Du in Deiner Funktion als gesetzlicher Nachfahre kündigst. Schreibe hier auch Deine eigenen Kontaktdaten hinzu, damit der Anbieter Dich bei Notwendigkeit kontaktieren kann. Unterschreibe anschließend die Kündigung selbst, und übermittle sie gemeinsam mit einer Kopie der Sterbeurkunde an den Anbieter. Wenn möglich solltest Du auch eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses an den Anbieter übermitteln.

Muss ich Wertkarten auch kündigen?

Nein, Wertkartentarife stellen keine andauernden Verträge dar und müssen daher nicht gekündigt werden. Sofern Du noch Guthaben auf der Wertkarte hast, kannst Du dieses einfach nach Ablauf einer durch den Anbieter vorgegebenen Zeit zurückfordern. Üblicherweise beträgt diese Wartezeit 1 Jahr ab der letzten Nutzung oder ab der letzen Aufladung.

Muss ich eine Kündigung unterschreiben?

Ja, jede Kündigung muss durch den Vertragsnehmer oder durch eine dazu bevollmächtigte Person signiert werden. Erlaubt sind hierfür sowohl die eigenhändige Signatur mittels Stift, als auch eine qualifizierte elektronische Signatur. Eine solche elektronische Signatur hat strenge Voraussetzungen - es reicht also nicht, wenn Du auf einen Touchscreen oder mit einer Maus deinen Namen zeichnest. Stattdessen musst Du die elektronische Signatur etwa über eine Bürgerkarte oder über die Handysignatur erstellen. Diese Unterschriften entsprechen dem Signaturgesetz und sind damit rechtsgültig.

Kann ich mit der Kündigung gleich einen Rufnummerwechsel beantragen?

Ja, seit 1. Mai 2022 kannst du mit der Rufnummernübertragung auch gleich kündigen. Solltest du das nicht wollen, musst du dies deinem alten Anbieter explizit mitteilen.

Kann ich auch während einer Mindestvertragslaufzeit kündigen?

Nein, zumindest nicht ohne Zusatzkosten. Wenn Du dich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befindest, musst Du den Vertrag mindestens so lange auch bezahlen. Du kannst den Vertrag üblicherweise auch per sofort kündigen, Dein Anbieter wird dir dann allerdings die gesamte Restzeit sofort in Rechnung stellen. Eine Ausnahme stellt die außerordentliche Kündigung dar, die Du jedoch nur in Anspruch nehmen kannst, wenn Dein Anbieter den Vertrag einseitig, also von sich aus, zu Deinem Nachteil verschlechtert. In diesem Fall kannst Du sowohl eine Mindestvertragslaufzeit, als auch eine Kündigungsfrist ignorieren, und den Vertrag sofort aufkündigen - solltest Du Dir jedoch zu dem Vertrag ein Handy vergünstigt dazu gekauft haben, kann es sein, dass Du eine Abschlagszahlung leisten musst.


Der Generator

Wo sehe ich, wohin ich die Kündigung übermitteln kann?

Im letzten Schritt dieses Kündigungs-Generators zeigen wir dir alle uns bekannten Möglichkeiten, die Kündigung an Deinen Anbieter zu übermitteln. Wenn Du dir die Kündigung als PDF an Deine E-Mail Adresse zusenden lässt, findest Du diese Kontaktwege auch noch einmal in der E-Mail. Die Postadresse des Anbieters ist natürlich auch direkt auf die Kündigung aufgedruckt, falls Du sie per Brief absenden möchtest.

Wie erhalte ich meine Kündigung?

Nachdem Du alle benötigten Daten angegeben hast, kannst Du die Kündigung direkt herunterladen. Wenn Du möchtest, senden wir sie Dir auch gerne per E-Mail, damit Du sie etwa im Büro oder Zuhause ausdrucken kannst. In jedem Fall musst Du die Kündigung bitte unterschreiben, und anschließend an Deinen Anbieter übermitteln.

Erfolgt die Übertragung meiner Daten verschlüsselt?

Selbstverständlich! Deine Verbindung mit unserer Seite wird durch ein Sicherheitszertifikat verschlüsselt, das höchsten technischen Anforderungen genügt. Dieses Zertifikat ist auf unser Unternehmen ausgestellt und stellt sicher, dass die Daten nicht abgegriffen werden.

Kann tarife.at meine Kündigung an den Anbieter übermitteln?

Das dürfen wir aus rechtlichen Gründen leider nicht, da wir keine Vollmacht durch Dich haben, und nicht in Deinem Namen bei einem Anbieter kündigen können. Wir selbst haben auch keinen Zugriff auf Kundendaten von Internet- oder Mobilfunkanbietern und können die von Dir angegebenen Daten daher leider weder prüfen, noch bearbeiten. Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Kündigung auch nicht einfach an den Anbieter weiterleiten.

Wo stehen die Server von tarife.at?

Unsere Server stehen ausschließlich in Österreich und Frankfurt (Deutschland). Wir betreiben also keine Server außerhalb der europäischen Union und schicken Deine Daten natürlich nicht über verschiedene Kontinente.

Ist der Kündigungs-Service kostenpflichtig oder verbindlich?

Nein, dieser Service ist absolut kostenlos. Die Kündigung wird auch erst zu dem Zeitpunkt gültig, wenn Du sie selbst unterschrieben und an Deinen Anbieter übermittelt hast. Bis dahin kannst Du es Dir selbstverständlich jederzeit anders überlegen!

Werden meine persönlichen Daten gespeichert?

Von Dir generierte Dokumente werden sofort von unseren Servern gelöscht und nicht abgespeichert. Auch Deine persönlichen Daten speichern wir nicht langfristig. Aus statistischen Gründen speichern wir lediglich Deine Postleitzahl, um unseren Service verbessern zu können. Ein Rückschluss auf Deine Person ist damit nicht möglich!