Energierecht und Energiegesetze in Österreich

In Österreich gibt es eine Vielzahl an Gesetzen und Richtlinien, die Elektrizitätserzeugung, -übertragung, -verteilung und -versorgung regeln, als die Speicherung von Strom. Selbiges gilt auch für Gas.

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ElWOG und ElWG

Das ElWOG war von 1998 bis heute das gültige Gesetz zur Regulierung des Strommarktes. Dieses soll nun durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ersetzt werden, das neue Richtlinien der EU umsetzen soll. Dies betrifft besonders die Strombinnenmarktrichtlinie 2019/944, sowie die Erneuerbaren-Richtlinie 2018/2001.

Das ElWOG regelt die Vorschriften für die Elektrizitätserzeugung, -übertragung, -verteilung und -versorgung, und außerdem auch die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors. Als Grundsatzgesetz des Bundes bildet das ElWOG die rechtliche Basis für die Ausführungsgesetze der Länder, wie zum Beispiel das Niederösterreichische Elektrizitätswesensgesetz oder das Tiroler Starkstromwegegesetz.

Wichtige Regelungen

Du möchtest nachlesen, welche Dinge wo genau geregelt sind? Wir haben eine Liste an ausgewählten Begriffen für Dich:

  • Arbeitspreis: § 5 Abs 1 Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – SNE-V 2018
  • Grundpauschale: § 5 Abs 1 Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – SNE-V 2018
  • Netzverlustentgelt: § 6 lit b Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – SNE-V 2018
  • Entgelt für Messleistungen: § 10 Abs 1 Z 1 Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – SNE-V 2018
  • Elektrizitätsabgabe: § 4 Abs 2 iVm § 7 Abs 11 Elektrizitätsabgabegesetz

Geschichte des Energierechts

Die ersten Stromerzeuger begannen in den 1880er Jahren in Österreich sehr dezentral und regional Energie zu erzeugen. Vor allem nach dem Ersten Weltkrieg schlossen sich die kleinen privaten E-Werke teilweise zu größeren Elektrizitätsgesellschaften zusammen. Zwischen 1899 und 1924 wurden mit starker Beteiligung der Bundesländer acht solche in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, der Steiermark und Kärnten gegründet, die die Basis für die heutigen Landesversorger bilden. Im Burgenland gab es erst seit 1958 eine Landesgesellschaft.

Energiewirtschaftsgesetz und Alpenelektrowerke AG

Bis zum Zweiten Weltkrieg gingen viele Stromerzeuger in die Landesgesellschaften über, nach 1938 wurden viele auch mit Zwang übernommen. Ab dann galt das deutsche Energiewirtschaftsgesetz in Österreich, das sich in Teilen sogar bis 2009 hielt. Außerdem wurde 1938 die Alpenelektrowerke AG (AEW) gegründet, die heutige Verbund AG, die begann Wasserkraftwerke zu bauen – teilweise mit Zwangsarbeit.

Nach dem 2. WK: Stromexport von Wasserkraft

Mit dem zweiten Verstaatlichungsgesetz von 1947 wurden Kraftwerke und Strominfrastruktur direkt dem österreichischen Staat zugesprochen und von der Verbund AG verwaltet. Nach dem Aufbau der durch den Krieg teilweise zerstörten Infrastruktur wurden diese stark ausgebaut. Österreich wurde in der Nachkriegszeit zu einem Stromexportland.

Wegen der Ölkrise der 1970er, entschied man sich für die Förderung von Atomkraftwerken. Doch wurde die Inbetriebnahme vom Atomkraftwerk Zwentendorf durch die Volksabstimmung 1978 verhindert. Man besann sich danach auf die umweltfreundlichere Wasserkraft.

Liberalisierung des Strommarktes

Ab 1987 wurden Teilprivatisierungen bis zu 49 Prozent des Aktienkapitals durch eine Neunovellierung zum 2. Verstaatlichungsgesetz möglich. Verbund, VKW und EVN gingen an die Börse, andere Unternehmen wurden direkt verkauft.

Mit dem Beitritt zur EU kam auch eine Marktöffnung. Die dafür verantwortliche EU-Richtlinie wurde bereits 1998 mit dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) umgesetzt, doch konnten damals Kund:innen noch nicht ihre Lieferanten wählen. 2000 wurde das Energielieberalisierungsgesetz verabschiedet und die Regulierungsbehörde Energie-Control Austria (E-Control) geschaffen. Schließlich fiel das nationale Monopol am 1. Oktober 2001 zumindest schrittweise und mit Verabschiedung der Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie 2003 (Zweites Liberalisierungspaket) war es auch Privathaushalten möglich den Lieferanten zu wählen. Weitere Öffnung des Marktes erfolgten 2009 mit der Verabschiedung des Dritten Binnenmarktpakets, das die Verbraucherrechte deutlich stärkte. Schließlich gab es die letzte Neunovellierung des ElWOG 2010, das weitere EU-Vorgaben umsetzte.

( Artikel veröffentlicht: 28.02.2024 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.