Aufschub der Handyrechnung & Hilfe

Aufschub der Handyrechnung & Hilfe

Du kommst aus dem Urlaub zurück und deine Rechnung ist auf Grund von Roaming empfindlich hoch? Eventuell hast du auch durch einen Familiennotfall häufiger telefonieren müssen und nicht daran gedacht, wieviel Freieinheiten dein Vertrag hat? Oder du hast ins Ausland telefoniert, weil du EU-Roaming (du bist im EU-Ausland und rufst nach Hause an) und Auslandstelefonie (du bist zuhause und rufst ins Ausland an) verwechselt hast, und nun droht eine hohe Rechnung?

Dies alles kann mitunter zu einer Rechnung führen, die mehrere hundert oder sogar tausende Euro teurer als gedacht ist. Das Problem – woher nimmt man das Geld dafür? Wir verraten dir den besten Umgang mit Horror-Rechnungen, wie du deinen Anbieter bezirzen kannst und welche Fehler du besser vermeidest.

Nicht davonlaufen

Eine hohe Rechnung ist ein Schock, keine Frage. Daher erst einmal hinsetzen, durchatmen und nicht in Panik geraten. Was garantiert nicht hilft, ist, wenn du die Rechnung wochenlang ignorierst. Denn dann kommen zur Rechnung auch noch Mahnungen mit zusätzlichen Gebühren. So wird die Rechnung immer höher und das Problem auch immer größer.

Handyrechnung prüfen

Kann der Anbieter einen Fehler gemacht haben oder hast du wirklich ins Ausland telefoniert? Wenn zum Beispiel ein hoher Betrag mit Roaming aus Kambodscha auf der Rechnung steht, du und dein Handy aber noch nie dort waren – dann ist es eher ein Fehler des Anbieters. Am besten du rufst bei deinem Anbieter an und klärst die Sache so schnell wie möglich.

Bleib in jedem Fall höflich, das bringt dich meist weiter, als wenn du am Telefon schreist.

Sinnvoll ist es auch einen Einzelgesprächsnachweis zu verlangen. Dieser muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden und gilt auch für Wertkartenhandys. Oft ist es möglich diesen vorab schon in der App oder der Webseite des Anbieters einzusehen.

Ratenzahlung statt Schwierigkeiten

Wenn du hingegen im Türkeiurlaub mit deinem Handy deine Lieblingsserien gestreamt hast, weil du dachtest, das funktioniert wie zu Hause – dann liegt der Fehler wohl leider bei dir. Hier hast du teures Datenroaming außerhalb der EU genutzt, und das ist meist sehr hochpreisig. Trotzdem kein Grund den Kopf hängen zu lassen. Auch hier kontaktierst du am besten deinen Anbieter. Sag einfach ehrlich, was Sache ist. Das ist unangenehm, vermeidet aber, dass die Sache ausartet.

Auch den Anbietern ist es nämlich unangenehm, wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt oder sie sogar rechtliche Schritte einleiten müssen. Wenn du ehrlich sagst, dass dir ein Fehler passiert ist, und höflich darum bittest, es in Raten abzahlen zu dürfen, werden die meisten Anbieter darauf eingehen. Es ist denen nämlich auch lieber, sie sehen das Geld spät, als nie.

Regulierungsbehörde RTR fragen

Antwortet dein Anbieter gar nicht oder kommt dir das ganze merkwürdig vor, kannst du dich auch an die RTR wenden. Aber auch, wenn die Rechnung unklar ist oder die Angaben nicht stimmen. Zum Beispiel wenn teure Roaminggebühren verrechnet wurden, obwohl du im Urlaub das Handy abgedreht oder nur das WLAN im Hotel genutzt hast.

In dem Fall musst du zuerst eine schriftliche Beschwerde an den Anbieter schicken, am besten per E-Mail. Dabei muss der Einspruch begründet sein und am besten zählst du darin auf, was du beanstandest. Unbedingt anzugeben sind Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie Kunden- und vor allem Telefonnummer.

Danach kannst du das Online Formular der RTR ausfüllen. Hier gibst du alle Eckdaten an, die die hohe Rechnung betreffen, wie zum Beispiel die Rechnungsnummer und um welchen Betrag es sich handelt.

Dadurch ist die Fälligkeit der strittigen Rechnung aufgeschoben. Du musst die Rechnung also nicht gleich bezahlen. Dafür erhältst du durch die RTR auch eine Bestätigung. Dein Anbieter darf aber den Durchschnittsbetrag der letzten drei Rechnungen verlangen, den du dann gleich zahlen musst.

Wichtig: Eine Aufschiebung der Rechnung ist nur möglich, wenn du diese binnen drei Monaten schriftlich beeinsprucht hast. Innerhalb dieser Frist muss auch das Schlichtungsverfahren durch die RTR mit dem Online-Formular eingereicht werden.

Danach heißt es warten. Meist ist auch den Anbietern eine Streitbeilegung lieber. Kann aber keine Einigung mit dem Anbieter erzielt werden, obwohl der Fehler nicht bei dir liegt, kannst du ein Schlichtungsverfahren einleiten. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Schlichtungsverfahren.

( Artikel veröffentlicht: 28.08.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Aufschub der Handyrechnung & Hilfe

RTR steht für die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Die Aufgaben der RTR teilen sich in zwei Fachbereiche: Der Fachbereich Medien ist für Regulation des Rundfunks, die Verwaltung des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfonds Austria, und die Verteilung von Fördermitteln zuständig. Der Fachbereich Telekommunikation und Post ist für die Regulation von Post und Telekommunikation, elektrische Signaturen und als Schlichtungsstelle verantwortlich. Zusätzlich dazu führt die RTR auch eine Liste der in Österreich zugelassenen Zertifizierungsdienste.


Nicht verzweifeln, die Rechnung prüfen und Dich mit Deinem Anbieter in Kontakt setzen. Sollte dies nicht helfen kannst Du auch die RTR um Hilfe bitten. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Schlichtungsverfahren.


Bei einem Schlichtungsverfahren wird versucht den Konflikt zwischen den beiden Parteien einvernehmlich zu lösen. Wer sich ungerecht durch seinen Anbieter behandelt fühlt kann die Schlichtungsstelle der RTR nutzen um dies zu klären. Idealerweise führt das kostenlose Schlichtungsverfahren zu einer Einigung – der Streitbeilegung.