Snapchat ist ein Instant-Messaging Dienst, der vor allem für seine Filter berühmt ist. Mittels Filter kann das Aussehen virtuell verändert werden: So kann man sich in einem Foto oder Video älter machen, einen Blumenkranz aufsetzen oder verpasst sich Hundeohren.
Du kannst die Snapchat App über den Google Play Store oder den Apple App Store laden. Mehr Infos findest du auf der Webseite von Snapchat.
Funktionen von Snapchat
Snapchat funktioniert ein wenig anders als andere soziale Medien. Hier können keine Profile ausgebaut werden und es gibt auch keine Pinnwand oder ähnliches. Statt dessen gibt Channels, auf denen die Snaps (die mittels Filter veränderten Bilder und Videos) geteilt werden. Nach einiger Zeit verschwinden diese wieder.
Mittels Filter können Bilder und Videos verändert werden – diese werden Snaps genannt. Außerdem ist es möglich sich Nachrichten zu senden. Wer drei Tage lang täglich miteinander schreibt, bekommt Flammen angezeigt, die sich vermehren, je länger man in täglichem Kontakt ist.
Snapchat Filter
Besonders berühmt ist Snapchat für die Filter. Damit lassen sich Videos und Fotos zu sogenannten Snaps verändern. Es gibt zum Beispiel unterschiedliche Sättigungsfilter und Schwarz-Weiß-Filter. Auch kann man ein Foto aussehen lassen, als wäre es mit einer Retrokamera aufgenommen. Zudem gibt es eine Unzahl an Spaßfiltern, die zum Beispiel das Gesicht und die Stimme verzerren, Tierohren aufsetzen, und Glitzersternchen oder Herzen virtuell um einen verteilen.
Kritik von Datenschützern an Snapchat
Datenschützer bemängeln die mitunter undurchsichtigen Rechte in den Nutzungsbedingungen, denen man für die App zustimmen muss. So dürfen Nutzerdaten gespeichert und weitergegeben werden, und Snapchat räumt sich das Recht ein Name, Bild und Stimme seiner Nutzer in sämtlichen Medien unbefristet verwenden zu dürfen.
Außerdem kann in der Snap Map der genaue Aufenthaltsort preisgegeben werden – was besonders für minderjährige Nutzer bedenklich ist. Auch der soziale Druck durch die Flammenanzeige der Chats sorgt für Bedenken.
( Artikel veröffentlicht: 01.09.2020 )