Datenschutz

Datenschutz dient dem Schutz persönlicher Daten, die nicht einfach weitergegeben und verarbeitet werden dürfen. Dabei ist umstritten, wie weit dies notwendig ist.

DSGVO und Datenschutzgesetz

In Österreich ist der Datenschutz durch das österreichische Datenschutzgesetz, als auch durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU geregelt. Das Datenschutzgesetz trat bereits 1978 in Kraft – Österreich war damals eines der ersten Länder, die sich mit dem Thema rechtlich befasst hatten.

Jeder hat Anspruch auf die Geheimhaltung seiner persönlichen Daten. Gleichzeitig besteht aber eine Auskunftspflicht im öffentlich-rechtlichen Bereich, der davon ausgeklammert ist.

Persönliche Daten

Personenbezogene Daten werden unterschiedlich definiert. Man unterscheidet:

  • direkte oder indirekte personenbezogene Daten wie etwa den Namen, die Sozialversicherungsnummer oder die Adresse

  • sensible Daten wie etwa über die ethnische Herkunft, politische Meinung, sexuelle Ausrichtung

Es handelt sich dabei also um Daten, die dich einer Kennnummer zuordnen oder die Ausdruck der physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.

Schutz der Daten

Warum aber müssen die persönlichen Daten geschützt werden? Gerade mit der immer stärker werdenden Digitalisierung bleiben viele Daten an unterschiedlichsten Orten gespeichert. Eine Information alleine mag vielleicht nicht so aussagekräftig erscheinen, insgesamt lassen sich aber Profile erstellen. Diese können über Jahre gespeichert werden.

Dies birgt die Gefahr des Datenmissbrauchs, etwa wenn man einen Job nicht mehr bekommt, weil der Chef auf persönliche Daten wie die politische Haltung oder die Krankheitsgeschichte zugreifen darf. Oder das Surfverhalten durch einen Anbieter gesammelt, verarbeitet und als Nutzerprofil weiterverkauft wird. Oder wenn dir bestimmte Leistungen (von der Krankenversicherung bis zum Breitbandinternet) verwehrt bleiben, weil der Anbieter deine sexuelle Ausrichtung nicht gutheißt.

Gerade die Neuerung durch das DSGVO kamen einem eine Zeit lang wie Schikane vor, aber in Wirklichkeit haben wir alle ein massives Interesse daran, dass wir nicht zum gläsernen Menschen werden.

Sinn von Datenschutz

Edward Snowden hat bestätigt, was auch zuvor schon vermutet wurde: Die Geheimdienste investieren Milliarden Dollar in die systematische Bespitzelung von Menschen. Eine unvorstellbare Vorratsdatenspeicherung belauscht alles, was irgendwie technisch möglich ist. Auch Hersteller sind immer wieder mit Datenschutzverstößen konfrontiert.

Auch wenn man nichts zu verbergen hat, ist eine ständige Überwachung bedrohlich. Und kann sehr schnell gefährlich werden, zum Beispiel wenn sich Gesetze ändern. Wer dann auf einer Liste steht, dem droht unmittelbare Gefahr.

Datenschutz Grundsätze

Die DSGVO legt einige Grundsätze vor, die jede Person vor Datenmissbrauch so gut wie möglich schützen soll. Diese sind auch als Richtlinie geeignet, wenn man seine Daten weitergibt.

  • Datensparsamkeit: Es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden wie notwendig.

  • Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es unbedingt notwendig ist.

  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.

  • Richtigkeit: Die verarbeiteten Daten müssen korrekt sein.

  • Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können.

( Artikel veröffentlicht: 25.11.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Datenschutz

Gerade mit der immer stärker werdenden Digitalisierung bleiben viele Daten an unterschiedlichsten Orten gespeichert. Eine Information alleine mag vielleicht nicht so aussagekräftig erscheinen, insgesamt lassen sich aber Profile erstellen. Diese können über Jahre gespeichert werden.

Dies birgt die Gefahr des Datenmissbrauchs, etwa wenn man einen Job nicht mehr bekommt, weil der Chef auf persönliche Daten wie die politische Haltung oder die Krankheitsgeschichte zugreifen darf. Oder das Surfverhalten durch einen Anbieter gesammelt, verarbeitet und als Nutzerprofil weiterverkauft wird. Oder wenn Dir bestimmte Leistungen (von der Krankenversicherung bis zum Breitbandinternet) verwehrt bleiben, weil der Anbieter Deine sexuelle Ausrichtung nicht gutheißt.

Gerade die Neuerung durch das DSGVO kamen einem eine Zeit lang wie Schikane vor, aber in Wirklichkeit haben wir alle ein massives Interesse daran, dass wir nicht zum gläsernen Menschen werden.


Datenschutz meint den Schutz persönlicher Daten, die nicht einfach weitergegeben und verarbeitet werden dürfen. Dabei ist sehr umstritten, wie weit dies geht und gehen darf.

In Österreich ist der Datenschutz durch das österreichische Datenschutzgesetz, als auch durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU geregelt. Das Datenschutzgesetz trat bereits 1978 in Kraft – Österreich war damals eines der ersten Länder, die sich mit dem Thema rechtlich befasst hatten.

Jeder hat Anspruch auf die Geheimhaltung seiner persönlichen Daten. Gleichzeitig besteht aber eine Auskunftspflicht im öffentlich-rechtlichen Bereich, der davon ausgeklammert ist.


Edward Snowden hat bestätigt, was auch zuvor schon vermutet wurde: Die Geheimdienste investieren Milliarden Dollar in die systematische Bespitzelung von Menschen. Eine unvorstellbare Vorratsdatenspeicherung belauscht alles, was irgendwie technisch möglich ist. Auch Hersteller sind immer wieder mit Datenschutzverstößen konfrontiert.

Auch wenn man nichts zu verbergen hat, ist eine ständige Überwachung bedrohlich. Und kann sehr schnell gefährlich werden, zum Beispiel wenn sich Gesetze ändern. Wer dann auf einer Liste steht, dem droht unmittelbare Gefahr.


Die DSGVO legt einige Grundsätze vor, die jede Person vor Datenmissbrauch so gut wie möglich schützen soll. Diese sind auch als Richtlinie geeignet, wenn man seine Daten weitergibt.

  • Datensparsamkeit: Es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden wie notwendig.
  • Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es unbedingt notwendig ist.
  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
  • Richtigkeit: Die verarbeiteten Daten müssen korrekt sein.
  • Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können.