Du hast dein Internet bekommen und es funktioniert nicht, wie du es dir wünscht? Oder es ist zu teuer? Wann und wie lange du von deinem Rückgaberecht Gebrauch machen darfst, erklären wir dir hier – (fast) ganz ohne kompliziertes Juristendeutsch!
Ich darf doch alles immer zurückgeben, wenn es mir nicht passt? Falsch gedacht! Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es in Österreich nämlich nicht. Wir kennen zwar viele Geschäfte, die Produkte freiwillig zurücknehmen – aber das ist ein kulanter Kundenservice, ein Recht gibt es darauf nicht.
Nur online gibt es ein Rücktrittsrecht laut Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), im Geschäft gilt das aber nicht.
Internet im Geschäft bestellen – keine gute Idee
Wer einen Internetvertrag im Geschäft unterschreibt, der setzt einen sogenannten „bindenden Vertrag“ auf. Da der in einem Ladengeschäft getätigt wurde, kannst du es dir nicht einfach anders überlegen, wenn du ihn danach nicht mehr willst. Selten zeigen sich Anbieter kulant und nehmen den Vertrag zurück.
Hier bleibt dir nur die Kündigung. Wenn du einen Vertrag mit langer Bindungsfrist hast, kannst du nun bis zu zwei Jahre warten. 😥
Internet immer online bestellen
Nur wer online bestellt, hat nämlich ein Rücktrittsrecht, da hier ein sogenannter Fernabsatz vorliegt. Das bedeutet, du darfst online bestellte Waren wieder zurückgeben. Wenn du also über ein Vergleichsportal wie tarife.at zu einem Webshop eines Anbieters geleitet wirst, und dort einen Tarif bestellst, darfst du diesen auch wieder stornieren, wenn er nicht passt.
Dafür hast du eine Frist von 14 Tagen. In dieser Zeit musst du deinem Anbieter eine Rücktrittserklärung schicken. Ein Formular benötigst du dafür nicht, es reicht wenn du es ganz allgemein formulierst. Zum Beispiel kannst du den Musterbrief von der Arbeiterkammer verwenden. Gründe kannst du angeben, musst aber nicht.
Widerrufsrecht erklärt bekommen?
Ein Unternehmen ist verpflichtet Dich bei Fernabsatz über das Widerrufsrecht aufzuklären. Üblicherweise ist dies auch der Fall. Bevor Du durch einen Vertrag oder Vertragserklärung gebunden bist, muss das Unternehmen Dir in klarer und verständlicher Weise über die Bedingungen eines Rücktrittsrechts, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts Auskunft erteilen.
Sollte der Unternehmer seiner Informationspflicht allerdings nicht nachgekommen sein, verlängert sich vorgesehene Rücktrittsfrist von vierzehn Tagen auf zwölf Monate. Holt das Unternehmen die Erklärung jedoch innerhalb eines Jahres nach, endet die Rücktrittspflicht vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Du diese Information erhalten hast.
Internet ist zu schwach
Was aber, wenn der neu gekaufte Internettarif einfach zu schwach ist? Egal ob offline oder online gekauft, hier solltest du zuerst darauf achten, ob der Fehler wirklich an der Verbindung liegt.
Alle Geräte sollten auf dem neuesten Stand sein, und achte auf der Netzabdeckungskarte deines Anbieters, ob du vor Ort auch genug Empfang hast bzw. wie DSL/Kabel ausgebaut sind. Auch sollte dein Tarif ausreichend gewählt sein: Wenn eine ganze Familie gleichzeitig im Netz ist, wird eine schmale 30 Mbit/s-Verbindung nicht ausreichen.
Dann schau nach, wieviel Mbit/s bei dir laut Vertrag durchkommen müssen. Denn die Downloadgeschwindigkeiten der Tarife sind immer Maximalgeschwindigkeiten. In den AGB und EB (und der Vertragszusammenfassung) muss dir dein Anbieter mitteilen welche minimale, normale und maximale Geschwindigkeit es bei Festnetzinternet gibt. Bei Mobilfunkinternet muss die Verwendungsgruppe (oder Nutzungsklasse) angeführt sein. Mehr Infos findest du dazu in unserem Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?.
Kommt zu wenig Bandbreite an, hilft nur der Kontakt zum Anbieter. Außerdem kannst du auch die RTR zu Rate ziehen. Im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahren wird dann geprüft, ob ausreichend Gründe für eine Kündigung vorliegen oder nicht. Weitere Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.
Weiterführende Links
- Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?
- Ratgeber zur benötigten Bandbreite
- Ratgeber Internet vor Kauf testen
- Ratgeber Rücktritt vom Handyvertrag
( Zuletzt aktualisiert: 26.02.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 29.09.2021 )