Rücktritt vom Internetvertrag

Rücktritt vom Internetvertrag

Du hast dein Internet bekommen und es funktioniert nicht, wie du es dir wünscht? Oder es ist zu teuer? Wann und wie lange du von deinem Rückgaberecht Gebrauch machen darfst, erklären wir dir hier – (fast) ganz ohne kompliziertes Juristendeutsch!

Ich darf doch alles immer zurückgeben, wenn es mir nicht passt? Falsch gedacht! Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es in Österreich nämlich nicht. Wir kennen zwar viele Geschäfte, die Produkte freiwillig zurücknehmen – aber das ist ein kulanter Kundenservice, ein Recht gibt es darauf nicht.

Nur online gibt es ein Rücktrittsrecht laut Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), im Geschäft gilt das aber nicht.

Bei online abgeschlossenen Verträgen darfst du 14 Tage lang vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen daher, Handytarife oder Internet-Anschlüsse wenn möglich immer online zu bestellen!

Internet im Geschäft bestellen – keine gute Idee

Wer einen Internetvertrag im Geschäft unterschreibt, der setzt einen sogenannten „bindenden Vertrag“ auf. Da der in einem Ladengeschäft getätigt wurde, kannst du es dir nicht einfach anders überlegen, wenn du ihn danach nicht mehr willst. Selten zeigen sich Anbieter kulant und nehmen den Vertrag zurück.

Hier bleibt dir nur die Kündigung. Wenn du einen Vertrag mit langer Bindungsfrist hast, kannst du nun bis zu zwei Jahre warten. 😥

Internet immer online bestellen

Nur wer online bestellt, hat nämlich ein Rücktrittsrecht, da hier ein sogenannter Fernabsatz vorliegt. Das bedeutet, du darfst online bestellte Waren wieder zurückgeben. Wenn du also über ein Vergleichsportal wie tarife.at zu einem Webshop eines Anbieters geleitet wirst, und dort einen Tarif bestellst, darfst du diesen auch wieder stornieren, wenn er nicht passt.

Dafür hast du eine Frist von 14 Tagen. In dieser Zeit musst du deinem Anbieter eine Rücktrittserklärung schicken. Ein Formular benötigst du dafür nicht, es reicht wenn du es ganz allgemein formulierst. Zum Beispiel kannst du den Musterbrief von der Arbeiterkammer verwenden. Gründe kannst du angeben, musst aber nicht.

Aber Achtung: Gleichzeitig handelt es sich hierbei aber nur um ein eingeschränktes Rücktrittsrecht. Das bedeutet, unter gewissen Umständen kann dir der Anbieter dieses auch verweigern. Zum Beispiel weil du explizit auf dein Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss verzichtet hast. Außerdem kann es an Bedingungen geknüpft sein, wie eine Stornogebühr (veraltet auch Reugeld genannt).

Widerrufsrecht erklärt bekommen?

Ein Unternehmen ist verpflichtet Dich bei Fernabsatz über das Widerrufsrecht aufzuklären. Üblicherweise ist dies auch der Fall. Bevor Du durch einen Vertrag oder Vertragserklärung gebunden bist, muss das Unternehmen Dir in klarer und verständlicher Weise über die Bedingungen eines Rücktrittsrechts, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts Auskunft erteilen.

Sollte der Unternehmer seiner Informationspflicht allerdings nicht nachgekommen sein, verlängert sich vorgesehene Rücktrittsfrist von vierzehn Tagen auf zwölf Monate. Holt das Unternehmen die Erklärung jedoch innerhalb eines Jahres nach, endet die Rücktrittspflicht vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Du diese Information erhalten hast.

Internet ist zu schwach

Was aber, wenn der neu gekaufte Internettarif einfach zu schwach ist? Egal ob offline oder online gekauft, hier solltest du zuerst darauf achten, ob der Fehler wirklich an der Verbindung liegt.

Alle Geräte sollten auf dem neuesten Stand sein, und achte auf der Netzabdeckungskarte deines Anbieters, ob du vor Ort auch genug Empfang hast bzw. wie DSL/Kabel ausgebaut sind. Auch sollte dein Tarif ausreichend gewählt sein: Wenn eine ganze Familie gleichzeitig im Netz ist, wird eine schmale 30 Mbit/s-Verbindung nicht ausreichen.

Zusätzlich raten wir dir vor einem Vertragsabschluss immer in unserer SpeedMap zu prüfen, wie schnell die Geschwindigkeiten vor Ort sind. Diese ist rechtlich zwar nicht bindend, aber ein gutes Indiz, wie schnell Kunden tatsächlich surfen können und ob es ausreichend Empfang gibt.

Dann schau nach, wieviel Mbit/s bei dir laut Vertrag durchkommen müssen. Denn die Downloadgeschwindigkeiten der Tarife sind immer Maximalgeschwindigkeiten. In den AGB und EB (und der Vertragszusammenfassung) muss dir dein Anbieter mitteilen welche minimale, normale und maximale Geschwindigkeit es bei Festnetzinternet gibt. Bei Mobilfunkinternet muss die Verwendungsgruppe (oder Nutzungsklasse) angeführt sein. Mehr Infos findest du dazu in unserem Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?.

Kommt zu wenig Bandbreite an, hilft nur der Kontakt zum Anbieter. Außerdem kannst du auch die RTR zu Rate ziehen. Im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahren wird dann geprüft, ob ausreichend Gründe für eine Kündigung vorliegen oder nicht. Weitere Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.

( Zuletzt aktualisiert: 26.02.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 29.09.2021 )

Jetzt Internet finden!



Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Rücktritt vom Internetvertrag

Ein Rücktritt weil dir die Leistung des Internets nicht ausreicht, kann sich schwierig gestalten. Denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht in Österreich – außer du buchst deinen Tarif über das Internet, etwa mit einem Vergleichsportal wie tarife.at. Denn nur bei online geschlossenen Verträgen darfst du binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktreten, da sie unter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fallen. Ansonsten ist es kompliziert, denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht bei schlechter Netzabdeckung.

Im Notfall solltest du die Schlichtungsstelle der RTR zu Rate ziehen. Hier wird im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens geprüft, ob ausreichend Gründe für eine Kündigung vorliegen oder nicht. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.


Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es in Österreich leider nicht. Immer wieder wird sich darauf berufen, weil wir es so gewohnt sind, da die meisten Geschäfte Umtausch und Rückgabe für 14 Tage gewähren – aber das ist kein Recht, auf dem du bestehen kannst, sondern nur eine freiwillige Kulanz im Geschäft.

Hast du hingegen gerade erst online bestellt? Dann kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Denn ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Onlinebestellungen.


Wieviel Mindestbandbreite wird dir denn vertraglich zugesichert? Dies steht in den Entgeltbestimmungen deines Tarifs. Und nein, leider ist das nicht die Höchstgeschwindigkeit, mit der dein Tarif beworben wird.

Beim Festnetzinternet stehen in den Entgeltbestimmungen die Datenraten, die du mindestens erreichen musst und normalerweise erreichen solltest. Du findest sie meist im Punkt „Leistungsbeschreibung“ oder „Bandbreitengarantie“. Bei Mobilfunkinternet muss angeführt sein, inwiefern die Geschwindigkeit abweichen darf.

Nicht immer kann die Maximalgeschwindigkeit eines Tarifs erreicht werden. Auch hier spielen die Auslastung und die Leitungen eine wesentliche Rolle. So kann dir beispielsweise bei 100 Mbit/s-Internet mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, die Rate darf aber nicht unter 25 Mbit/s fallen. Doch dies ist nur ein Beispiel, denn das Verhältnis der unterschiedlichen Tarife variiert sehr stark. Mehr dazu in unserem Ratgeber Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?.

Ist dein Tarif langsam, aber innerhalb der zugesicherten Mindestbandbreite, kannst du hier nur zusehen, dass du so bald wie möglichst kündigst und dir einen besseren Tarif holst. Ist dein Tarif aber ständig langsamer als er sein dürfte, hast du das Recht deinen Vertrag zu beenden.