NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme

NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme

Laut Rechtsvorschrift für Nummernübertragungsverordnung 2022 (NÜV 2022) hast Du das Recht Deine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Was das genau bedeutet, worauf Du achten musst und welche Fristen hier gelten, erklären wir Dir kurz und leicht verständlich. 💡

Du brauchst eine NÜVI für Deine Portierung? Hier bekommst Du den rechtsgültigen NÜVI-Antrag den Du an Deinen Anbieter senden kannst.

Zusammenfassung - Das sind Deine Rechte!

Für alle, die es eilig haben, beginnen wir mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Rechte. Klicke auf ein Schlagwort, um mehr Informationen darüber zu erhalten.

  • Ausstellung: Die NÜVI muss an Werktagen binnen 20 Minuten nach Antrag ausgestellt werden!
  • Weigerung: Dein Anbieter darf sich nicht einfach weigern, Dir die NÜVI auszustellen
  • Kosten: Die Portierung Deiner Rufnummer darf keine Kosten verursachen
  • automatische Kündigung: Wenn Du eine NÜVI beantragt hast, wird Dein Vertrag gekündigt, sobald die Rufnummer portiert wurde (sofern Du nicht ausdrücklich die Weiterführung des Vertrags wünscht)

Die NÜVI – was ist denn das?

Willst Du Deine Handynummer von einem Anbieter zu einem anderen mitnehmen, gibt es die Möglichkeit die Nummer portieren zu lassen. Dies geschieht mittels Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi). Mit der NÜVI bestätigt Dein Anbieter, dass Du diese Nummer nutzt und sie niemand anderem gehört. Dein neuer Anbieter benötigt die NÜVI, damit er die alte Nummer zu Deinem neuen Tarif übertragen darf.

Berechtigung für die Rufnummernmitnahme

Das Wichtigste ist: Du musst über die Rufnummer verfügen. Das heißt, es muss auch wirklich Deine Handynummer sein, denn Du kannst Dir mit der Rufnummernmitnahme nicht einfach eine Wunschnummer besorgen. Das bedeutet, Du hast einen aktiven (oder maximal vor einem Monat geendeten) Vertrag mit dieser bestimmten Rufnummer, die Du zu einem anderen Vertrag mitnehmen möchtest.

Das kann sowohl eine Nummer von einem Vertragshandy, als auch von einem Wertkartenhandy sein – beide sind zur Portierung berechtigt. Auch ist es egal, ob Du die Rufnummer von einem Wertkartentarif zu einem Vertragstarif oder umgekehrt portieren lassen willst: Rufnummer ist Rufnummer.

Seit Juli 2022 wird mit der NÜVI auch gleichzeitig die Kündigung beantragt. Solltest Du Deinen alten Tarif behalten wollen, bekommt dieser eine neue Nummer zugeteilt. Du musst beim NÜV-Antrag dafür aber unbedingt angeben, dass Du die Nummer behalten möchtest! Dein alter Vertrag bekommt von Deinem alten Anbieter unmittelbar nach der Nummernübertragung eine kostenfreie Ersatzrufnummer.

Antrag für die Portierung

Generell muss der Antrag auf Ausstellung einer NÜVI nicht schriftlich erfolgen, wir empfehlen es aber. Wichtig ist, dass Dein Mobilfunkanbieter Dich eindeutig identifizieren und sicherstellen kann, dass tatsächlich Du den Antrag stellst. Das kann etwa durch Deine Unterschrift, aber auch telefonisch durch Nennung des Kundenkennwortes erfolgen.

Üblicherweise wird der Antrag aber schriftlich eingebracht. Wir helfen Dir gerne, diesen Antrag zu erstellen. Willst Du den alten Tarif kündigen und Deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen, musst Du dies nicht in zwei getrennten Formularen, sondern kannst dies hier in einem Aufwasch mit wenigen Klicks erledigen. Natürlich kümmern wir uns darum, dass die Kündigung und die NÜVI wasserdicht formuliert sind.

Willst Du Deinen alten Tarif weiterlaufen lassen, und nur die Rufnummer zu einem neuen Tarif übertragen, kannst Du hier eine NÜVI beantragen. Vergiss nicht zusätzlich zu erwähnen, dass Du den Vertrag nicht kündigen möchtest, am besten direkt am Formular.

WICHTIG: Schicke die NÜVI oder die Kündigung NICHT an uns, sondern an Deinen Anbieter. Wir dürfen beide aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter übermitteln. Die genaue Adresse deines Anbieters geben wir dir im Antrag selbst an. Je nach Anbieter kann dies eine Mailadresse oder auch nur eine Postadresse sein.

Fristen der Rufnummernübertragung

Eine NÜVI-Anfrage an Deinen Anbieter muss dieser an Werktagen binnen 20 Minuten bearbeiten, wenn Du direkt im Shop oder per Telefon den Antrag stellst. Das bedeutet: 20 Minuten, nachdem der Antrag beim Mobilfunkanbieter eingelangt ist, muss dieser die NÜVI zumindest via E-Mail an Dich übermitteln. Diese Frist wird leider oftmals nicht eingehalten, sie steht Dir aber zu. Verweise gerne auf den zuständigen Paragraphen (§ 3 Abs 4 und 5 NÜV 2022). Bei Übermittlung des Antrags per E-Mail, Post, Fax oder Webformular darf sich der Anbieter aber auch nicht ewig lange Zeit lassen, sondern muss die NÜVI spätestens um 14 Uhr an dem auf den Zugang des Antrags folgenden Werktag ausstellen.

Die NÜVI ist für 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.

Wenn Du für die Portierung ein bestimmtes Datum wählen möchtest, haben die Anbieter das zu berücksichtigen, dürfen aber auch davon abweichen. Punktgenau funktioniert es leider manchmal aus technischen Gründen nicht. Wenn Du nicht gekündigt hast, darf das Datum für die Portierung höchstens 100 Tage nach Ausstellung der NÜVI liegen. 100 und nicht 90? Ja, der Gesetzgeber erlaubt hier eine zusätzliche Spanne von 10 Tagen (laut § 5 Abs. 4 und 5).

Du hast gekündigt und kommst danach erst drauf, dass Du die Nummer doch behalten willst? Ein Monat nach Vertragsende erlischt Dein Recht auf Deine Rufnummer (laut § 3 Abs 8 NÜV 2022). Bis dahin darfst Du also auch nach der Kündigung einen Antrag stellen - aber Vorsicht, nur wenn Du auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hast.

Verweigerungsgründe für die NÜVI

Der Anbieter kann Dir die NÜVI natürlich nur ausstellen, wenn Dir die Nummer auch wirklich gehört. Das bedeutet, sie darf niemand anderem gehören und auch keine von Dir ausgesuchte Fantasienummer sein.

Ansonsten muss Dir der alte Anbieter eine NÜVI ausstellen, egal ob Du innerhalb einer Frist oder außerordentlich gekündigt hast, Du einen Sozialtarif oder Spezialtarif hast oder hattest, es ursprünglich eine Wunschrufnummer war, Du im Zahlungsrückstand bist oder die Nummer gesperrt wurde. Er darf sich nicht weigern Dir die NÜVI wegen einem dieser Gründe auszustellen.

Kosten für Portierung

Für den Antrag der NÜVI darf Dein Anbieter (laut § 120 TKG) kein Entgelt einheben. Die Portierung zu einem neuen Anbieter ist daher gratis. Auch die neue Nummer, die dem alten Vetrag zugeteilt wird, verursacht keine weiteren Kosten. Oft gibt es zu diesem Punkt viele Fragen, weil die Portierung früher 10 Euro gekostet hat. Seit der Neunovellierung 2022 darf für die Portierung aber kein Entgelt mehr eingehoben werden, weder vom alten, noch vom neuen Anbieter.

Ansage zu portierten Nummern

Früher gab es nach einer Portierung häufig eine Zielnetzansage mit einer kurzen Ansage des neuen Betreibers, um Anrufer*innen zu informieren, dass sie nun in ein anderes Netz telefonieren. Heute ist das schon sehr unüblich geworden. Sollte Dein Anbieter eine solche Ansage aktiviert haben, hast Du das Recht darauf zu verzichten. Die Umstellung der Ansage darf Dich nichts kosten.

Anleitung zum Wechseln

Wenn Du eine Anleitung möchtest, wie Du am besten den Anbieter wechselst, schau doch in unseren Ratgeber Handytarif wechseln. Wir klären in vier einfachen Schritten, wann Du was am besten machst, um möglichst günstig und schnell zum neuen Tarif zu kommen. 😊

Wenn Dir das einfach zu mühsam ist, kannst Du auch zu einem Anbieter mit Wechselservice gehen. Mehr Infos und welche Anbieter das sind, liest Du hier in unserem Ratgeber Kündigung und Wechselservice - Tarif wechseln bequem oder Du klickst hier in unserem Tarifvergleich im Reiter “besondere Funktionen” auf “Wechselservice”.

( Zuletzt aktualisiert: 26.09.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 11.09.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme

Wenn du eine Portierung deiner Rufnummer beantragst, kündigst du automatisch. Möchtest du deinen alten Tarif behalten, musst du dies ausdrücklich verlangen.


Wenn du eine Portierung deiner Rufnummer beantragst, kündigst du damit nun automatisch deinen Vertrag. Möchtest du deinen alten Vertrag behalten, musst du dies ausdrücklich verlangen. Deinem alten Vertrag wird dann eine neue Nummer zugeteilt.


Die Portierung der Rufnummer ist seit 01. November 2021 kostenlos.


Ein Monat nach der Kündigung erlischt dein Recht auf deine Rufnummer (laut § 3 Abs 8 NÜV 2022). Bis dahin darfst du also auch nach der Kündigung einen Antrag auf Rufnummernmitnahme stellen - aber Vorsicht, nur wenn du auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hast. Wir empfehlen daher immer die NÜVI und die Kündigung gemeinsam zu beantragen, und nicht nacheinander.