A1 muss Netzinfrastruktur nicht mehr teilen

verfasst am 12.10.2022
A1 muss Netzinfrastruktur nicht mehr teilen

Die TKK entlässt A1 aus der Regulierung. Erstmals seit der Liberalisierung Ende der 1990er Jahre ist die A1 Telekom Austria nun nicht mehr verpflichtet, anderen Unternehmen zu einem festgelegten Entgelt Zugang zu ihrer Netzinfrastruktur zu gewähren.

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Mit 10. Oktober wurde die Regulierung durch die Telekom-Control-Kommission (TKK) aufgehoben, die die A1 verpflichtet hat, die Netzinfrastruktur zu teilen. Bislang musste sie ihre bundesweite Netzinfrastruktur auch alternativen Internetanbietern gegen ein durch die Regulierungsbehörde festgelegtes Entgelt anbieten. Damit konnten diese Anbieter ihre Dienste auch an Orten anbieten, an denen sie über kein eigenes Netz verfügen.

Die A1 Telekom Austria wird auch weiterhin den Zugang zu ihren Netzen anbieten, aber nun zu eigenen Konditionen. Nun befürchtet der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft ISPA Preiserhöhungen für kleine Anbieter.

Für einige Anbieter wird sich das Geschäft in Zukunft schlicht nicht mehr rechnen. Es ist daher leider zu befürchten, dass in den kommenden Jahren zahlreiche kleine und mittelgroße Anbieter, die den österreichischen Breitbandmarkt über Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt haben, den Markt nicht mehr bearbeiten können.

Harald Kapper
Präsident der ISPA

Freier Markt statt Regulierung

Die Regulierungsbehörde RTR begründet die Aufhebung der Regulierungsmaßnahmen damit, dass für den größten österreichischen Netzbetreiber mehr Anreize geschaffen werden müssen, um in Glasfaserinfrastruktur zu investieren. Insgesamt wurden von A1, Magenta und anderen Unternehmen für die nächsten Jahre Investitionen von über 6 Milliarden Euro in Glasfasernetze angekündigt.

Außerdem wurde durch die RTR festgestellt, dass A1 Telekom Austria bei Privatkundenprodukten in weiten Teilen Österreichs gar nicht mehr über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und in diesem Segment daher ohnehin keiner Regulierung unterliegen würde.

Die vollständige Deregulierung wurde letztlich möglich, weil A1 Telekom Austria mit aktuell 19 alternativen Anbietern privatrechtliche Verträge über den Zugang zu ihrem Netz über die nächsten fünf Jahre abgeschlossen hat. Insgesamt werden damit derzeit rund 80 Prozent der Nachfrage nach Breitband-Vorleistungsprodukten abgedeckt. Auch besteht die Zusage der A1, den Zugang zum Netz in Zukunft auch anderen interessierten Anbietern zu denselben Konditionen zu gewähren.

Die Entscheidung der TKK ist ein Meilenstein in der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte! Ab sofort stellen nicht mehr Auflagen der Regulierungsbehörde, sondern privatrechtliche Verträge die Breitbandversorgung für ganz Österreich sicher und sorgen – natürlich unter den wachsamen Augen des Regulators – für Wettbewerb.

Dr. Klaus M. Steinmaurer
Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.