Aktuell sind viele Österreicher*innen von (teilweise ungerechtfertigten) Gas - und Strompreiserhöhungen betroffen. Wir zeigen was Du jetzt gegen Preiserhöhungen tun kannst.
Die Energiepreise in Österreich sind stark gestiegen, ab Mitte 2022 gingen sie förmlich durch die Decke. Diese Gas- und Strompreiserhöhungen trafen und treffen die meisten Personen in Österreich hart.
Zur Eindämmung gibt es seit 01. Dezember 2022 die sogenannte Strompreisbremse. Diese deckelt die Stromkosten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jährlich und soll bis 30. Juni 2024 wirksam bleiben. Dabei soll der Energiepreis maximal 10 Cent/kWh (netto) betragen. Es gibt aber eine Obergrenze: Pro Kilowattstunde (kWh) werden maximal 30 Cent gefördert.
Gründe für die Energiepreiserhöhungen
Die Gründe für die gegenwärtigen Energiepreiserhöhungen sind vielfältig. Ein Auslöser für diese Entwicklung liegt in den Abgaben: Die Europäische Union (EU) besteuert Energiekosten über die sog. CO₂-Bepreisung. Aber auch der Ukrainekonflikt und Spekulationen am Markt tragen ihren Teil zur Erhöhung bei. Dazu kommt, dass wir eine Energiekrise haben, die wiederum vielfältige Ursachen hat. Es ist also nicht ganz leicht auf einen einzelnen Verantwortlichen zu zeigen und noch schwieriger das Problem “schnell zu richten”.
Österreichischer Strompreisindex im Jahresvergleich
Berechnet wird der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) von der Österreichischen Energieagentur AEA (Austrian Energy Agency). Dieser möchte für mehr Transparenz für alle am Markt sorgen, ganz egal ob Energieerzeugende, -versorgende oder Endverbrauchende in den Haushalten.
Preisänderung und Kündigung bei Preisgarantie
Einige Energieanbieter versuchen der Preisexplosion am Energiemarkt durch Kündigungen zu entkommen. So müssen sie nicht weiter günstige Preise garantieren und entledigen sich einfach bestehender Verträge. Wir haben hier von den Massenkündigungen von 300.000 Haushalten durch die EVN berichtet.
Das Pikante daran: Die Kündigungen betreffen eben auch Verträge mit aufrechter Gas- und/oder Strompreisgarantie. Konsumentenschutzorganisationen wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schlagen Alarm, denn bei einem Vertrag sind beide Vertragsparteien an die Preisgarantie gebunden. Der Versorger kann nicht einfach aussteigen, wenn die Preise teurer werden, ebenso wenig wie Verbraucher*innen einfach den Vertrag kündigen können, wenn es anderswo günstigere gibt.
Neben Kündigungen bei einer vertraglich fixierten Preisgarantie, sind auch Gas- und Strompreiserhöhungen nicht rechtens. Auch hier gilt: Bietet ein Energieanbieter eine solche Preisgarantie in seinem Tarif-Portfolio an, muss dieser prinzipiell auch das Risiko erhöhter Energiepreisentwicklungen tragen. Eine Weitergabe erhöhter Preise an den Kunden ist daher bei einem laufenden Vertrag mit Preisgarantie ausgeschlossen.
Preiserhöhung oder Kündigung ohne Preisgarantie
Liegt keine Preisgarantie vor, musst Du leider auch während der vertraglich geregelten Mindestlaufzeit etwaige Tarif-Erhöhungen hinnehmen. Prinzipiell hast Du als Kunde aber ein Widerspruchsrecht, wenn es eine solche Erhöhung gibt. Machst Du von diesem Gebrauch, läuft der Vertrag noch drei Monate zu den Ausgangskonditionen weiter. Du solltest aber bald schon nach einem neuen Energieanbieter Ausschau halten, um einen Stromanbieter-Wechsel nahtlos ablaufen zu lassen.
Läuft Dein Vertrag schon außerhalb der Mindestvertragsdauer und ohne fixe Preisgarantie, musst Du eine Kündigungen von Strom- bzw. Gasversorgern leider hinnehmen. Sollte Dir mit der Kündigung ein alternativer Tarif vorgeschlagen werden, empfehlen wir in unserem Tarifvergleich nach günstigeren verfügbaren Tarifen zu suchen bevor Du ihn einfach annimmst.
( Artikel veröffentlicht: 13.01.2023 )