Kunden mit Anspruch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt (OBS) bekommen den Sozialtarif von A1 kostenlos oder bis zu 12 Euro Gutschrift auf ihren Tarif. Für den Zuschuss wird das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebender Personen herangezogen.
Tarif | Bonus | Ersparnis |
---|---|---|
Handytarife / Mobiles Internet | ||
B.free 50 | 24x 10€ | 240€ |
B.free L | 24x 10€ | 240€ |
B.free M | 24x 10€ | 240€ |
B.free S | 24x 10€ | 240€ |
B.free Social | 24x 10€ | 240€ |
Mobil L | 24x 12€ | 288€ |
Mobil L (SIM only) | 24x 12€ | 288€ |
Mobil M | 24x 12€ | 288€ |
Mobil M (SIM only) | 24x 12€ | 288€ |
Mobil S | 24x 12€ | 288€ |
Mobil S (SIM only) | 24x 12€ | 288€ |
SIMply L | 24x 12€ | 288€ |
SIMply M | 24x 12€ | 288€ |
SIMply S | 24x 12€ | 288€ |
SIMply Xcite | 24x 12€ | 288€ |
Smart 5G | 24x 12€ | 288€ |
Xcite | 24x 12€ | 288€ |
Xcite (SIM only) | 24x 12€ | 288€ |
So löst du das Angebot ein
Wenn Du, etwa aufgrund Deines Einkommens, vom ORF-Beitragsservice befreit bist, erhältst Du vom Ministerium einen Zuschuss für Deinen Handytarif. Mehr Informationen zu diesem Zuschuss, und wie Du ihn bekommst, findest Du in unserem Ratgeber zu Sozialtarifen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Telefon-Befreiung
Der Antragssteller darf keine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt für einen Zugang zum Kommunikationsnetz beziehen und pro Haushalt darf nur eine Zuschussleistung bezogen werden. Der Antragsteller muss an dem Standort, für den er die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt, seinen Hauptwohnsitz haben.
Des Weiteren muss der Antragssteller volljährig sein und darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Zuschussleistung vorgeschoben werden. Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Antrag auf ORF-Beitragsservice-Befreiung stellen
Sende das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder Mail an:
Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Oder via E-Mail: service@orf.beitrag.at
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Du benötigst, findest Du in unserem Ratgeber zu Sozialtarifen.
Damit Du in den Genuss des Zuschuss kommst benötigt A1 den Originalbescheid der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH). Dieser Bescheid gilt als Gutschein für die Zuschussleistung. Den ausgefüllten Bescheid mit der Rufnummer, für die Du den Zuschuss anmelden willst sendest Du an:
A1 Telekom Austria AG Postfach 1001 1011 Wien
Die Berücksichtigung des Zuschusses erfolgt ab dem Monat, in dem der Originalbescheid bei A1 Telekom Austria einlangt.
Achtung: Es können nur vollständig ausgefüllte OBS-Bescheide berücksichtigt werden.
Folgende Bedingungen gelten
Nur mit einem positiven Bescheid der OBS kann ein Zuschuss gewährt werden. Sende dazu den Originalbescheid der OBS mit Deiner Rufnummer an A1. Der Zuschuss erfolgt erst ab dem Monat in dem der Originalbescheid bei A1 einlangt.
Weitere Angebote von A1
Aktuell sind uns von A1 insgesamt 12 weitere gültige Angebote bekannt. Klicke auf ein Angebot, um mehr darüber zu erfahren.
Ersparnisse werden auf 2 Jahre berechnet. Bitte beachte, dass diese Angebote manuell eingelesen und aktualisiert werden, wodurch Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Es gelten die Informationen und Konditionen auf den Detailseiten sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von A1