Die günstigen Tarife von educom richten sich in erster Linie an SchülerInnen und Studierende. Sie locken aber mit den günstigen Preisen auch Menschen außerhalb von Schule und Uni an.
Wir verraten Euch, wer aller berechtigt ist, als auch wie man auch als NichtstudentIn an den Studententarif kommt 🤫. Rückt euch die Brillen zurecht, Köpfe nach vorn und aufgepasst 🤓!
Lange Zeit war es nur Personen im Ausbildungssektor erlaubt einen educom-Tarif zu buchen. Mittlerweile hat sich educom aber stark geöffnet. Wenn Du nicht SchülerIn oder StudentIn bist, dann gib einfach bei Deiner Anmeldung an, dass Du “ein Zeichen für Bildung setzt”.
Offiziell berechtigte Personen sind:
- Studiernde
- AbsolventInnen einer Universität (Alumni)
- SchülerInnen
- Lehrlinge
- MitarbeiterInnen von Bildungsinstitutionen (zum Beispiel: Lehrer, Hortbetreuerin, Assistent, etc.)
- Eltern, Verwandte und Bekannte von bezugsberechtigten Studierenden oder SchülerInnen
- Bildungsinteressierte
Alumni dürfen bei educom bleiben
Auch wenn Dein Studium schon länger zurück liegt, die Berechtigung für einen educom-Tarif bleibt auch als Alumnus/a bestehen. Nicht nur, dass Du Deinen alten Studententarif behalten darfst, Du darfst Dich auch als Neukunde registrieren. Da kriegt man doch glatt wieder Lust aufs Studentenleben?
Anmeldung über einen Berechtigten
Doch was, wenn man in keine Kategorie fällt? Keine Sorge, es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste lautet: Wer einen Schüler, eine Studentin oder anderen Berechtigten kennt, kann die Anmeldung über diese Person machen. Pro berechtigter Person können beliebig viele Tarife angemeldet werden. Das heißt, wenn Du ein schulpflichtiges Kind hast, Deine Frau Lehrerin ist oder sich Dein Vater in seiner Pension entschlossen hat, sich als Seniorstudent an einer Hochschule zu inskribieren, kannst Du über diese eine Berechtigung erhalten.
Bildungsinteresse
Schön und gut, aber wie hilft das Nichtstudierenden, die keine Berechtigten zur Hand haben? Einfach ein altes Zeugnis von Deinem Lehrabschluss oder Matura hochladen? Wie lang darf man sich als Bummelstudent oder Lehrling ausgeben? Alles längst nicht mehr nötig - Du braucht bei Deiner Anmeldung nur “Bildungsinteressierte/r” angeben, schon kannst Du wie Schüler, Studenten und Lehrlinge auch einen educom-Tarif abschließen.
Keine Altersgrenze bei educom
Eine Altersgrenze für den Studententarif gibt es bei educom glücklicherweise nicht. Bei anderen Anbietern kann man an der “unter 26”-Hürde scheitern, aber educom hat ein Herz für Bummelstudenten und “ältere Semester”.
( Zuletzt aktualisiert: 29.08.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 28.04.2020 )