Gas und Strom abgedreht? So lässt Du beide wieder einschalten

Gas und Strom abgedreht? So lässt Du beide wieder einschalten

Die Abschaltung von Strom und Gas ist die letzte Konsequenz, wenn Energierechnungen nicht beglichen werden. Wenn dies passiert, ist es besonders wichtig die Gesetzeslage zu kennen. Wir haben alle Infos zusammengetragen, um Dir zur Seite zu stehen.

Welche Vorschriften gibt es für Versorger von Gas und Strom? Welche Fristen für die Abschaltung und Wiedereinschaltung? Und wie kann man trotz Schuldenlast beim Energieversorger Strom und Gas wieder einschalten lassen?

Dürfen die mir Strom und Gas abdrehen?

In Österreich besteht für Energieversorger die Pflicht zur Grundversorgung, auch Universaldienst genannt. Doch werden Rechnungen nicht bezahlt, dürfen auch Universaldienste grundsätzlich Strom und Gas abschalten. Trotzdem müssen diese Unternehmen VerbraucherInnen mit Zahlungsschwierigkeiten die rasche Wiedereinschaltung ermöglichen. Im Fall der Grundversorgung gilt nämlich auch hier eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss, was auch Kontrahierungszwang genannt wird. Das bedeutet, dass diese Unternehmen Dich als Kunden nicht einfach ablehnen dürfen, wenn du zahlungswillig bist.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Abschaltung

“Einfach so” dürfen Dir weder Gas noch Strom abgeschaltet werden. Eine Abschaltung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Dafür müssen folgende Punkte alle erfüllt werden:

  • Es wurden mindestens zwei Mahnungen verschickt.

  • Jede einzelne Mahnung muss jedoch eine Frist von zwei Wochen zur Nachzahlung beinhalten.

  • Die letzte Mahnung erfolgt eingeschrieben.

  • In der letzten Mahnung erfolgt die Androhung der Abschaltung, wenn weiterhin nicht gezahlt wird.

  • In der letzten Mahnung wird über die Kosten und Folgen der Abschaltung und Wiederherstellung der Energielieferung informiert.

  • Es wird in jeder Mahnung darauf hingewiesen, dass Du die Möglichkeit hast Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen und dass Du das Recht auf Grundversorgung hast.

Werden nicht alle genannten Punkte eingehalten, ist die Abschaltung nicht rechtsgültig und es darf zu keiner Unterbrechung von Seiten des Versorgers kommen. Eine Abschaltung von Strom und Gas darf außerdem nicht an einem Freitag oder am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag vollstreckt werden.

Strom und Gas werden mir abgedreht - Was tun?

Es ist eine unangenehme Situation, wenn Strom und Gas abgeschaltet werden. Auch wenn es schwer fällt - am besten Du suchst Du so schnell wie möglich direkt das Gespräch mit Deinem Energieversorger und sagst ganz einfach, dass Du die Rechnungen nicht zahlen kannst. Bleibe dabei ruhig und sachlich, auch wenn es schwer fällt.

Oft wird Dir der Betrag gestundet oder Du kannst Deine Schulden in Raten abbezahlen. Lass Dir damit aber keine Zeit. Je früher Du Dich meldest, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, eine kulante Lösung erreichen zu können. Wie kompromissbereit der Anbieter ist, variiert natürlich. Am letzten Tag der zweiten Zahlfrist beim Energieversorger anzurufen, verhindert eine Unterbrechung von Seiten des Versorgers wesentlich seltener, als eine frühere Kontaktaufnahme. Aber selbst wenn bereits alles abgeschaltet worden ist, gibt es immer eine Lösung. Denn der Versorger ist gesetzlich verpflichtet zwischenzeitliche Lösungen vor der Schuldentilgung anzubieten.

Recht auf Grundversorgung

Du kannst Dich immer auf Dein Recht auf Grundversorgung berufen. Gegen eine Kaution in Höhe eines monatlichen Teilbetrages muss dich der Energielieferant dann mit Strom und Gas beliefern und darf die Anlage nicht abschalten - allerdings nur solange Du die neuen Rechnungen aus der Grundversorgung und für die Netznutzung bezahlst. Wenn Du von nun an pünktlich zahlst, erhältst Du die Kaution nach sechs Monaten zurück.

Jeder Netzanbieter ist gesetzlich verpflichtet und darf Dich als Kunden nicht ablehnen. Einen Musterbrief, wie der Antrag auf Grundversorgung aussieht, findest Du hier.

Deine alten Schulden bleiben allerdings bestehen, doch kannst Du diese dann zumindest in Raten zurückzahlen. Einen Musterbrief, wie der Antrag auf Ratenzahlung aussieht, findest Du hier.

Hilfe bei der Strom- und Gasrechnung

Wenn es sich gar nicht mehr ausgeht, kannst Du Dir auch Hilfe holen. Hier bei der E-Control findest Du alle Anlaufstellen österreichweit sowie in den Bundesländern. Hilfe aus falschem Stolz oder Scham nicht anzunehmen, ist der falsche Weg - diese Stellen gibt es um Dir zu helfen.

Außerdem solltest Du Dich auch an die GIS wenden, damit Du eine Befreiung von der Ökostrompauschale bekommst. Darüber hinaus kannst Du auch einen Sozialtarif für Dein Handy oder Dein Internet beantragen, wodurch Deine Telefon- oder Internetrechnung völlig oder teilweise übernommen werden. Wie Du einen solchen Sozialtarif beantragst, erfährst Du in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.

Der Vorauszahlungszähler

Auf Wunsch kann Dir Dein Energielieferant auch einen Vorauszähler einbauen. Damit funktionieren Strom und Gas wie bei einer Handy-Wertkarte. Du musst im Vorhinein ein Guthaben einzahlen, das nach Verbrauch wieder aufgeladen werden kann.

Zusätzliche Kosten vom Versorger fallen jedoch an, doch geringere als bei einer Abschaltung. Der Einbau des Vorauszahlungszählers kostet einmalig 24 Euro. Eine Abschaltung kostet dagegen 30 Euro. Monatlich kostet das Gerät nur 1,92 Euro mehr als der herkömmliche Zähler.

Strom und Gas wurden abgeschaltet - Wie kann ich sie wieder einschalten lassen?

Ist der schlimmste Fall eingetreten und die Versorgung mit Strom & Gas wurde ausgeschaltet, kann es leider etwas dauern, bis die Versorgung wiederhergestellt werden kann. Die Aktivierung kann bis zu fünf Werktage dauern, ganz egal ob du regulärer Kunde bist oder Grundversorgung beziehen möchtest. Mit Feiertagen musst Du dann leider bis zu neun Tage ohne Strom und Gas ausharren, bis der Energielieferant es einschaltet.

Die meisten Haushalte haben bereits einen Smart Meter verbaut, mit denen der Stromverbrauch digital gemessen und koordiniert werden kann. Mit einem solchen benötigt man keinen eigenen Technikertermin für die Anschaltung der Elektrizität - daher kann es mitunter auch schneller gehen.

Gas- und Stromkosten dauerhaft senken

Die Energiekosten sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert und so ist es für viele Menschen ein echtes Problem geworden, die Strom- und Gasrechnungen zu stemmen. Bevor es zu Abschaltungen und Mahnungen kommt (aber auch danach), ist es daher sinnvoll, auf den Energiepreis zu achten. Hier helfen wir von tarife.at mit unseren Tarifvergleichen, damit Du zum günstigsten Tarif für Strom, Gas, aber auch Handy, Internet und Fernsehen kommst. So schonst Du Deine Geldbörse und zahlst nicht mehr als nötig.

Hier findest Du unsere Vergleiche:

Außerdem hilft es natürlich Strom und Gas zu sparen, wenn möglich. Sanierungen sind zwar meist teuer, zahlen sich aber bei Altbauten aus. Oftmals kann eine Wand mit wenig Aufwand gedämmt werden, was die Kosten signifikant reduziert. Hat man Holz, zum Beispiel dank eines großen Gartens, zur Verfügung, kann ein Holzofen statt einer Elektroheizung die wirtschaftlichere Option sein. Eine Dämmung der Fenster und Türen ist ebenfalls vergleichsweise günstig, kann aber die Stromkosten um gesamt bis zu 20-30 Prozent senken.

Im Alltag kann jedoch ebenfalls bereits einfach Strom gespart werden - ohne gleichzeitig auf Komfort verzichten zu müssen. Es macht beispielsweise Sinn, eine große Steckerleiste anzuschaffen und Geräte, die sonst im Stand-By rund um die Uhr Strom benötigen würden, einfach abzustellen. Das benötigt keinen Aufwand, kann aber jährlich über 100 Euro an Stromkosten sparen. Mehr zu dem Thema findest Du in unserem Ratgeber Stromfresser finden: Wo Du im Haushalt Strom sparen kannst.

( Zuletzt aktualisiert: 03.10.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 27.01.2023 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Gas und Strom abgedreht? So lässt Du beide wieder einschalten

Darf Strom und Gas abgedreht werden?

Ja, leider schon. In Österreich besteht für Energieversorger zwar die Pflicht zur Grundversorgung, auch Universaldienst genannt. Doch werden Rechnungen nicht bezahlt, dürfen auch Universaldienste grundsätzlich Strom und Gas abschalten. Trotzdem müssen diese Unternehmen VerbraucherInnen mit Zahlungsschwierigkeiten die rasche Wiedereinschaltung ermöglichen. Im Fall der Grundversorgung gilt nämlich auch hier eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss, was auch Kontrahierungszwang genannt wird. Das bedeutet, dass diese Unternehmen Dich als Kunden nicht einfach ablehnen dürfen, wenn du zahlungswillig bist.

Mir wurden Strom und Gas abgedreht. Was tun?

Es ist eine unangenehme Situation, wenn Strom und Gas abgeschaltet werden. Auch wenn es schwer fällt - am besten Du suchst Du so schnell wie möglich direkt das Gespräch mit Deinem Energieversorger und sagst ganz einfach, dass Du die Rechnungen nicht zahlen kannst. Bleibe dabei ruhig und sachlich, auch wenn es schwer fällt.

Oft wird Dir der Betrag gestundet oder Du kannst Deine Schulden in Raten abbezahlen. Lass Dir damit aber keine Zeit. Je früher Du Dich meldest, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, eine kulante Lösung erreichen zu können. Wie kompromissbereit der Anbieter ist, variiert natürlich. Am letzten Tag der zweiten Zahlfrist beim Energieversorger anzurufen, verhindert eine Unterbrechung von Seiten des Versorgers wesentlich seltener, als eine frühere Kontaktaufnahme. Aber selbst wenn bereits alles abgeschaltet worden ist, gibt es immer eine Lösung. Denn der Versorger ist gesetzlich verpflichtet zwischenzeitliche Lösungen vor der Schuldentilgung anzubieten.

Hilfe, ich kann meine Stromrechnung nicht zahlen. Was kann ich tun?

Wenn es sich bei Strom und Gas gar nicht mehr ausgeht, kannst Du Dir auch Hilfe holen. Hier bei der E-Control findest Du alle Anlaufstellen österreichweit sowie in den Bundesländern. Hilfe aus falschem Stolz oder Scham nicht anzunehmen, ist der falsche Weg - diese Stellen gibt es um Dir zu helfen.

Außerdem solltest Du Dich auch an die GIS wenden, damit Du eine Befreiung von der Ökostrompauschale bekommst. Darüber hinaus kannst Du auch einen Sozialtarif für Dein Handy oder Dein Internet beantragen, wodurch Deine Telefon- oder Internetrechnung völlig oder teilweise übernommen werden. Wie Du einen solchen Sozialtarif beantragst, erfährst Du in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.

Was bedeutet Grundversorgung in Österreich?

Grundversorgung bedeutet, dass ein Energieversorger dazu verpflichtet ist, die Energielieferung an Haushaltskunden sicherzustellen. Hier wird auch von Universaldiensten gesprochen.

Die Pflicht zur Grundversorgung ist für Strom im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) geregelt, beim Gas im Gaswirtschaftsgesetz (GWG). Dort ist jener Versorger, der die meisten Haushalte in einer bestimmten Versorgungsregion beliefert, der Universaldienst. Das bedeutet, er unterliegt der Verpflichtung, sämtliche Haushalte zu allgemeinen Grundversorgungstarifen zu beliefern. In der Regel ist der Grundversorger auch der regionale Netzbetreiber und ist auch für die Instandhaltung und Pflege des Strom- und Gasnetzes verantwortlich.