Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fordert eine Neuregelung der GIS-Pflicht bis 2023. Damit soll die Streaminglücke geschlossen werden.
2015 war der VfGH noch der Auffassung, Streaming wäre keine Form des Rundfunks und nicht GIS-pflichtig. Nun gibt es eine Neuerung: Der VfGH hat nun entschieden, dass eine GIS-freie Streamingnutzung von ORF-Programmen der Verfassung widerspricht. Alle bisherigen Bestimmungen sind nun außer Kraft gesetzt und der Gesetzgeber angehalten, bis Ende 2023 eine Neuregelung zu finden. Die Aufhebung tritt mit 31. Dezember 2023 in Kraft.
Dem ORF war die Streaminglücke ein Dorn im Auge, weswegen er das Recht auf Rundfunkfreiheit und auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt sah und Beschwerde einreichte. Das Rundfunkgebührengesetz knüpfte die GIS-Pflicht bisher an reinen Rundfunkempfang. Konsumenten, die via Internet Fernsehen und Radio nutzten, waren nicht GIS-pflichtig, solange keine GIS-pflichtigen Geräte im Haushalt aufgestellt waren. ORF-Generaldirektor Roland Weißmann richtete erst vor wenigen Monaten eine Taskforce ein, die sich mit GIS-Abmeldungen und der Steigerung von Gebührenzahlern befasste.
ORF will mehr Gebühren
Wichtig für einen Teil der Finanzierung des ORF sind die Rundfunkgebühren. Von diesem werden etwa zwei Drittel an den ORF als sogenanntes Programmentgelt abgeliefert, das letzte Drittel geht an Bund, Länder und an die GIS selbst. Da eine Finanzierung via Rundfunkgebühren zur Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstelle, so der ORF, wäre das Einbeziehen der Streamingnutzer auf finanziellen Gründen wichtig. Der ORF sieht sich hier in seiner demokratischen und kulturellen Bedeutung als parteiunabhängig, ausgewogen und objektiv. Und um diese Werte weiterhin in Ausgewogenheit bieten zu können, möchte man auf die fünf bis sechs Mio. Euro pro Jahr durch Streamingnutzer nicht verzichten. Insgesamt machen die Umsätze des ORF rund eine Milliarde Euro aus.
Der VfGH hat in dem Urteil entschieden, dass die Finanzierungslast nun nicht ungleich verteilt werden darf. Nun könnte eine Haushaltsabgabe das bisherige GIS-Modell verdrängen. Auch denkbar wäre ein Modell, das nur GIS-Zahlern ermöglicht die Inhalte des ORFs streamen zu können.