Magenta und Drei schlossen 5G-Kooperation

verfasst am 12.1.2024
Magenta und Drei schlossen 5G-Kooperation

Magenta und Drei haben ein Abkommen geschlossen, Teile ihrer 5G-Netze gegenseitig nutzen zu dürfen. Die Regulierungsbehörde RTR hat diese Kooperation nun genehmigt.

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Schon im April 2023 haben Magenta und Drei eine beabsichtigte Kooperation zwischen den Netzen in die Wege geleitet. Seit Jahresende 2023 arbeiten sie nun zusammen. Dafür musste die Genehmigung der Regulierungsbehörde RTR eingeholt werden.

Im Grunde handelt es sich um ein Frequenzsharing an bis zu 400 Standorten. Theoretisch kann nicht nur via 5G, sondern auch mittels LTE (4G) und GSM (2G) gesendet werden. Schon bisher setzten Magenta und Drei auf ein National Roaming Abkommen, bei dem Kunden:innen außerhalb des jeweiligen Empfangsgebiets ihres Netzes im jeweils anderen Mobilfunknetz roamen durften.

Das Telekommunikationsgesetz ist diesbezüglich streng und sieht vor, dass bei einer Kooperation von aktiven Netzkomponenten dies mehreren Stellen zur Prüfung vorgelegt werden muss. Neben der RTR wurden dafür auch die Telekom-Control-Kommission (TKK), die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt befragt. Erstmalig ist eine solche Regelung gesetzlich durch das Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) erlassen worden. Drei und Magenta haben von diesem Verfahren als Erste Gebrauch gemacht.

Die zusätzliche Versorgung geschieht unter der Auflage, dass nicht nur Magenta und Drei davon profitieren, sondern auch alle anderen Anbieter in deren Netzen. Dies betrifft:

  • educom (Drei)
  • eety (Drei)
  • HELP mobile (Drei)
  • HoT (Magenta)
  • Kabelplus mobile (Drei)
  • LIDL Connect (Drei)
  • LIWEST Mobil (Magenta)
  • Raiffeisen Mobil (Magenta)
  • S-BUDGET MOBILE (Magenta)
  • spusu (Drei)
  • Tchibo mobil (Drei)
  • VOLmobil (Magenta)

Nachdem Drei und Magenta die Weitergabe dieser zusätzlichen Versorgung zusagten, konnte die Kooperation genehmigt werden.

Zusätzlich musste für die Bündelung von Frequenzen eine zusätzliche Genehmigung der Frequenzüberlassung eingeholt werden. Auch diese wurde durch die RTR genehmigt.

Die Mobilfunkfrequenzen werden in Österreich durch die RTR vergeben. Die Frequenzbänder sind deswegen so genau reguliert, damit keine gegenseitige Störung erfolgen kann.

Synergien beleben den Dienstewettbewerb

Aus Sicht der Regulierungsbehörde ermöglicht die Kooperation eine Win-Win-Situation sowohl für die Mobilfunker, als auch für die Kund:innen: Für die Netzbetreiber kommt der Netzausbau teuer, die gemeinsame Nutzung von Masten und aktiver Infrastruktur spart Kosten. Die Nutzer:innen profitieren von einer besseren Netzabdeckung in ganz Österreich.

Ziel ist laut RTR, eine effiziente gemeinsame Nutzung zu ermöglichen und somit den 5G Ausbau zu erleichtern. Die Kooperation beschränkt sich vor allem auf Gebiete, wo laut RTR nur unwesentlicher Infrastrukturwettbewerb zu erwarten ist. Die Zusagen von Drei und Magenta ermögliche es MVNOs in diesen Gebieten entsprechende Dienste anbieten und sogar für mehr Wettbewerb sorgen, so die RTR. Die Entscheidung findet sich hier bei der RTR.

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.