Bei den Mobilfunk-Granden A1 und Drei werden die Preise erhöht. Bestandskunden müssen ab 1. März 2021 mit empfindlichen Verteuerungen rechnen. Es besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Sowohl A1 als auch Drei heben die Preise für Bestandskunden bei ihren alten Tarifen. Bei beiden Anbietern hast du nun bis einschließlich 28. 02. 2021 das Recht auf eine sofortige Kündigung (Sonderkündigungsrecht). Betroffene Kunden werden schriftlich informiert.
Preiserhöhung bei A1 TV und A1 TV Kombi
Bei A1 sind vor allem A1 TV und A1 TV Kombi Produkte betroffen. Hier wird die monatliche Gebühr um 3 Euro erhöht. Das bedeutet eine Erhöhung um bis zu 61 Prozent bei den reinen Zusatzpaket A1 TV. Bei den Kombis mit Internet musst du immerhin bis zu 12 Prozent mehr zahlen.
Außerdem entfällt die Videothek und die Indexierung ab einer allgemeinen Inflationsrate gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) von 2 Prozent auf 1 Prozent gesenkt.
Preiserhöhungen bei Drei Tarifen
Bei Drei werden sowohl die Sprach-, als auch die Internettarife erhöht. Dies gilt für Wertkarten und Tarife mit Vertrag gleichermaßen. Wenn du einen Tarif zwischen 2012 und 2019 abgeschlossen hast, stehen die Chancen daher hoch, dass du ab März 2021 bis zu 5 Euro mehr zahlen musst. Das entspricht einer Preiserhöhung von bis zu 33 Prozent, bei Businesstarifen sogar bis zu 50 Prozent.
Außerdem wird die Servicepauschale für alle Tarife einheitlich auf 27 Euro erhöht. Dies gilt auch für die Tarife, die bislang keine Servicepauschale hatten.
Zusätzlich wird auch für alle Tarife eine Inflationsanpassung nach dem Verbraucherpreisindex eingeführt. Das bedeutet, dass die Tarife je nach Inflationsentwicklung jährlich teurer werden dürfen.
Welche Tarife sind betroffen?
Welche Tarife davon genau betroffen sind, findest du hier: