Günstigere Rufnummermitnahme & kürzere Kündigungsfrist

verfasst am 22.2.2016
Günstigere Rufnummermitnahme & kürzere Kündigungsfrist

Gute Nachrichten für Konsumenten – der März bringt gleich zwei Neuerungen, die den Anbieterwechsel angenehmer gestalten werden.

Kündigungsfrist sinkt auf 1 Monat

Bei den meisten Vertragstarifen, insbesondere jenen mit Endgerät, wurde bislang eine Kündigungsfrist von zumeist 3 Monaten vertraglich vereinbart. Diese Frist bestimmt jenen Zeitraum, der zwischen dem Eintreffen des Kündigungswunsches durch den Vertragsnehmer bis zur tatsächlichen Kündigung entsteht. Dadurch mussten Kunden den Anbieterwechsel über mehrere Monate im Vorhinein planen, um nicht zwei Verträge über einen längeren Zeitraum parallel zu betreiben. Mit der Gesetzesnovelle wird diese Frist auf 1 Monat verkürzt – wichtig: Die neue Frist gilt nur für neu abgeschlossene Verträge, sowie für Vertragsverlängerungen. All jene Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, haben nach wie vor die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Als einer der ersten Anbieter führt „Drei“ bereits die neue Kündigungsfrist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – demnach gilt die Frist bei Drei ab dem 27.02.2016. Welche Kündigungsfrist für dich gilt, findest du in den Vertragsunterlagen – häufig wird statt dem Begriff „Kündigungsfrist“ auch der Begriff „Kündigungsverzicht“ genutzt. Bei Wertkartentarifen gibt es eine derartige Frist nicht, da hier kein Vertrag zustande kommt.

Rufnummerportierung wird billiger

Eine weitere erfreuliche Nachricht: Die Kosten für die Rufnummermitnahme sinken von 19€ auf 10€, aufgeteilt auf 1€ für den Antrag der NÜVI sowie weitere 9€ bei tatsächlicher Portierung. Bislang wurden für das Ausstellen der NÜVI einmalig 5€ verrechnet, für die tatsächliche Portierung waren abermals 15€ fällig – beide Gebühren wurden an den bestehenden Anbieter überwiesen und galten für Vertrags-, wie auch für Wertkartentarife. Laut dem Regulator RTR werden jährlich etwa 200.000 Rufnummern portiert, wodurch eine allgemeine Ersparnis von etwa 1,8 Millionen Euro zu erwarten ist, doch selbst mit 10€ liegt Österreich noch merklich über dem EU Schnitt. Neu ist zudem, dass der Kunde ab März darauf bestehen kann, die NÜVI per E-Mail zu erhalten. Sofern die NÜVI in einem Ladengeschäft angefordert wird, hat diese binnen 20 Minuten ausgehändigt zu werden.

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Über den Autor
Geschrieben von Dipl.-Ing. Maximilian Schirmer
Dipl.-Ing. Maximilian Schirmer
Maximilian ist Gründer und Geschäftsführer von tarife.at. Seit 2012 entwickelt der Wirtschaftsinformatiker ausgefuchste Tarifvergleiche, die nur ein Ziel haben: Den besten Tarif für dich zu finden. Dafür wurde er vom Wirtschaftsmagazin Forbes als einer von „30 under 30“ ausgezeichnet.