Die Telekom Austria gliedert rund 12.900 Mobilfunkmasten in die A1 Tower Company aus. Die Ausgliederung wurde im Zuge der Verlängerung des Syndikatsvertrags vereinbart. So sollen auch andere Anbieter einfacheren Zugang zur Sendeinfrastruktur erhalten.
Die Eigentümer der A1 Telekom verhandelten den auslaufenden Syndikatsvertrag neu aus, der nun um zehn Jahre verlängert wurde. Nun scheinen sich die Staatsholding ÖBAG und der mexikanische Mehrheitseigentümer América Móvil (AMX) einig geworden zu sein – nach Monaten des Verhandelns. Die Sendemastinfrastruktur werde nicht verkauft, sondern an die Wiener Börse gebracht. Die Abspaltung der Funkmastengesellschaft sollen der Telekom Austria, aber auch anderen Anbietern den Zugang zur Sendemastinfrastruktur sichern. Gegenstand der Transaktion sind rund 12.900 Mobilfunkmasten in Österreich, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Slowenien und Nordmazedonien.
Dieser Vertrag unterstreicht nicht nur die langfristige Perspektive und die Stabilität unserer Partnerschaft mit AMX, sondern liegt auch im Interesse der Republik Österreich. Es ist ein großer Erfolg, dass wir die erfolgreiche Kooperation mit unseren mexikanischen Partnern für weitere 10 Jahre verlängern konnten.
Edith HlawatiVorstand ÖBAG
Neuerungen im Vertrag
Für die Mutter Telekom Austria bringt der neue Vertrag auch Neuerungen: Der Vorstand der Telekom Austria wird mit Ende August auf zwei Personen verkleinert. Vereinfacht wird dies nach Auslaufen der bestehenden Vorstandsverträge. Das Nominierungsrecht für den Vorstandschef wechselt von der ÖBAG zu AMX. Die ÖBAG darf aber den Stellvertreter benennen, sowie zwei Aufsichtsräte. Auch haben, laut Aussendung der ÖBAG, beiden Syndikatspartner ein Investitionspaket im Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro vertraglich vereinbart, das den weiteren Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich garantieren soll.
Der Firmensitz soll weiterhin in Wien verbleiben, auch an den Eigentumsverhältnissen möchte man laut ÖBAG nicht rütteln. Aktionäre der Telekom Austria sollen nun nach der Abspaltung Aktien an beiden getrennten Gesellschaften erhalten.