yesss! NÜVI Antrag erstellen
Du möchtest deine Rufnummer mitnehmen?
tarife.at erstellt für dich den Antrag einer NÜVI, den du per Post, E-Mail oder Fax an yesss! senden oder im yesss! Shop vorbeibringen kannst. Die NÜVI wird dir per Brief & E-Mail zugeschickt und wird von deinem neuen Anbieter benötigt. Den Antrag erhälst du als PDF, die Kontaktadressen findest du unter dem Formular.
Vergiss nicht, ihn zu unterschreiben!
Du brauchst eine NÜVI für einen anderen Anbieter? Klicke bitte hier.
Häufige Fragen zur Rufnummermitnahme bei yesss!
Ja, eine Portierung der Rufnummer löst deinen bestehenden Vertrag auf. Wenn du deinen alten Vertrag behalten möchtest, musst du dies deinem alten Anbieter explizit mitteilen.
Die NÜVI ist für 90 Tage gültig, wenn du nicht gekündigt hast. Wenn du gekündigt hast, gilt sie hingegen nur noch für einen Monat. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.
Auch von Wertkarten können Rufnummern kostenlos portiert werden. Um die NÜVI zu beantragen, brauchst Du meist den PUK (nicht den PIN!) der Wertkarte. Ansonsten ist das Verfahren ident mit jener einer Vertragsrufnummer.
Wenn du deine Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen möchtest, musst du dir zuerst eine NÜVI bei deinem alten Anbieter besorgen. Dieser Antrag muss während eines laufenden Vertragsverhältnisses gestellt werden. Sobald der neue Anbieter den Antrag erhält, dauert es mindestens drei Tage bis deine Rufnummer übernommen wird. Möglichst sollte dein gewünschtes Datum aber berücksichtigt werden und eine allfällige Diensteunterbrechung möglichst kurz gehalten werden.
Ja, auch ein NÜVI-Antrag muss unterschrieben werden! Damit kann sich dein Mobilunkanbieter absichern, dass der Antrag tatsächlich von dir gestellt wird. Aus Sicherheitsgründen sendet dir der Anbieter die NÜVI üblicherweise auch nur an jene E-Mail oder Postadressen, die du bei der Vertragserstellung bekanntgegeben hast. Damit wird sichergestellt, dass nicht ein Fremder in deinem Namen boshaft eine NÜVI anfordert und erhält, mit der er deine Rufnummer stehlen könnte.
Nein, seit 1. Mai 2022 darf die Rufnummernmitnahme keine Kosten mehr verursachen.
Ein Monat nach der Kündigung erlischt dein Recht auf deine Rufnummer (laut § 3 Abs 8 NÜV 2022). Bis dahin darfst du also auch nach der Kündigung einen Antrag auf Rufnummernmitnahme stellen - aber Vorsicht, nur wenn du auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hast. Wir empfehlen daher immer die NÜVI und die Kündigung gemeinsam zu beantragen, und nicht nacheinander.
Selbstverständlich! Aktiviere hierfür einfach die Option “Antrag zusätzlich an meine E-Mail-Adresse schicken” unterhalb des Formulars.
Unsere Server stehen ausschließlich in Österreich und Frankfurt (Deutschland). Wir betreiben also keine Server außerhalb der europäischen Union und schicken Deine Daten natürlich nicht über verschiedene Kontinente.
Von Dir generierte Dokumente werden sofort von unseren Servern gelöscht und nicht abgespeichert. Auch Deine persönlichen Daten speichern wir nicht langfristig. Aus statistischen Gründen speichern wir lediglich Deine Postleitzahl, um unseren Service verbessern zu können. Ein Rückschluss auf Deine Person ist damit nicht möglich!