2016: Weniger Beschwerden über Mobilfunkanbieter

verfasst am 29.5.2017
2016: Weniger Beschwerden über Mobilfunkanbieter

Wer mit seinem Mobilfunkanbieter in Streit gerät, kann die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde RTR um Hilfe bitten. Die RTR eröffnet daraufhin ein Schlichtungsverfahren und versucht, zwischen dir als Konsumenten, sowie deinem Mobilfunk- oder Internetanbieter zu vermitteln. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein – von einer zu hoch ausfallenden Rechnung, zu niedrigen Datengeschwindigkeiten bis zu Streitigkeiten bezüglich der Kündigung, um nur einige Beispiele zu nennen. Die positive Nachricht ist: Im Jahr 2016 musste die RTR mit lediglich 1.996 Streitfällen deutlich weniger Fälle bearbeiten als noch 2015 (2.409 Fälle), genauer gesagt entspricht es dem niedrigsten Stand seit 2002!

Trend bei den meisten Anbietern rückläufig

Dieser für uns Konsumenten äußerst positive Trend lässt sich übrigens bei allen großen Anbietern (A1, T-Mobile, Drei, UPC) betrachten – sie alle konnten die Anzahl der Schlichtungsfälle gegen sie zuletzt reduzieren. Für den Rückgang ist insbesondere die Reduktion von Entgeltstreitigkeiten verantwortlich (der Anbieter verrechnet falsch / zu viel), aber auch ein Rückgang über sogenannte Content-Dienste – also jene Dienste, die zwar nicht von den Mobilfunkanbietern selbst angeboten, aber über sie verrechnet werden (etwa Handyparken, Einkäufe in App-Stores & Spielen, Klingeltöne etc.).

Großteil der Fälle wird positiv abgeschlossen

Bei 81% aller eingeleiteten Verfahren konnte hierbei eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, mit der sowohl der Konsument, als auch sein Anbieter einverstanden waren. Häufig dürfte schon alleine die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens Anbieter dazu motivieren, den Streit beilegen zu wollen.

Ebenfalls erfreulich: Der Streitwert pro Schlichtung ging 2016 abermals zurück: Während es in 37,9% der Fälle nicht „ums Geld“ ging (etwa: Kündigungen, Internetgeschwindigkeiten, Vertragsklauseln), bewegen sich 31,2% der Fälle im Bereich von 20 – 150€. Bei Streitigkeiten, deren Streitwert unter 20€ beträgt, wird die Schlichtungsstelle der RTR üblicherweise nicht tätig, es sei denn, es handelt sich um eine Angelegenheit, die mehrere Kunden betrifft.

So funktioniert die Streitschlichtung

Wenn du selbst mit deinem Mobilfunkanbieter in Streitigkeiten gerätst, musst du zuerst probieren, diese selbständig aus dem Weg zu räumen. Idealerweise dokumentierst du deine Bemühungen und nutzt, wann immer möglich, den Schriftweg. Dadurch kannst du gegenüber deinem Anbieter und der RTR beweisen, dass du versucht hast, selbständig eine Lösung herbeizuführen. Sofern dein Streitwert über 20€ beträgt (oder du davon ausgehst, dass deutlich mehr Kunden betroffen sind) und dein Anbieter dir kein akzeptables Angebot vorgelegt hat, kannst du die Schlichtungsstelle der RTR konsultieren. Informationen, wie du ein solches Verfahren startest, findest du direkt bei der Regulierungsbehörde RTR.

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