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OBS Befreiung - Zuschuss Fernsprechentgelt

"OBS Befreiung - Zuschuss Fernsprechentgelt" von bob gilt ab dem 20.11.2023

Zum Angebot auf bob.at

Kunden mit Anspruch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt (OBS) bekommen monatlich bis zu 12 Euro Gutschrift auf ausgewählte bob Tarife. Für den Zuschuss wird das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebender Personen herangezogen. Wenn das Grundentgelt bei einen Tarif kleiner ausfällt als der Sozialzuschuss, wird die Gutschrift als Guthaben angezeigt und bei Mehrkosten verrechnet.

Tarif Bonus Ersparnis
Handytarife / Mobiles Internet
Big bob Unlimited+ 24x 12€ 288€
Big bob+ 24x 12€ 288€
Flex bob 24x 12€ 288€
Mini bob 24x 12€ 288€
flex bob 365 (Jahrestarif) 24x 12€ 288€
flex bob Unlimited 24x 12€ 288€
flex bob Unlimited 365 (Jahrestarif) 24x 12€ 288€

So löst du das Angebot ein

Wenn Du, etwa aufgrund Deines Einkommens, vom ORF-Beitragsservice befreit bist, erhältst Du vom Ministerium einen Zuschuss für Deinen Handytarif. Mehr Informationen zu diesem Zuschuss, und wie Du ihn bekommst, findest Du in unserem Ratgeber zu Sozialtarifen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Telefon-Befreiung

Der Antragssteller darf keine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt für einen Zugang zum Kommunikationsnetz beziehen und pro Haushalt darf nur eine Zuschussleistung bezogen werden. Der Antragsteller muss an dem Standort, für den er die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt, seinen Hauptwohnsitz haben.

Des Weiteren muss der Antragssteller volljährig sein und darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Zuschussleistung vorgeschoben werden. Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.

Antrag auf ORF-Beitragsservice-Befreiung stellen

Sende das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder Mail an:

Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien

Oder via E-Mail: service@orf.beitrag.at

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Du benötigst, findest Du in unserem Ratgeber zu Sozialtarifen.

Lade anschließend den Originalbescheid des OBS (ORF-Beitrags Service GmbH), mit Deiner Rufnummer im bob Kontaktformular hoch. Der Zuschuss erfolgt ab dem Monat in dem der Originalbescheid bei A1 einlangt.

Achtung: Es können nur vollständig ausgefüllte OBS-Bescheide berücksichtigt werden.

Folgende Bedingungen gelten

Nur mit einem positiven Bescheid der OBS kann ein Zuschuss gewährt werden. Sende dazu den Originalbescheid der OBS mit Deiner Rufnummer an bob. Der Zuschuss erfolgt erst ab dem Monat in dem der Originalbescheid bei bob einlangt.

Weitere Angebote von bob

Aktuell sind uns von bob insgesamt 2 weitere gültige Angebote bekannt. Klicke auf ein Angebot, um mehr darüber zu erfahren.

Ersparnisse werden auf 2 Jahre berechnet. Bitte beachte, dass diese Angebote manuell eingelesen und aktualisiert werden, wodurch Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Es gelten die Informationen und Konditionen auf den Detailseiten sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von bob