Anbieter stellt NÜVI nicht aus

Anbieter stellt NÜVI nicht aus

Dein Anbieter weigert sich deine Nummer zu portieren? Das darf er nicht. Wir klären dich über deine Rechte auf und zeigen, wie du am schnellsten zu deiner NÜVI kommst.

Rechtsgültiger NÜVI-Antrag

Um deine Rufnummer behalten zu können, wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, musst du dir von deinem alten Anbieter eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi) ausstellen lassen. Hier kannst du einen NÜVI-Antrag rechtsgültig erstellen.

Ab Juli 2022 gilt: Mit der Portierung beantragst du automatisch auch deine Kündigung.

Mit der NÜVI bestätigt dein Anbieter, dass du diese Nummer im Moment nutzt und niemand anderem gehört. Dein neuer Anbieter benötigt die NÜVI, damit er die alte Nummer zu deinem neuen Tarif übertragen darf.

Schneller Service

Sobald dein Antrag eingelangt ist, haben die Anbieter die Pflicht zu normalen Öffnungszeiten die NÜVI-Anfrage binnen 20 Minuten zu bearbeiten und dir per Mail zu schicken. Das gilt an Werktagen bis 14 Uhr. Dies gilt allerdings nicht im Shop, da darf es auch länger dauern.

Diese 20 Minuten - Frist wird oftmals leider nicht eingehalten, sie steht dir aber laut Rufnummernübertragungsverordnung (§ 3 Abs 4 NÜV 2012) zu.

Keine NÜVI bekommen

Du hast alles richtig gemacht und den Antrag an deinen alten Anbieter geschickt, doch die NÜVI lässt auf sich warten? Das sollte eigentlich nicht sein.

Am besten rührst du dich direkt und fragst nach. Immerhin sind die Mitarbeiter deines Anbieters auch nur Menschen und haben es wohlmöglich einfach übersehen.

Du suchst die Hotline oder andere Kontaktmöglichkeit deines Anbieters? Hier findest du die Liste aller Mobilfunker. Klicke auf deinen Anbieter. Unter „Ratgeber“ findest du in „Kontakt & Hilfe“ alle Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktmöglichkeiten.

Normalerweise bekommst du deine NÜVI dann sehr prompt nachgeschickt. Hier lohnt es sich nochmals die eigene E-Mail-Adresse genau durchzubuchstabieren, denn das ist eine relativ häufige Fehlerquelle.

Der Anbieter will mir die NÜVI nicht geben

Dein Anbieter darf sich nicht weigern, dir die NÜVI zu erteilen. Du hast ein Recht auf deine Nummer.

Es ist egal ob…

  • du innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt hast.
  • du außerordentlich gekündigt hast.
  • du einen Spezialtarif hattest.
  • deine Nummer eine Wunschrufnummer war.
  • du im Zahlungsrückstand bist.
  • die Nummer gesperrt wurde.

Dein Anbieter hat dir die NÜVI auszustellen. Ruf am besten an und kläre dies persönlich. Bevor sich die Fronten verhärten, wenn sich ein Mitarbeiter der Hotline nicht einsichtig zeigt, verlange einen anderen Mitarbeiter oder probier es später nochmal.

Auch hier kann es durchaus helfen, wenn du den passenden rechtlichen Paragraphen zitierst oder klarmachst, dass du diesen (und damit deine Rechte) kennst. Denn § 3 Abs 4 NÜV 2012 (Paragraph 3 Absatz 4 NÜV 2022) sichert dir das Recht zu, die NÜVI binnen 20 Minuten zu erhalten.

Wann darf der Anbieter die NÜVI verweigern?

Nun darf sich der Anbieter dich nicht einfach abweisen, denn Verweigerungsgründe für die NÜVI gibt es nicht viele.

Es gibt nur wenige gute Gründe, warum der Anbieter dir die NÜVI nicht ausstellen kann:

  • Nicht deine Nummer: Der Anbieter kann dir die NÜVI natürlich nur ausstellen, wenn dir die Nummer auch wirklich gehört. Du kannst natürlich keine fremde Nummer, die jemand anderem gehört, oder eine von dir ausgesuchte Fantasienummer angeben.

  • Vertrag beendet: Wenn du bereits gekündigt hast, hast du nur einen Monat Zeit die NÜVI nach Vertragsende zu beantragen. Danach muss sie dir dein alter Anbieter nicht mehr ausstellen. In dem Fall ist die Nummer verloren. Wenn du den Antrag mit deiner Kündigung gestellt hast, hast du ein Recht auf deine Nummer.

Achtung: Normalerweise ist die NÜVI 90 Tage lang gültig – außer du hast bereits gekündigt. Dann hast du nur noch einen Monat Zeit.

Beschwerde einreichen - RTR Schlichtungsstelle

Zum Glück gibt es nur sehr selten Probleme mit der NÜVI. Sollte es hier aber Schwierigkeiten geben, brauchst du keine Angst vor einem teuren Rechtsstreit zu haben. Sollte sich dein Anbieter einfach stur stellen und dir keine NÜVI geben, kannst du die staatliche Regulierungsbehörde RTR zu Hilfe rufen – und zwar kostenlos.

Die RTR hilft bei allen Problemen, die in Zusammenhang zu Rundfunk-, Telekommunikation und Postmarkt stehen – vor allem bei Vertragsschwierigkeiten oder mangelhaften Leistungen. Hier findest du das Webformular der Schlichtungsstelle.

( Artikel veröffentlicht: 15.06.2021 )

Jetzt Handytarife finden!



Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Anbieter stellt NÜVI nicht aus

NÜVI steht für Nummernübertragungsverordnungsinformation. Wenn Du den Antrag darauf stellst, kann Dein neuer Anbieter Deine alte Rufnummer auf den neuen Vertrag portieren.


Wenn du eine Portierung deiner Rufnummer beantragst, kündigst du damit nun automatisch deinen Vertrag. Möchtest du deinen alten Vertrag behalten, musst du dies ausdrücklich verlangen. Deinem alten Vertrag wird dann eine neue Nummer zugeteilt.


Ein Monat nach der Kündigung erlischt dein Recht auf deine Rufnummer (laut § 3 Abs 8 NÜV 2022). Bis dahin darfst du also auch nach der Kündigung einen Antrag auf Rufnummernmitnahme stellen - aber Vorsicht, nur wenn du auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hast. Wir empfehlen daher immer die NÜVI und die Kündigung gemeinsam zu beantragen, und nicht nacheinander.