Du hast den Strom neu angemeldet, aber trotzdem ist alles finster? Per Tastendruck auf die Breaker-Taste kannst Du das ändern. Wir helfen weiter.
Du hast den Strom ordnungsgemäß angemeldet, einen Vertrag erhalten, alle Rechnungen bezahlt und eigentlich sollte es keine Probleme geben – und dann gibt es trotzdem keinen Strom? Das ist leider sehr ärgerlich, doch glücklicherweise oft mit einem einfachen Knopfdruck behoben. Wir erklären Dir, welchen Knopf Du drücken musst, damit Du endlich Strom hast.
Breaker-Taste
Alles was Du in den meisten Fällen tun musst, ist die sogenannte Breaker-Taste auf Deinem Smart Meter zu drücken. So einfach, wirklich.
Meist blinkt oder leuchtet das Lämpchen am Smart Meter rot – das bedeutet, es wird kein Strom verbraucht. Üblicherweise ist in der Nähe der roten Lampe auch die sogenannte Breaker-Taste. Diese ist quasi nichts anderes als ein „Neustart“-Knopf. Drücke die Taste für mindestens fünf Sekunden und der Smart Meter wird neugestartet. Meist hört man auch ein leises Klicken. Dann fließt auch Strom!
Wo finde ich die Breaker-Taste?
Blöderweise ist die Breakertaste oft nicht angeschrieben. (Warum fragen wir uns auch, denn es wäre so viel praktischer, wenn das deutlich am Gerät stünde.) Manchmal hast Du Glück und es steht klein darauf. Oft aber leider nicht – in dem Fall raten wir Dir, einen Blick in die Betriebsanleitung des Smart Meters zu werfen.
Diese findest Du hier. Es gibt viele verschiedene Typen von Smart Meter, die in den unterschiedlichen Bundesländern verbaut werden. Die genauen Bedienungsanleitungen findest Du über Deinen Netzbetreiber hier:
- Wiener Netze
- Netz NÖ
- Netz Burgenland
- Netz OÖ
- Energienetze Steiermark
- Kärnten Netz
- Salzburg Netz
- TINETZ
- Vorarlbergnetz
Wozu gibt es die Breaker-Taste?
Die Breakertaste gibt es, um den Zähler neuzustarten. Dieser ist ja im Grunde auch nichts anderes als ein technisches Gerät und die müssen vor Beginn einfach einmal gestartet werden. Keine Sorge, Du musst dies nicht regelmäßig machen, sondern üblicherweise nur nach einer Neuanmeldung, wenn der Strom durch den Energieversorger abgestellt worden ist.
( Artikel veröffentlicht: 12.01.2024 )