Dein Stromanbieter schickt Dir falsche Rechnungen? Deine Gasabrechnung stimmt hinten und vorne nicht? Hier kann Dir die Schichtungsstelle helfen. Wir zeigen, wie Du zu Deinem Recht kommst.
Wir erklären Dir, in welchen Fällen die E-Control als Schlichtungsstelle Dir helfen kann, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Du dieses einleiten kannst. Keine Sorge, die Hilfe der E-Control ist dabei immer kostenlos.
Wobei hilft die Schlichtungsstelle?
Die E-Control tritt als neutraler Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit Strom- und Gasanbietern auf. Sie hilft, damit ein Problem außergerichtlich und einfach gelöst werden kann. Zuständig ist sie allerdings nur, wenn eine rechtliche Grenze nicht eingehalten wurde. Also zum Beispiel wenn:
- unrichtige Rechnungen eintrudeln
- Verbrauchsmengen nachverrechnet werden
- die Anlage nach verspäteter Anlagenanmeldung abgeschaltet wurde
- Vertragsrücktritt
NICHT zuständig ist sie für:
- allgemeinen Fragen zu Stromtarifen
- allgemeine Beschwerden
- Probleme mit der Fernwärme oder der Heizkostenabrechnung
- Beschleunigung der Anfrage bei Deinem Anbieter
- E-Mails, die nur weitergeleitet wurden (Die Sachbearbeiter:innen der E-Control benötigen eine genaue Beschreibung. Sie können sich nicht stundenlang durch E-Mail-Verkehr wühlen.)
- Vorliegen einer Klage vor Gericht oder der Regulierungskommission zu derselben Streitigkeit
- Streitigkeiten mit einem Streitwert von unter 10 Euro
- Streitigkeiten über Fördermittel für die Erzeugung erneuerbarer Energie
- Streitigkeiten mit Energieliefervertrags-Vermittlern
Wenn Du Dich nur darüber beschweren willst, dass Dein Stromanbieter zu teuer ist, ist die E-Control der falsche Ansprechpartner. Dann empfehlen wir Dir, bei uns schnell und einfach zu einem besseren Anbieter zu wechseln. Das trifft Deinen alten Anbieter da, wo es ihm wehtut – beim Geld, indem Du Deine Energie bei einem anderen Anbieter kaufst! Den besten Tarif für Dich findest Du hier.
So funktioniert ein Schlichtungsverfahren
Du hast ein Problem mit einem Anbieter, das keine allgemeine Beschwerde ist? Also nicht etwa ein Stromtarifwechsel ist oder die Nachfrage, ob Dein Gastarif beim Energieunternehmen bearbeitet wird? Dann kann Dir die E-Control als Schlichtungsstelle helfen.
Schritt 1: Kontakt
Zuallererst musst Du aber Deinen Anbieter kontaktieren und Dich um eine Lösung bemühen. Am besten über E-Mail, denn dann kannst Du dies am einfachsten nachweisen. Die E-Control verlangt für den Start eines Schlichtungsverfahrens nämlich einen schriftlichen Nachweis. Telefonate oder Gespräche vor Ort zählen leider nicht.
Dies ist leider unbedingt nötig. Wenn Du bereits einen schriftlichen Nachweis hast, weil Du Dich beim Energieunternehmen bereits per Mail beschwert und um eine Lösung gebeten hast, musst Du dies nicht erneut tun. Du kannst diesen Nachweis der E-Control direkt präsentieren. Der Einigungsversuch darf allerdings nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Schritt 2: Schlichtungsverfahren einleiten
Du hast die E-Mails mit Deinem Lösungsvorschlag und bestenfalls auch die Antwort Deines Energieunternehmens darauf? Sehr gut. Nun kannst Du hier bei der E-Control ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Hier musst Du nun bestätigen, dass Du einen Schlichtungsfall eröffnen willst und dass Du bereits versucht hast, die Lösung selbst zu klären. Außerdem musst Du den schriftlichen Nachweis darüber hochladen, sonst kannst Du den Schlichtungsfall nicht eröffnen. Gib Deine persönlichen Daten, gegen welches Energieunternehmen Du eine Beschwerde vorbringst und den Beschwerdegrund an. Versuche freundlich zu bleiben, denn die Sachbearbeiter:innen von der E-Control können nichts für die Fehler der Energieunternehmen.
Schritt 3: Lösung
Nun heißt es geduldig sein, denn die E-Control leitet Deine Beschwerde direkt an das Energieunternehmen weiter, um deren Stellungnahme zu erhalten. Dies kann bis zu 12 Wochen dauern. Häufig bewirkt die Beschwerde bei der E-Control schon, dass das Energieunternehmen Dir entgegenkommt. Wenn nicht, wird die E-Control einen Lösungsvorschlag erstellen. Diesem müssen beide Parteien zustimmen, also sowohl Du als auch der Energieanbieter, damit der Vorschlag rechtlich bindend wird. Man kann Dich also nicht einfach überrumpeln.
Sollte der Energieanbieter an der Lösung nicht interessiert sein, bleibt Dir nur noch der Gang zu Gericht. Dies ist aber glücklicherweise nur selten nötig. Die Energieunternehmen sind nämlich gesetzlich verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren mitzuwirken und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
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( Artikel veröffentlicht: 20.02.2024 )