Bei Dir steht ein Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus an? Damit die Um- oder Anmeldung vom Gas problemlos klappt, gehen wir hier alle Punkte genau durch.
Die Anmeldung von Gas sollte vier Wochen vor dem Umzug in die neue Wohnung stattfinden, damit es keine Probleme durch Fristen gibt. Gastarife werden in sehr unterschiedlichen Preisklassen angeboten. Auch die Tarif-Konditionen wie Vertragslaufzeit oder Preisgarantie unterscheiden sich stark. Idealerweise solltest Du daher schon zuvor wissen, wo es den günstigsten Tarif gibt. Diesen findest Du natürlich bei uns auf tarife.at im Tarifvergleich.
Was ist beim Umzug bei der Anmeldung von Gas zu beachten?
Ziehst Du um und in Deiner neuen Küche steht bereits ein Gasherd, dann kannst Du diesen auch verwenden - Du benötigst nur einen gültigen Gastarif. Der Anschluss an das örtliche Gasnetz ist ja offensichtlich schon vorhanden. Idealerweise solltest Du vier Wochen vor Einzug beim Netzbetreiber nachfragen, ob die Belieferung möglich ist. Lass Dir aber nicht auch gleich einen teuren Tarif aufschwatzen. Möchtest Du einen günstigen Gasversorger, musst du dies spätestens zwei Wochen vor dem Umzug machen. Der Anbieter benötigt meist etwa fünf Tage für die Anmeldung und der Netzbetreiber hat dann noch einmal fünf Tage Zeit, um das Gas technisch freizuschalten. Dies übernimmt dann ein Techniker des jeweiligen Netzanbieters.
Wichtig ist der Zählerstand vom Gas am Tag der Schlüsselübergabe. Am besten Du liest ihn direkt ab und lässt ihn Dir vom Vormieter oder dem Besitzer schriftlich bestätigen. Denn Du möchtest ja nur Deinen eigenen Gasverbrauch bezahlen und nicht anderer Leute Gasrechnung übernehmen.
Für eine Ummeldung benötigst Du außerdem die Zählpunktbezeichnung. Die 33-stellige Zählpunktbezeichnung beginnt stets mit AT. Sie befindet sich auch auf früheren Jahresabrechnungen. Am einfachsten ist, Du fragst den Vorbesitzer oder Vermieter. Mehr zur Zählpunktnummer findest Du hier in unserem Ratgeber Zählpunktnummer und Zählernummer - genau erklärt.
Zudem solltest Du Deinen Verbrauch kennen. Auch hier hilft eine Einschätzung durch den Vorbesitzer oder Vormieter oft. In unserem Vergleich kannst Du aber auch nach der Größe Deines Zuhauses einen Durchschnittswert finden.
Welche Netzanbieter für Gas gibt es?
Du benötigst übrigens zwei Verträge: Einen hast du mit dem Netzbetreiber, der das Gas liefert. Den anderen hast Du mit dem Gasanbieter, der die Gasnutzung verrechnet. Der Netzbetreiber ist durch Deine Wohnadresse vorgegeben, den Gasanbieter kannst Du Dir aber aussuchen. Netzbetreiber können aber auch als Gasanbieter fungieren und Tarife anbieten.
Bei welchem Netzanbieter Du bist, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Wir listen sie Dir auf:
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Wien: Wiener Netze
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Niederösterreich: NÖ Netz
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Burgenland: Netz Burgenland
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Oberösterreich: Netz OÖ
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Linz: Linz Netz
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Steiermark: Energienetze Steiermark
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Graz: Stromnetz Graz
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Kärnten: Kärnten Netz
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Klagenfurt: Energie Klagenfurt
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Salzburg: Salzburg Netz
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Tirol: Tiroler Netze
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Vorarlberg: Vorarlberg Netz
Gaswechsel zu einem alternativen Gasanbieter?
In vielen Fällen sind die Tarife des lokalen Anbieters nicht die günstigsten. Daher lohnt sich ein Vergleich über unseren Tarifrechner. Solltest Du das im Umzugsstress völlig vergessen haben, mach Dir keine Sorgen. Du kannst auch nach einem Umzug noch den Gasanbieter wechseln.
Fixpreis oder Floater-Tarife?
Preisgarantie oder angepasste Tarife - wo liegt der Unterschied? Verträge mit Energiepreisgarantien - egal ob beim Gas- oder Strombezug - werden üblicherweise für 12 Monate abgeschlossen. Gaspreisgarantien bieten mit fix vereinbarten Gaspreisen Sicherheit und Planbarkeit.
Im Gegenteil dazu stehen Floater-Tarife, die auch indexbasierte Energietarife genannt werden. Hier hängen die Preise vom Weltmarkt ab und können kurzfristig angepasst werden. So gibt es keine Planbarkeit, dafür können die Tarife deutlich günstiger, leider aber auch deutlich teurer als mit Fixpreisgarantie sein.
Mindestbindung
Viele Gastarife verfügen über eine Mindestbindung von 12 Monaten. Das bedeutet, dass Du Deinen Vertrag innerhalb eines Jahres nicht auflösen und daher auch nicht wechseln kannst. Bei Tarifen ohne Bindung kannst Du hingegen jederzeit kündigen.
( Artikel veröffentlicht: 13.01.2023 )