Wenn du deine Handynummer zu einem neuen Anbieter übernehmen möchtest, benötigt dieser für die Portierung eine Erlaubnis deines bisherigen Anbieters – die sogenannte NÜVI (Nummernübertragungsinformation). Um die NÜVI zu erhalten, musst du einen entsprechenden Antrag bei deinem bisherigen Anbieter stellen – das kann entweder schriftlich, oder persönlich in einem Shop des Anbieters geschehen.
Neu: NÜVI-Antrag Generator
Seit Anfang 2016 bieten wir mit dem tarife.at Kündigungsgenerator einen Service, mit dem wir täglich hunderte Kündigungen für euch erstellen. Grund genug, diesen Service auch für Rufnummer Portierungen anzubieten: Ab sofort könnt ihr mit dem NÜVI-Antrag Generator euren Antrag auf Zusendung einer NÜVI einfach online erstellen. Der Antrag entspricht den aktuellen rechtlichen Bestimmungen, die durch die „Nummernübertragungsverordnung 2012 – NÜV 2012) in der aktuellen Fassung vom 20.11.2015 festgelegt sind. Wie auch beim Kündigungsgenerator siehst du direkt, über welche Wege du den eben erstellten Antrag an deinen Anbieter senden kannst – sei es per Brief, per Fax, E-Mail oder Online-Formular. Den Antrag selbst erhältst du sofort als PDF-Datei zum Download angeboten - vergiss bitte nicht, ihn zu unterschreiben.
Nachdem du den Antrag zu deinem alten Anbieter geschickt hast, erhältst du die NÜVI sowohl per Post, als auch via E-Mail. Die Ausstellung der NÜVI kostet 1€, weitere 9€ werden fällig, wenn du die Portierung tatsächlich durchführst – beide Kosten werden von deinem bisherigen Anbieter in Rechnung gestellt. Die Erstellung des NÜVI-Antrags durch tarife.at ist selbstverständlich absolut kostenlos, zudem speichern wir keine sensiblen Daten.
Du hast noch Fragen zur NÜVI oder Rufnummerportierung? Vielleicht können wir sie dir bei den am häufigsten gestellten Fragen zur NÜVI beantworten!