No H8: EU beschließt strengere Regeln gegen Hass im Netz

verfasst am 10.5.2022
No H8: EU beschließt strengere Regeln gegen Hass im Netz

Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf ein Gesetz über digitale Dienste geeinigt. Dieses wird DSA (Digital Service Act) genannt und soll es erleichtern, illegalen Inhalten stärker entgegenzutreten.

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Gefälschte Produkte, Hassreden, Terrorpropaganda – das Internet zeigt sich leider besonders auf großen Plattformen nicht von seiner besten Seite. Nun nimmt ein neues Gesetz gerade die großen Player wie Google, Facebook, Amazon, YouTube und andere Tech-Riesen in die Pflicht. Als groß gelten Plattformen ab 45 Millionen User. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Grundsätzlich wir es für digitale Vermittler gelten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Zugang zu Waren und Inhalten ermöglichen. Es erstreckt sich also sowohl über Suchmaschinen, als auch über Online-Kaufplattformen, sowie soziale Medien. Noch ein Plus: Je größer der Dienst, desto strenger die Regeln. Das Gesetz soll als „Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Union“ gelten und zielt auf die dringendsten Digital-Probleme.

Die neuen Richtlinien

Es wurden einige Richtlinien definiert, die wir hier nur grob zusammenfassen können:

  • Mehr Nutzerrechte: Bei illegalen Inhalten sollen User zukünftig Inhalte melden können, die die Unternehmen zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu löschen haben. Auch sollen Nutzer nun mehr Rechte haben, um Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten. Zensur soll damit erschwert werden.

  • Keine Zensur: Außerdem soll zwischen illegalen Inhalten und schädlichen Lügen, die aber von der Meinungsfreiheit gedeckt werden, unterschieden werden. Ein Beispiel für solche Fake News wäre etwa, dass durch 5G Vögel tot vom Himmel fallen, oder ähnlicher Unfug.

  • Weniger Fälschungen: Marktplätze im Internet werden dazu verpflichtet, Anbieter vor einer möglichen Zusammenarbeit genau zu überprüfen. Dadurch sollen weniger gefälschte Produkte im Netz landen.

  • Transparentere Algorithmen: Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und grundsätzlich soll besonders Minderjährigen keine personalisierte Werbung mehr angezeigt werden.

  • Keine Fake News Flächenbrände: Auch ein Krisenmechanismus ist geplant, denn in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror soll die Manipulation im Internet begrenzt werden. Die EU-Kommission kann den Mechanismus auf Empfehlung des Gremiums der nationalen DSA-Koordinierenden auslösen und danach über die Anwendung entscheiden.

  • Risikobewertungen und Wissenschaft: Mit Blick auf schädliche Inhalte müssen diese Unternehmen künftig einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und notwendige Lösungen vorschlagen. Diese Berichte werden unter anderem von der EU-Kommission geprüft. Die Forschung soll ebenfalls Zugang zu relevanten Daten erhalten, um zu analysieren, wie die Plattformen funktionieren und wie sich die Risiken im Internet entwickeln.

Gültig ab 2024

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen die neuen Regeln für digitale Dienste noch bestätigen, was als Formsache gilt. Nach Inkrafttreten ist eine Übergangsfrist vorgesehen, sodass die neuen Regeln voraussichtlich ab 1. Januar 2024 gelten. Für große digitale Dienste dürfte es bereits Mitte 2023 so weit sein.

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.