Mittels VKI Geld von Wien Energie zurückholen

verfasst am 28.3.2024
Mittels VKI Geld von Wien Energie zurückholen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für Kund:innen der Wien Energie eine Ausgleichszahlung erstritten. Wurde Dir der Strom- oder Gastarif umgestellt, kannst Du nun Dein Geld zurückfordern.

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Im September 2022 stellte die Wien Energie ihre Kund:innen vom alten Tarif Optima auf den Tarif Optima Entspannt oder einen neuen Optima um. Dies war laut VKI nicht zulässig – darum kann man sich nun das Geld zurückholen. Über den VKI kann man sich hier für die Energiekosten-Ausgleichszahlung bis spätestens 30. Juni gratis anmelden.

Wer die Ausgleichszahlung anfordert, erhält bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom bis zu 75 Euro und bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 8.000 kWh Gas bis zu 200 Euro zurück.

Unzulässige Preiserhöhung der Wien Energie

Die automatische Umstellung vom Tarif Optima zum Tarif Optima Entspannt im September 2022 führte zu einer saftigen Preiserhöhung. Wer widersprach, blieb beim Optima – für den sich die Energiepreise verdoppelten! Auch die, die nicht widersprachen und auf Optima Entspannt umgestellt wurden, mussten deutlich mehr als beim alten Optima-Tarif zahlen.

Das beschriebene Vorgehen der Wien Energie war aus Sicht des VKI unzulässig. Der VKI ging daher im Oktober 2022 mittels Verbandsklage gegen den Energieanbieter vor. Die Wien Energie sah dies wegen der steigenden Energiepreise anders, doch nun konnte man sich außergerichtlich einigen. Kund:innen bekommen ihr Geld zurück, müssen dies aber aktiv über die Aktion des VKI zurückfordern.

Wer kann sich das Geld für Strom und Gas zurückholen?

Anspruchsberechtigt sind alle Kund:innen, die am 31.08.2022 einen aufrechten Energieliefervertrag für Strom und/oder Gas bei der Wien Energie im Optima-Tarif hatten.

Dies gilt für alle die:

  • …der Umstellung auf Optima Entspannt per 01.09.2022 nicht aktiv zugestimmt haben und automatisch umgestellt wurden.
  • … der Umstellung auf Optima Entspannt per 01.09.2022 widersprochen haben und auf den neuen Optima-Tarif umgestellt wurden.
  • … der Umstellung auf Optima Entspannt per 01.09.2022 aktiv zugestimmt haben.

Auch für ehemalige Kund:innen

Auch ehemalige Kund:innen Wien Energie, die von der Tarifumstellung zum 01.09.2022 betroffen waren, können ihr Geld zurückfordern. Es ist nicht nötig, dass Du noch einen aktiven Vertrag mit der Wien Energie aufrecht hast.

Es freut uns sehr, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit Wien Energie auf eine konsumentenfreundliche Lösung einigen konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet

Stefan Schreiner
Leiter der Abteilung Aktionen im VKI

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.