Auch für Gewerbe gibt es nun wieder eine Strompreisbremse. Hier winkt ein Zuschuss von bis zu 2.475 Euro als pauschale Entlastung gegen die hohen Energiekosten des Vorjahres – er muss allerdings beantragt werden.
Für Klein- und Kleinstunternehmen kann eine Pauschalförderung als Energiekostenpauschale beantragt werden. Die Auszahlung von bis zu 2.475 Euro soll binnen weniger Tage erfolgen. Er soll für Unternehmen mit einem Jahresumsatz in 2022 von 10.000 bis 400.000 Euro möglich sein.
Der Antrag kann voraussichtlich ab Juni 2024 unter energiekostenpauschale.at gestellt werden. Dort finden sich auch alle genauen Richtlinien.
Der Zuschuss gilt als rückwirkende Abfederung gegen die hohen Energie- und Heizkosten im Vorjahr. Bereits 2023 konnte diese Energiekostenpauschale für das Jahr 2022 beantragt werden. Antragsteller:innen können nach Einreichung einsehen, wie hoch die pauschale Förderhöhe für ihr Unternehmen ausfallen wird. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.