Einigung auf EU-Gigabit-Infrastrukturgesetz

verfasst am 7.2.2024
Einigung auf EU-Gigabit-Infrastrukturgesetz

Die EU hat sich auf das Gigabit-Infrastrukturgesetz (Gigabit Infrastructure Act) geeinigt. Genehmigungen für Glasfaserausbau sollen vereinfacht werden. Ab 2029 sollen auch die Aufschläge für Telefonie ins EU-Ausland fallen.

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Die Verhandler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten konnten sich gestern auf das EU-Gigabit-Infrastrukturgesetz einigen. Diese soll die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten von 2014 ersetzen. Besonderes Anliegen ist der europaweite Ausbau von Gigabit-Netzinfrastruktur, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Der Vorschlag muss nun noch vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten offiziell angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dabei handelt es sich aber nur noch um eine Formalität. 20 Tage danach tritt die neue Verordnung in Kraft.

5G- und Glasfaserausbau

Der Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen zieht innerhalb der EU bislang einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich. Die für Ausbau oder Modernisierung notwendigen Genehmigungsverfahren waren häufig sehr komplex, langwierig und je nach Mitgliedsstaat auch unterschiedlich. Mit der neuen Verordnung sollen Genehmigungen rascher erteilt werden. Der neue, niedrigere Bürokratieaufwand soll sich auch als deutlich kosteneffizienter erweisen.

Die neue Verordnung soll zudem mehr Rechtssicherheit und Transparenz bringen und dadurch den Ausbau der Netze deutlich beschleunigen. Auch soll es eine Mindestharmonisierung geben, mit Vorgaben bezüglich der Errichtung von und des Zugangs zu gebäudeinterner physischer Infrastruktur. So soll die Mitbenutzung von Infrastrukturen durch andere, auch kleinere Anbieter einfacher werden. Die Faktoren für die Berechnung fairer und angemessener Zugangsbedingungen wurden präzisiert.

Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission stand auch der Austausch der alten Kupfernetze durch Glasfaser auf der Agenda. Dies wurde aber aus Kostengründen gestrichen.

Keine Aufschläge für Auslandstelefonie in der EU

Auch wurde die Telefonie in die EU neu geregelt, denn die derzeitige Richtlinie für Auslandstelefonie läuft per 14. Mai 2024 aus. Die Preisobergrenzen –0,19 € pro Minute für Anrufe und 0,06 € für SMS – werden verlängert. Ab 2029 sollen aber auch diese Kosten fallen. Dann ist es möglich zu den regulären Konditionen nicht nur innerhalb Österreichs, sondern auch in die EU zu telefonieren und SMS zu schicken.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Sogar manche Medien haben in ihrer Berichterstattung Roaming und Auslandstelefonie verwechselt. Anrufe innerhalb des EU-Auslands sind jedoch bereits so geregelt, dass keine Zusatzgebühren anfallen. Du kannst also in Italien oder jedem anderen EU-Land ohne Zusatzgebühren in die ganze EU telefonieren (Roaming). Doch telefonierst Du von Österreich nach Italien (Auslandstelefonie), fallen bislang noch Zusatzkosten an.

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.