RTR veröffentlicht Anti-Spoofing-Verordnung

verfasst am 21.12.2023
RTR veröffentlicht Anti-Spoofing-Verordnung

Die RTR veröffentlicht eine Anti-Spoofing-Verordnung, damit dem Rufnummernmissbrauch Einhalt geboten wird. Künftig sollen österreichische Rufnummern bei Anrufen aus dem Ausland verifiziert werden müssen.

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Wer kennt das nicht: Man sieht eine österreichische Rufnummer, hebt ab und plötzlich hört man eine Ansage, man solle seine Daten eingeben. Oft wird vorgetäuscht, dass es sich um die Polizei, einen Tech Support oder auch eine Bank handle. Im Sommer 2023 wurden diese Anrufe eine regelrechte Plage.

Spoofing ist die illegale Verschleierung der Identität. So gibt es verschiedene Arten von Spoofing, je nachdem ob zum Beispiel die Rufnummer (Call ID Spoofing), die E-Mail-Adresse (E-Mail-Spoofing) oder eine andere Täuschung vorgenommen wird. Oft wird eine vertrauenswürdige Identität vorgetäuscht um in Computersysteme oder Smartphones eindringen zu können. In diesem Fall wurden Anrufe von einer vorgetäuschten, aber meistens tatsächlich existierenden, Telefonnummer vorgenommen.

Doch nicht nur die Belästigung war ärgerlich, auch die Nutzung von echten Rufnummern wurde zum Problem für die tatsächlichen Benutzer, die sich nun auf Spamlisten wiederfanden.

Die RTR hat nun unter Miteinbeziehung der Mobilfunkanbieter und der Festnetzbetreiber eine Verordnung entworfen, um Spoofing österreichischer Telefonnummern rechtlich in den Griff zu bekommen. Die neue Anti-Spoofing-Verordnung schafft die rechtliche Basis, dass in Österreich in Zukunft die Telefonnummer nur mehr dann angezeigt wird, wenn der Anruf tatsächlich von dem Nutzer bzw. der Nutzerin der Telefonnummer stammt.

Verifizierung bei Anrufen aus dem Ausland

Künftig müssen österreichische Betreiber bei Anrufen aus dem Ausland mit österreichischen Telefonnummern eine Verifizierung der Telefonnummer vornehmen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt. Ist sichergestellt, dass ein sogenannter Spoofingfall vorliegt, kann der Anruf auch gleich unterbunden werden. Die österreichischen Mobilfunkanbieter haben nun bis 1. September 2024 Zeit, die erforderlichen Anpassungen technisch zu implementieren.

Mit dieser Verordnung kann der Missbrauch von Telefonnummern, der zumeist aus dem Ausland erfolgt, weitgehend verhindert werden. Österreichische Telefonnummern sind somit in Zukunft besser geschützt. Bei Anrufen aus dem Ausland mit ausländischer Rufnummer sollte man, wenn man nicht gerade Kontakte in dieses Land hat, besonders vorsichtig sein.

Den Text der Verordnung findest Du hier.

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.