WiNAP steht für Winter-Nieder-Arbeitspreis. Dieser gesetzlich geregelte Netztarif gilt jährlich vom 1. Oktober bis 31. März, täglich zwischen 22:00 und 4:00 Uhr. Diese Maßnahme soll dazu motivieren den Stromverbrauch besonders in dieses Zeitfenster zu legen um die Netze entlasten.
Der WiNAP ist das Winterpendant zum SNAP (Sommer-Nieder-Arbeitspreis). Es handelt sich bei beiden um einen jahreszeitlichen Rabatt auf den Netztarif. Während der SNAP für die Monate April bis September gilt, ist der WiNAP von Oktober bis März gültig. Ziel dahinter ist, dass möglichst viel Stromverbrauch dann stattfindet, wenn besonders viel davon vorhanden ist. Das entlastet die Netze und hilft bei der Energiewende.
Von Oktober bis März ist in der Nacht besonders viel Strom aus Windenergie im Netz verfügbar. Daher wird zu dieser Zeit der Strom etwas günstiger. Der WiNAP ist daher eine staatliche Maßnahme, um einen Anreiz zu schaffen, Stromverbrauch gezielt in dieses Zeitfenster zu verlagern.
Wieviel Geld spart der WiNAP
Der WiNAP ist ein Rabatt auf die Netzgebühren, wenn Du den Stromverbrauch in das passende Zeitfenster von 22:00 bis 4:00 legst. Verbrauchst Du im Zeitraum Oktober bis März zwischen 22 und 4 Uhr Strom, bekommst Du einen Rabatt von 20 Prozent auf den Arbeitspreis des Netznutzungsentgeltes. Grundentgelte, Messpreise und andere Abgaben bleiben davon jedoch unberührt. Die Kostenersparnis macht daher im Jahr nur wenige Euro aus.
Wie hoch die Ersparnis pro kWh ist, hängt vom Arbeitspreis Deines Netzbetreibers ab. Im Durchschnitt fallen höchstens bis zu 15 Prozent des Stromverbrauchs in das begünstigte Zeitfenster. Die tatsächliche Ersparnis hängt davon ab, wie gut sich der Verbrauch auf die Stunden zwischen 22 und 4 Uhr verlagern lässt. Daher können wir Dir nicht sagen, wie hoch die Ersparnis bei Dir ist – da wir nicht kalkulieren können, ob Du genau zur WiNAP-Zeit hohe Stromverbraucher wie Deine Wärmepumpe laufen lässt, die Sauna aufheizt oder Dein E-Auto lädst.
Voraussetzungen für WiNAP
Auch Kleinvieh macht Mist und auch wenn es nur ein paar Euro sind, so kommst Du zu Deiner WiNAP-Ersparnis: Du benötigst dafür ein SmartMeter mit aktivierter Viertelstunden-Wert-Messung (Opt-in beim Netzbetreiber). Dies musst Du direkt bei Deinem Netzbetreiber beantragen, denn bei der Standardkonfiguration gibt es zwar auch eine Messung im 15-Minuten-Takt, aber der Verbrauchswert für den Tag wird nur einmal täglich übermittelt (IMS beim Netzbetreiber). Am einfachsten steigst Du auf Opt-In im Online-Portal Deines Netzbetreibers um.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage dafür liefert die Novelle der Verordnung über die Systemnutzungsentgelte (SNE-VO). Erstmals tritt der WiNAP daher per 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt für Verbrauchende auf Netzebene 7. Über Netzebene 7 wird der Großteil der Endverbraucher, insbesondere Haushalte und Kleingewerbe, mit Strom versorgt.
( Artikel veröffentlicht: 26.08.2026 )