Strompreisbremse

Die Strompreisbremse, offiziell Stromkostenzuschuss, soll den steigenden Energiekosten entgegenwirken. Die Maßnahme soll nur dann greifen, wenn die Strompreise sehr stark ansteigen.

Du suchst einen günstigen Stromanbieter? Hier gibt es den besten Tarif.

Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Regierung um die Strompreise zu deckeln. Die erste Strompreisbremse galt vom 01. Dezember 2022 und bis 31. Dezember 2024. Die jüngste Strompreisbremse wurde im Mai 2026 beschlossen. Sie soll ein Mechanismus zur Deckelung der Strompreise im Krisenfall sein. Der Arbeitspreis von Strom für Haushalte soll bei zehn Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt werden.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse ist eine Deckelung für Strompreise. Dafür wird der Arbeitspreis für Strom mit 10 Cent netto pro kWh gedeckelt. Die Subventionierung ist bei Haushalten bis 2.900 kWk Verbrauch pro Jahr gedeckt. Darüber hinaus zahlst Du den normalen Marktpreis.

Häufig wird nicht erwähnt, dass es sich bei den Förderbeispielen um Nettopreise handelt – hier kommen also noch 20 Prozent Umsatzsteuer zur Rechnung hinzu. Denn die Umsatzsteuer wird vor Abzug der Strompreisbremse berechnet.

Wann gilt die neue Strompreisbremse?

Damit der Krisenmodus greift und der Strompreis subventioniert wird, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig für mehr als drei Monate erfüllt sein:

  • Der Arbeitspreis muss über 16,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für die Haushalte liegen.
  • An der Börse muss der Großhandelspreis über 165 Euro pro Megawattstunde (MWh) liegen.

Tritt der Krisenfall ein, wird der Preis gedeckelt. Die Energieversorger verrechnen dann privaten Haushalten einen gedeckelten Arbeitspreis von maximal 10 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh). Der Staat zahlt die Differenz.

Wird eine Bedingung nicht mehr erfüllt, dann gilt die Strompreisbremse von dem Moment an noch für drei Monate und endet dann. Die Maßnahme soll bis 2030 laufen.

Entlastung bei Industriestrompreis

2027 soll ein vergünstigter Industriestrompreis eingeführt werden. Profitieren sollen davon rund 400 Unternehmen, die mindestens eine Gigawattstunde pro Jahr verbrauchen. Laut EU-Beihilfenrecht können maximal 50 Prozent des energieintensiven Stromverbrauchs eines Unternehmens gefördert werden. Dieser Teil soll wiederum bis zur Hälfte gefördert und auf fünf Cent pro Kilowattstunde gedrückt werden. Der bereits bestehende Stromkostenausgleich für energieintensive Unternehmen soll bis 2029 verlängert werden.

( Zuletzt aktualisiert: 27.05.2026. Ursprünglich veröffentlicht: 21.10.2024 )

Jetzt Stromtarif finden!



Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist Spezialistin für Telekommunikation, Technik und Energie bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte Begriffe in eine verständliche Sprache. Zusätzlich ist sie als Redakteurin auch strenge Hüterin der Datenbank.

Häufige Fragen zum Thema Strompreisbremse

Nein! Häufig wird nicht erwähnt, dass es sich bei den Förderbeispielen um Nettopreise handelt – hier kommen also noch 20 Prozent Umsatzsteuer zur Rechnung hinzu. Denn die Umsatzsteuer wird vor Abzug der Strompreisbremse berechnet.


Die Strompreisbremse ist kein fester Betrag, wie etwa der Klimabonus, sondern funktioniert als Deckelung für Strompreise. Genauer gesagt wird der Arbeitspreis für Strom mit 10 Cent netto pro kWh gedeckelt. Doch Achtung – und nun wird es ein wenig kompliziert – ursprünglich bis maximal 30 Cent pro kWh, seit Juli 2024 maximal 15 Cent pro kWh. Das bedeutet, nur der Arbeitspreis zwischen 10 Cent und 25 (bzw. zuvor 40) Cent pro Kilowattstunde wird vom Staat übernommen. Dabei handelt es sich um Nettopreise, es kommt hier noch die Umsatzsteuer dazu.

Wir fassen es in ein Beispiel, damit es einfacher wird: Seit Juli 2024 werden Dir beispielsweise bei einem Arbeitspreis von 35 Cent pro kWh die vollen 15 Cent abgezogen. Du zahlst damit 20 Cent pro Kilowattstunde netto. Läge Dein Arbeitspreis aber bei nur 12 Cent, würden Dir nur 2 Cent abgezogen, weil der Preis von 10 Cent die Untergrenze für die Förderung darstellt.

Auch gibt es eine weitere Förderungsgrenze: Die Strompreisbremse gilt bis zu 2.900 kWh pro Jahr für Haushalte bis zu drei Personen. Bei allem Verbrauch darüber musst Du den vollen Arbeitspreis zahlen. Leben mehr Personen in einem Haushalt, wird ein zusätzlicher Betrag von 105 Euro jährlich pro Person ausbezahlt. Dafür muss zumeist aber ein Antrag gestellt werden, diesen findest Du stromkostenzuschuss.gv.at.