Die Strompreisbremse, offiziell Stromkostenzuschuss, soll den steigenden Energiekosten entgegenwirken. Die Maßnahme soll nur dann greifen, wenn die Strompreise sehr stark ansteigen.
Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Regierung um die Strompreise zu deckeln. Die erste Strompreisbremse galt vom 01. Dezember 2022 und bis 31. Dezember 2024. Die jüngste Strompreisbremse wurde im Mai 2026 beschlossen. Sie soll ein Mechanismus zur Deckelung der Strompreise im Krisenfall sein. Der Arbeitspreis von Strom für Haushalte soll bei zehn Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt werden.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist eine Deckelung für Strompreise. Dafür wird der Arbeitspreis für Strom mit 10 Cent netto pro kWh gedeckelt. Die Subventionierung ist bei Haushalten bis 2.900 kWk Verbrauch pro Jahr gedeckt. Darüber hinaus zahlst Du den normalen Marktpreis.
Häufig wird nicht erwähnt, dass es sich bei den Förderbeispielen um Nettopreise handelt – hier kommen also noch 20 Prozent Umsatzsteuer zur Rechnung hinzu. Denn die Umsatzsteuer wird vor Abzug der Strompreisbremse berechnet.
Wann gilt die neue Strompreisbremse?
Damit der Krisenmodus greift und der Strompreis subventioniert wird, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig für mehr als drei Monate erfüllt sein:
- Der Arbeitspreis muss über 16,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für die Haushalte liegen.
- An der Börse muss der Großhandelspreis über 165 Euro pro Megawattstunde (MWh) liegen.
Tritt der Krisenfall ein, wird der Preis gedeckelt. Die Energieversorger verrechnen dann privaten Haushalten einen gedeckelten Arbeitspreis von maximal 10 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh). Der Staat zahlt die Differenz.
Wird eine Bedingung nicht mehr erfüllt, dann gilt die Strompreisbremse von dem Moment an noch für drei Monate und endet dann. Die Maßnahme soll bis 2030 laufen.
Entlastung bei Industriestrompreis
2027 soll ein vergünstigter Industriestrompreis eingeführt werden. Profitieren sollen davon rund 400 Unternehmen, die mindestens eine Gigawattstunde pro Jahr verbrauchen. Laut EU-Beihilfenrecht können maximal 50 Prozent des energieintensiven Stromverbrauchs eines Unternehmens gefördert werden. Dieser Teil soll wiederum bis zur Hälfte gefördert und auf fünf Cent pro Kilowattstunde gedrückt werden. Der bereits bestehende Stromkostenausgleich für energieintensive Unternehmen soll bis 2029 verlängert werden.
( Zuletzt aktualisiert: 27.05.2026. Ursprünglich veröffentlicht: 21.10.2024 )