Strompreisbremse

Die Strompreisbremse, offiziell Stromkostenzuschuss, soll den steigenden Energiekosten entgegenwirken. Diese gilt von 01. Dezember 2022 und bis 31. Dezember 2024. Ab dann wird es mit dem falschen Tarif deutlich teurer.

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Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse ist kein fester Betrag, wie etwa der Klimabonus, sondern funktioniert als Deckelung für Strompreise. Genauer gesagt wird der Arbeitspreis für Strom mit 10 Cent netto pro kWh gedeckelt. Doch Achtung – und nun wird es ein wenig kompliziert – ursprünglich bis maximal 30 Cent pro kWh, seit Juli 2024 maximal 15 Cent pro kWh. Das bedeutet, nur der Arbeitspreis zwischen 10 Cent und 25 (bzw. zuvor 40) Cent pro Kilowattstunde wird vom Staat übernommen. Dabei handelt es sich um Nettopreise, es kommt hier noch die Umsatzsteuer dazu.

Wir fassen es in ein Beispiel, damit es einfacher wird: Seit Juli 2024 werden Dir beispielsweise bei einem Arbeitspreis von 35 Cent pro kWh die vollen 15 Cent abgezogen. Du zahlst damit 20 Cent pro Kilowattstunde netto. Läge Dein Arbeitspreis aber bei nur 12 Cent, würden Dir nur 2 Cent abgezogen, weil der Preis von 10 Cent die Untergrenze für die Förderung darstellt.

Auch gibt es eine weitere Förderungsgrenze: Die Strompreisbremse gilt bis zu 2.900 kWh pro Jahr für Haushalte bis zu drei Personen. Bei allem Verbrauch darüber musst Du den vollen Arbeitspreis zahlen. Leben mehr Personen in einem Haushalt, wird ein zusätzlicher Betrag von 105 Euro jährlich pro Person ausbezahlt. Dafür muss zumeist aber ein Antrag gestellt werden, diesen findest Du stromkostenzuschuss.gv.at.

Hohe Kosten wegen Umsatzsteuer trotz Strompreisbremse

Häufig wird nicht erwähnt, dass es sich bei den Förderbeispielen um Nettopreise handelt – hier kommen also noch 20 Prozent Umsatzsteuer zur Rechnung hinzu. Denn die Umsatzsteuer wird vor Abzug der Strompreisbremse berechnet.

Für unseren Beispielshaushalt bedeutet dies: Bei einem durchschnittlichen Energiepreis von 20 Cent pro kWh netto bezahlt ein Privathaushalt tatsächlich seit Juli 10 Cent netto. Die Umsatzsteuer wird allerdings von den 20 Cent pro kWh berechnet und ergibt daher 4 Cent pro kWh, also 20 Prozent von 20 Cent. Der tatsächliche Bruttopreis beträgt daher derzeit 14 Cent. Mit Jänner 2025 wird er für unseren Beispieltarif auf 24 Cent hochschellen.

Was passiert nach Ende der Strompreisbremse?

Voraussichtlich wird die Strompreisbremse mit Dezember 2024 auslaufen und nicht verlängert werden. Haushalte, deren Strompreis im Moment noch gedeckelt sind, werden dann um bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde mehr zahlen.

Idealerweise solltest Du Dir darum jetzt schon einen günstigeren Stromtarif suchen: Hier gibt es den besten Tarif. Günstiger kommst Du damit auch, denn derzeit gibt es Tarife, die deutlich unter die Untergrenze der Strompreisbremse fallen.

( Artikel veröffentlicht: 21.10.2024 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Strompreisbremse

Nein, die Strompreisbremse ist mit Dezember 2024 ausgelaufen.


Die Strompreisbremse ist kein fester Betrag, wie etwa der Klimabonus, sondern funktioniert als Deckelung für Strompreise. Genauer gesagt wird der Arbeitspreis für Strom mit 10 Cent netto pro kWh gedeckelt. Doch Achtung – und nun wird es ein wenig kompliziert – ursprünglich bis maximal 30 Cent pro kWh, seit Juli 2024 maximal 15 Cent pro kWh. Das bedeutet, nur der Arbeitspreis zwischen 10 Cent und 25 (bzw. zuvor 40) Cent pro Kilowattstunde wird vom Staat übernommen. Dabei handelt es sich um Nettopreise, es kommt hier noch die Umsatzsteuer dazu.

Wir fassen es in ein Beispiel, damit es einfacher wird: Seit Juli 2024 werden Dir beispielsweise bei einem Arbeitspreis von 35 Cent pro kWh die vollen 15 Cent abgezogen. Du zahlst damit 20 Cent pro Kilowattstunde netto. Läge Dein Arbeitspreis aber bei nur 12 Cent, würden Dir nur 2 Cent abgezogen, weil der Preis von 10 Cent die Untergrenze für die Förderung darstellt.

Auch gibt es eine weitere Förderungsgrenze: Die Strompreisbremse gilt bis zu 2.900 kWh pro Jahr für Haushalte bis zu drei Personen. Bei allem Verbrauch darüber musst Du den vollen Arbeitspreis zahlen. Leben mehr Personen in einem Haushalt, wird ein zusätzlicher Betrag von 105 Euro jährlich pro Person ausbezahlt. Dafür muss zumeist aber ein Antrag gestellt werden, diesen findest Du stromkostenzuschuss.gv.at.


Nein! Häufig wird nicht erwähnt, dass es sich bei den Förderbeispielen um Nettopreise handelt – hier kommen also noch 20 Prozent Umsatzsteuer zur Rechnung hinzu. Denn die Umsatzsteuer wird vor Abzug der Strompreisbremse berechnet.

Für unseren Beispielshaushalt bedeutet dies: Bei einem durchschnittlichen Energiepreis von 20 Cent pro kWh netto bezahlt ein Privathaushalt tatsächlich seit Juli 10 Cent netto. Die Umsatzsteuer wird allerdings von den 20 Cent pro kWh berechnet und ergibt daher 4 Cent pro kWh, also 20 Prozent von 20 Cent. Der tatsächliche Bruttopreis beträgt daher derzeit 14 Cent. Mit Jänner 2025 wird er für unseren Beispieltarif auf 24 Cent hochschellen.