Sozialtarife für Strom

Sozialtarife für Strom

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) rüttelt an vielen Bereichen. Unter anderem wird es auch günstigere Sozialtarife beim Strom für sozial schwache Haushalte geben. Wir listen Dir alle Infos auf.

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Alle Infos findest Du hier im Gesetzestext unter § 36.

Sozialtarif für Strom

Der Sozialtarif gilt österreichweit und soll dabei besonders jene entlasten, die wenig Geld haben. Darum wird ein Energiepreis von 6 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) bis zu einer Grenze von 2.900 kWh verrechnet werden. Die Kostengrenze soll jährlich neu geprüft werden. Durchschnittlich sollen damit rund 300 Euro Entlastung pro Jahr möglich sein. Davon sollen rund 250.000 Haushalte profitieren, vor allem Mindestpensionist:innen, Sozialhilfebeziehende und Arbeitslose.

Hier gilt die gleiche Grenze wie für die Befreiung des ORF-Beitrags: Nur Alleinstehende mit weniger als 1.426 Euro oder Paare mit weniger als 2.251 Euro haben Anspruch auf den günstigen Stromtarif. Nur wer Anrecht auf Befreiung von der ORF-Gebühr hat, soll auch Anrecht auf den Sozialtarif für Strom haben.

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Wann kommt der neue Stromsozialtarif?

Diese Regelung soll im April 2026 in Kraft treten.

Günstigen Strom auch ohne Sozialtarif?

Wer bis dahin günstigen Strom haben will, sollte bereits jetzt zum günstigsten Stromtarif wechseln. Damit allein lässt sich in ähnlicher Weise wie mit dem künftigen Sozialtarif sparen, ganz ohne die Höchstgrenze des Einkommens und ohne, dass Du auf Deinen Verbrauch achten musst.

Denn der Strompreis am Markt bei den Landesversorgern liegt etwa zwischen rund 12 und 18 Cent/kWh. Mit Netzkosten, Steuern und weiteren Abgaben kommt man aber auch auf 40 bis 50 Cent/kWh. Bei einem Wechsel zu einem alternativen Stromanbieter finden sich inklusive Neukundenrabatte auch jetzt schon Preise von 9 Cent/kWh netto.

Wer wechselt, spart sich schon jetzt rund 300 Euro pro Jahr – ganz ohne Sozialtarif und sogar brutto! Vor allem, wenn Du noch nie gewechselt und einen älteren Tarif von einem Landesversorger hast, ist das Sparpotenzial besonders groß. Mach den Vergleich und prüfe selbst: Hier gibt es den besten Tarif für Strom und Gas.

( Zuletzt aktualisiert: 16.12.2025. Ursprünglich veröffentlicht: 03.09.2025 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Sozialtarife für Strom

Wer Anrecht auf Befreiung von der ORF-Gebühr hat, hat ab April 2026 auch Anrecht auf den Sozialtarif für Strom. Du benötigst daher einen positiven Bescheid vom OBS (früher GIS).


Haushalte mit niedrigem Einkommen können sich bei der OBS von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Daran hängt auch die Befreiung von der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag. Gleichzeitig gibt es damit auch die Möglichkeit einen Sozialtarif zu beziehen und die Handyrechnung ganz oder zum Teil bezahlt zu bekommen.


Menschen mit wenig Einkommen oder anderer Hilfsbedürftigkeit können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Hilfsbedürftige laut OBS (früher GIS) sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.082,65 Euro ausmachen, bei zwei Personen nicht über 1.707,99 Euro übersteigen darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 167,05 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden, gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Juli 2020).

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.