Sauberer Strom – ja, bitte. Woran Du siehst, dass es sich bei Deinem Tarif wirklich um echten Ökostrom, und nicht um ein mit Zertifikaten aufgehübschten Greenwashing-Tarif handelt, erklären wir Dir hier.
Du willst Ökostrom kaufen, doch befürchtest einen Etikettenschwindel bei den Ökozertifikaten? Das war leider lange Zeit ein großes Problem, denn Stromkennzeichnung war sehr intransparent. Seit Jänner 2025 ist die Kennzeichnung glücklicherweise transparenter geworden. Jeder Stromtarif muss auf dem Tarifblatt die Stromherkunft angeben, als auch den sogenannten „gemeinsamen Handel“. Wir klären ganz genau, was es damit auf sich hat.
So erkennst Du sauberen Strom
Wenn Du Dir Deinen Tarif ausgesucht hast, kannst Du in den Tarifdetails einen Blick auf das Preisblatt werfen. Dies kannst Du natürlich auch auf der Webseite Deines Anbieters. Außerdem muss die Stromzusammensetzung in Österreich auf jeder Stromrechnung ausgewiesen sein. Dort findet sich zu welchem Prozentanteil die zur Kennzeichnung eingesetzten Nachweise stammen: aus fester oder flüssiger Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermischer Energie, Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Erdgas, Erdöl und dessen Produkte, Kohle oder Nuklearenergie.
Im Tarifblatt ist ein Punkt für die Stromkennzeichnung, die mittels drei großen und bunten Tortendiagrammen angegeben ist:
- Das erste Tortendiagramm zeigt die Technologie. Hier wird dargestellt, aus welchen Quellen der Strom stammt. Zum Beispiel kann der Strom aus Sonnenenergie, aus Biomasse, Wasserkraft, Windkraft oder sonstigen erneuerbaren Energieträgern stammen.
- Das zweite Tortendiagramm zeigt die Herkunft. Hier wird angegeben aus welchen Ländern der Strom stammt. Zum Beispiel aus Österreich oder auch aus anderen Ländern.
- Das dritte Tortendiagramm zeigt den gemeinsamen Handel. Hier wird gezeigt zu wieviel Prozent die Herkunftsnachweise gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben wurde. Idealerweise liegt diese bei 100 Prozent, denn dann wurde der Nachweis für Strom gemeinsam mit dem Strom gekauft.
Gemeinsamer Handel
Doch Halt – wieso ist der „gemeinsame Handel“ überhaupt so wichtig? Nun wird es etwas komplizierter, doch keine Sorge, wir stressen Dich nicht mit Technikgelaber. Und rechnen musst Du auch nicht, versprochen!
Nehmen wir an Dein Stromanbieter hat einen Tarif mit drei Torten, von denen die erste 100 Prozent Wasserkraft, die zweite 100 Prozent aus Österreich und die dritte 100 Prozent gemeinsamer Handel nennt. Gratulation! Dann hast Du mit Sicherheit Strom, der aus Österreich und aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt. Das liegt daran, dass der Strom gemeinsam mit dem Zertifikat erworben wurde. Ein sehr deutliches Zeichen, dass Du wirklich Strom aus österreichischer Wasserkraft bekommst.
Weniger gut sieht es aber aus, wenn Dein Stromanbieter einen Tarif hat, der angibt zu 0 Prozent in gemeinsamen Handel erworben worden zu sein. Denn hier wurde das Zertifikat für Ökostrom und der eigentliche Strom getrennt gekauft. Wenn Du Glück hast, hat der Anbieter die Zertifikate nur nicht zeitgleich erworben, doch meist steht leider einfach Greenwashing dahinter. Das bedeutet, dass zwar die Zertifikate für Ökostrom aus Österreich gekauft wurden, aber der Strom wohlmöglich Atomstrom aus dem Ausland ist. Je höher die Prozentzahl beim gemeinsamen Handel ist, desto sicherer ist auch die Quellenangabe für die Herkunft Deines Stromes.
Oft liegt die Herkunftsangabe aber irgendwo in der Mitte. Wie sieht es dann aus? Nehmen wir an die erste Torte zeigt zu 70 Prozent Strom aus Wasserkraft und 30 Prozent aus sonstiger erneuerbarer Quelle. Dazu wird angegeben, dass der Strom zu 70 Prozent aus Österreich und zu 30 Prozent aus Frankreich oder sogar nur aus “sonstigen Ländern” stammt.
Wenn dann Dein Stromtarif 70 Prozent gemeinsamer Handel zeigt, ist es wahrscheinlich, dass die 70 Prozent Wasserkraft aus Österreich auch wirklich von dort stammen. Die restlichen 30 Prozent könnten zertifizierter Ökostrom sein – oder eben leider auch französischer Atomstrom. Je unklarer die Angaben sind, je ungewisser die Quelle, desto weniger vertrauenswürdig ist die Aussage. Desto schwieriger ist es dann leider auch, die Aussagen genau auszulesen. Es ist wie überall: Je mehr verschiedene Faktoren hineinspielen, desto intransparenter wird das (Strom-)Produkt.
Wenn Du also sicher gehen möchtest, dass Du wirklich nur reinen Ökostrom bekommst, und nicht schmutzigen Atomstrom oder Strom aus Kohlekraft, der mit getrennt gekauften Zertifikaten aufgehübscht wurde – dann solltest Du unbedingt einen Tarif nehmen, der zu 100 Prozent gemeinsamen Handel aufweist.
Rechtsgrundlage
Wie darf das eigentlich sein, dass das mit dem Strom so eine undurchsichtige Sache ist? Das fragen wir uns auch. Aber wir sind nur ein Vergleichsportal, dessen Ziel es ist, Dir den besten Tarif zu zeigen und nicht für das europäische Stromsystem zuständig. Wir wollen Dich daher so gut wie möglich aufklären, damit Du weißt, welche Energie Du kaufst und wo Du sie zum besten Preis bekommst.
Rechtlich sieht es aber so aus: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und der Novelle des ElWOG 2010 wurde erstmals ein Rahmen für die Stromkennzeichnung geschaffen. Ein wesentliches Element ist die Ausweisung des gemeinsamen Handels von Strom und Herkunftsnachweisen, gemäß Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idgF und § 78 und § 79 ElWOG 2010 idgF, sowie Art. 15 Abs. 6 der EU-Richtline 2009/28/EG (mittlerweile Art. 19 der Richtlinie 2018/2001/EG).
Die ersten Stromkennzeichnungspflichten traten bereits 2010 in Kraft. Seit Jänner 2015 ist Strom aus unbekannter Herkunft, sogenannter „Graustrom“, verboten. Die Ausweisung für den Nachweis aus gemeinsamem Handel traten bereits 2024 in Kraft, jedoch gab es bis 2025 eine Übergangsfrist. Seitdem müssen Anbieter aber deutlicher zeigen, woher der Strom stammt. Wir nähern uns der gänzlichen Transparenz zumindest schrittweise.
( Artikel veröffentlicht: 29.01.2025 )