Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass wer bereits Netzzutrittsentgelt bezahlt hat, die Pauschale nicht noch einmal zahlen muss. Nun können rund 10.000 PV-Anlagen-Besitzer:innen ihr Geld zurückfordern.
Ein pauschales Netzzutrittsentgelt ist üblich, wenn Du eine PV-Anlage betreiben möchtest und anschließen lässt, so ist es auch im ElWOG (§54 Abs. 4) geregelt. Allerdings nahmen bei PV-Anlagen mit einer Kapazität von über 20 kWp die Netzbetreiber bislang keine Rücksicht auf das Netzzutrittsentgelt, das im Zusammenhang mit dem Netzanschluss für den Strombezug – auch Bezugszählpunkt genannt – bereits bezahlt worden ist. Die Angelegenheit ging bis vor den OGH. Dieser hat nun ein Urteil gefällt: Eine bereits einmal bezahlte Anschlussleistung darf kein zweites Mal in Rechnung gestellt werden.
Betreiber:innen von PV-Anlagen mit über 20 kWp können nun, je nach Anlage, ein zu viel verrechnetes Netzzutrittsentgelt zurückfordern. Hier bei Photovoltaic Austria kannst Du das Formular dafür ausfüllen.
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an.
OGHUrteil zu Netzzutrittsentgelt
Hintergrund des Rechtsstreits
Entflammt hat sich der Streit über das Netzzutrittsentgelt zwischen Flughafen Schwechat und den Wiener Netzen. Der Flughafen betreibt eine der größten Photovoltaikanlagen Österreichs und wehrte sich gegen das doppelt verrechnete Entgelt. Er schaltete den Interessensverband Photovoltaic Austria (PV Austria) ein, dessen Rechtsgutachten die Sachlage bestätigte. Die Netzbetreiber konterten mit einem Gegengutachten.
Die unklare Rechtslage ist dem vor drei Jahren beschlossenen Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energie geschuldet. Der OGH bestätigte nämlich, dass dem Netzbetreiber durchaus zusätzliche Kosten auf mehreren Netzebenen entstehen. Jedoch ist er der Auffassung, dass nicht die Einspeisenden diese Kosten zu tragen hätten, sondern die Stromentnehmenden. Laut der PV Austria sind nun, je nach Größe der Anlage, Rückzahlungsbeträge bis zu einer Million Euro möglich.