Das sind die Änderungen beim neuen Stromgesetz

verfasst am 15.12.2025
Das sind die Änderungen beim neuen Stromgesetz

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde mit dem klingenden Namen Günstiger-Strom-Gesetz beschlossen. Wir zählen die größten Änderungen ganz einfach erklärt auf.

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Am 11.12.25 hat unsere Bundesregierung das neue Gesetz zur Regulierung des Strommarktes beschlossen. Es löst das ElWOG (Elektrizitäswirtschafts- und -organisationsgesetz) von 2010 ab. Mit dem neuen Gesetz soll ein rechtlicher Rahmen für den sich in den letzten Jahren stark verändernden Strommarkt gesetzt werden. Man erhofft dadurch auch ein sinken der Strompreise, wie die Regierungsfraktionen betonen.

Preisänderungen am Markt müssen weitergegeben werden

Sinkende Preise am Strommarkt müssen künftig binnen sechs Monaten an die Kund:innen weitergegeben werden. Bei Verstößen sollen Strafen durch die E-Control drohen. Diese Regelung soll ab Jänner 2026 in Kraft treten. Auch darf der Staat regulierend eingreifen, wenn die Preise anfangen extrem zu steigen.

Sozialtarif

Mit dem neuen Energiegesetz kommt nun ein Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte. Mindestpensionist:innen, Arbeitslose und Bezieher:innen von Notstandshilfe können den Sozialtarif beantragen. Diese sollen künftig nur 6 Cent netto pro Kilowattstunde zahlen. Hier gilt eine Grenze bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Davon sollen mehr als eine Viertelmillion Haushalte in Österreich profitieren. Bei einer Mindestpension sollen damit rund 300 Euro im Jahr an Kosten entfallen. Diese Kosten sollen die Energieversorger übernehmen. Diese Regelung soll im April 2026 in Kraft treten.

Netzgebühr für Einspeiser

Bisher galten Einspeiser von den Netzgebühren befreit. Nun werden auch diese zur Kasse gebeten. Dies soll aber nur für die großen Einspeiser mit über 20 Kilowatt gelten, üblicherweise PV-Anlagen mit über 100 Quadratmeter Fläche. Dabei ist nicht die mögliche Leistung entscheidend, sondern die tatsächlich eingespeiste Menge ins Netz.

Der Netzbetrag darf im Jahresdurchschnitt maximal 0,5 Euro pro Megawattstunde betragen. Batteriespeicher werden hingegen von den Netzentgelten befreit, wenn sie netzdienlich betrieben werden.

Energiegemeinschaften werden neu geregelt

Die verschiedenen Formen von Energiegemeinschaften (GEA/EEG/BEG) werden in das neue System übergeführt. Mehrere lokale oder regionale EEGs können sich künftig zu einer übergeordneten Organisation zusammenschließen. Auch ist es möglich mehreren Energiegemeinschaften anzugehören. Die Änderungen treten ab Oktober 2026 in Kraft.

Spitzenkappung

Droht eine Netzüberlastung, kann die Einspeisung reduziert werden. Bei Sonnenstrom darf die Einspeisung auf 70 Prozent der Anlagenleistung reduziert werden, bei Windkraftanlagen ab 2027 auf höchstens 85 Prozent. Insgesamt darf aber die nur etwa ein Prozent der jährlichen Stromproduktion einer Anlage von solchen Eingriffen betroffen sein. Dies gilt nur für neue Verträge.

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.